Strom kündigen bei Umzug: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist
Kurz erklärt
Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihren Stromvertrag vorzeitig kündigen, in vier Schritten: Auszugstermin und Vertragsart klären, spätestens sechs Wochen vorher kündigen, auf ein Fortsetzungsangebot achten, Zählerstand am Auszugstag sichern. Umzug: Sondervertrag mit sechs Wochen Frist zum Auszug kündbar, außer bei Fortsetzungsangebot binnen zwei Wochen. Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar.
Den Stromvertrag wegen Umzugs vorzeitig und fristgerecht beenden. Für die neue Wohnung vergleicht ENVA passende Angebote und begleitet die vereinbarten Schritte.
Verantwortlicher Fachprüfer: Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung am
Worauf es ankommt
Typische Stolpersteine
Stolperstein
Laufzeit passt nicht zum Umzug. Die Erstlaufzeit endet erst nach dem Auszug; ohne Sonderkündigung zahlen Sie weiter.
Stolperstein
Zu spät gekündigt. Sechs Wochen sind schnell vorbei, wenn der Umzugstermin kurzfristig feststeht.
Stolperstein
Der Lieferant bietet die Fortsetzung an. Dann entfällt das Sonderkündigungsrecht, wenn die Belieferung am neuen Ort möglich ist.
Anleitung
Strom kündigen bei Umzug: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist: Schritt für Schritt
1
Auszugstermin und Vertragsart klären
Grundversorgung oder Sondervertrag? In der Grundversorgung brauchen Sie kein Sonderkündigungsrecht: „Einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV).“[8] Im Sondervertrag gilt Schritt 2.
2
Spätestens sechs Wochen vor dem Auszug kündigen
„Ziehen Sie um, können Sie als Haushaltskunde Ihren Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. In der Kündigung nennen Sie Ihre künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer Ihrer künftigen Entnahmestelle (§ 41b Abs. 5 EnWG).“[6] Als Identifikationsnummer nennt die Bundesnetzagentur die Marktlokations-ID oder die Zählernummer der neuen Wohnung.[1] Senden Sie die Kündigung in Textform und verlangen Sie eine Bestätigung.
3
Zwei Wochen auf ein Fortsetzungsangebot achten
„Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug entfällt, wenn der bisherige Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, Sie an der neuen Entnahmestelle zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beliefern, und die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG).“[6] Ändert der Lieferant in seinem Angebot Preis oder Bedingungen, gilt das nach der Verbraucherzentrale nicht als Fortsetzungsangebot; die Kündigung wird wirksam.[9] Kommt kein Angebot, endet der Vertrag zum gekündigten Termin; die Bestätigung kommt innerhalb einer Woche (§ 41b Abs. 1 EnWG).[6]
4
Zählerstand am Auszugstag sichern
und dem Lieferanten mitteilen, mit Foto und Übergabeprotokoll.[1] Anleitung: Zählerstand ablesen. Für die neue Wohnung schließen Sie vor dem Einzug einen Vertrag ab: Strom anmelden.
Frist: sechs Wochen, wirksam zum Auszug oder später
Ziehen Sie um, können Sie als Haushaltskunde Ihren Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. In der Kündigung nennen Sie Ihre künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer Ihrer künftigen Entnahmestelle (§ 41b Abs. 5 EnWG). (§ 41b Abs. 5 EnWG; Quelle: § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, abgerufen am 16.10.2026)
Vertrag außerhalb der Grundversorgung (in der Grundversorgung gilt F01)
So läuft es ab
Auszugstermin festlegen
Kündigung spätestens sechs Wochen vorher in Textform senden, mit Vertragsnummer, Auszugsdatum, neuer Anschrift oder ID der neuen Entnahmestelle (Marktlokations-ID oder Zählernummer, Bundesnetzagentur); schriftliche Bestätigung verlangen
Zwei Wochen auf ein mögliches Fortsetzungsangebot achten (F14)
Zählerstand am Auszugstag ablesen und dokumentieren (F25)
Fachlich geprüft am von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung
Sonderkündigung bei Umzug · Strom und Gas
Umzug: Ausnahme Fortsetzungsangebot
Frist: Angebot des Lieferanten binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung
Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug entfällt, wenn der bisherige Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, Sie an der neuen Entnahmestelle zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beliefern, und die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG). (§ 41b Abs. 5 EnWG; Quelle: § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, abgerufen am 16.10.2026)
Voraussetzungen
Kündigung nach F13 ist zugegangen
So läuft es ab
Post des Lieferanten in den zwei Wochen nach Zugang der Kündigung prüfen
Kommt ein Angebot zu gleichen Bedingungen: Vertrag läuft am neuen Ort weiter
Kommt keins: Vertrag endet zum gekündigten Termin; neuen Vertrag für die neue Wohnung abschließen
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Grundversorgung · Strom und Gas
Grundversorgung: ordentliche Kündigung durch den Kunden
Frist: zwei Wochen, jederzeit
Einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV). (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV; § 20 Abs. 1 und 2 GasGVV; Quellen: § 20 StromGVV – Kündigung, abgerufen am 16.10.2026, § 20 GasGVV – Kündigung, abgerufen am 16.10.2026)
Vertrag ist ein Grundversorgungsvertrag (Tarifbezeichnung „Grundversorgung“ auf Rechnung oder Vertragsbestätigung)
Kündigung in Textform (Brief, E-Mail, Fax)
gilt auch beim Umzug, ein Sonderkündigungsrecht ist dafür nicht nötig (Bundesnetzagentur).
So läuft es ab
Vertragsart auf der letzten Rechnung prüfen
Kündigung in Textform mit Kundennummer, Lieferstelle und gewünschtem Vertragsende senden oder dem neuen Lieferanten Vollmacht zur Kündigung erteilen
Bestätigung mit Vertragsende abwarten (F02)
Zählerstand zum Vertragsende ablesen und dokumentieren
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Sondervertrag · Strom und Gas
Sondervertrag: Bestätigung der Kündigung
Frist: innerhalb einer Woche nach Zugang
Kündigen Sie als Haushaltskunde einen Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung, muss der Lieferant die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform unter Angabe des Vertragsendes bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). (§ 41b Abs. 1 EnWG; Quelle: § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, abgerufen am 16.10.2026)
Nach einer Woche Bestätigung prüfen, sonst nachfordern – Die Kündigung bleibt auch ohne Bestätigung wirksam (Bundesnetzagentur).
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Umzug: An- und Abmeldung · Strom und Gas
Umzug: Ablauf: wer meldet was
Frist: ergibt sich aus F01 (Grundversorgung) bzw. F13/F14 (Sondervertrag), F05 (Entnahme ohne Vertrag), F20 (Bestätigung)
Ein Strom- oder Gasvertrag endet nicht automatisch mit dem Auszug; Sie müssen kündigen oder die Weiterbelieferung am neuen Wohnort vereinbaren (Bundesnetzagentur). Nach dem Vertragsende meldet der bisherige Lieferant die Entnahmestelle beim Netzbetreiber ab; tut er das nicht unverzüglich und verzögert sich dadurch ein Wechsel, kann er schadensersatzpflichtig sein (§ 20a Abs. 4 EnWG). Für die neue Wohnung meldet der neue Lieferant die Belieferung beim Netzbetreiber an und bestätigt Ihnen den Lieferbeginn (§ 20a Abs. 1 und 2 EnWG). (§ 20a Abs. 1, 2, 4 EnWG; § 41b Abs. 5 EnWG; § 20 StromGVV/GasGVV; § 2 Abs. 2 StromGVV/GasGVV; Quellen: § 20a EnWG – Lieferantenwechsel, abgerufen am 16.10.2026, § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, abgerufen am 16.10.2026, § 20 StromGVV – Kündigung, abgerufen am 16.10.2026, § 20 GasGVV – Kündigung, abgerufen am 16.10.2026, § 2 StromGVV – Vertragsschluss, abgerufen am 16.10.2026, § 2 GasGVV – Vertragsschluss, abgerufen am 16.10.2026)
Kündigen: Grundversorgung mit zwei Wochen Frist (F01), Sondervertrag mit sechs Wochen Frist zum Auszug (F13) oder ordentlich nach Vertrag (F06–F08); neue Anschrift bzw. ID der neuen Entnahmestelle angeben
Zählerstand am Auszugstag ablesen, fotografieren, ins Übergabeprotokoll (Bundesnetzagentur) und dem Lieferanten mitteilen
Auszug – bisheriger Lieferant
bestätigt die Kündigung (F02 bzw. F10), meldet die Entnahmestelle nach Vertragsende beim Netzbetreiber ab (§ 20a Abs. 4 EnWG), erstellt die Schlussrechnung
Einzug – Sie
Zählernummer bzw. Marktlokations-ID der neuen Wohnung ermitteln
Vor dem Einzug Liefervertrag abschließen (F23)
Zählerstand am Einzugstag dokumentieren
Ohne eigenen Vertrag: Entnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (F05)
Einzug – neuer Lieferant
meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an und bestätigt den Lieferbeginn (F20)
Fachlich geprüft am von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung
Vertragsbeginn und Erstlaufzeit in Vertragsbestätigung oder Vertragszusammenfassung nachsehen
Ende der Erstlaufzeit notieren
Kündigungsfrist nach F07 rückrechnen
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Sondervertrag · Strom und Gas
Sondervertrag: Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit
Frist: höchstens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit
Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Vertragslaufzeit darf in solchen Klauseln höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB). (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB; Quelle: § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, abgerufen am 16.10.2026)
Voraussetzungen
wie F06
So läuft es ab
Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ablesen
Kündigung so senden, dass sie vor Fristbeginn zugeht
Bestätigung nach F10 abwarten
Fachlich geprüft am von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung
Sondervertrag · Strom und Gas
Sondervertrag: stillschweigende Verlängerung
Frist: nach Verlängerung jederzeit, höchstens ein Monat Frist
Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, darf er sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern; Sie können ihn danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 Buchst. b BGB). (§ 309 Nr. 9 Buchst. b BGB; Quelle: § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, abgerufen am 16.10.2026)
Voraussetzungen
wie F06
Erstlaufzeit ist abgelaufen, ohne dass gekündigt wurde
So läuft es ab
Prüfen, ob die Erstlaufzeit vorbei ist
Kündigung mit der vertraglichen Frist (höchstens ein Monat) senden
Fachlich geprüft am von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung
Umzug: An- und Abmeldung · Strom
Umzug: Einzug ohne Rückwirkung
Frist: vor der ersten Entnahme
Einen neuen Stromvertrag schließen Sie vor der ersten Entnahme in der neuen Wohnung ab; eine rückwirkende Zuordnung zu einem neuen Lieferanten gibt es bei Strom nicht (Bundesnetzagentur). (Festlegung BK6-22-024 (LFW24) vom 21.03.2024, Anlage 1b GPKE Teil 2, Kap. 2.1.2; Quelle: Bundesnetzagentur: Festlegung BK6-22-024 (LFW24), Anlage 1b GPKE Teil 2, abgerufen am 17.10.2026)
Fachlich geprüft am von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung
Hintergrund
Was Sie dazu wissen sollten
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Es gilt für Haushaltskunden mit einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung, die ihren Wohnsitz wechseln (§ 41b Abs. 5 EnWG).[6] Haushaltskunden sind Verbraucher im Haushalt sowie Letztverbraucher mit beruflichem, landwirtschaftlichem oder gewerblichem Eigenverbrauch bis 10 000 Kilowattstunden im Jahr (§ 3 Nr. 57 EnWG).[5] Auch ein Umzug innerhalb desselben Hauses gilt als Wohnsitzwechsel.[9]
Eine Fortsetzung, die Ihr Kündigungsrecht ausschließt, ist nach der Verbraucherzentrale nicht möglich, wenn zwei Haushalte zusammenziehen, wenn die neue Entnahmestelle schon von einem anderen Anbieter beliefert wird oder wenn Sie am neuen Ort keinen Heizstrom- oder Gasvertrag mehr brauchen. Manche Vertragsbedingungen sind großzügiger und erlauben die Kündigung beim Umzug unabhängig von einer Fortsetzung; lesen Sie Ihre Bedingungen.[9]
Frist an einem Beispiel durchgerechnet
Annahme (frei gewähltes Beispiel): Auszug am 31. März 2027, Sondervertrag mit Erstlaufzeit bis 2028.
Kündigung muss spätestens zugehen: 17. Februar 2027 (sechs Wochen = 42 Tage vor dem 31. März 2027)
Frist für ein Fortsetzungsangebot, wenn die Kündigung am 17. Februar 2027 zugeht: bis 3. März 2027 (zwei Wochen nach Erhalt)
Vertragsende ohne Fortsetzungsangebot: 31. März 2027
Bestätigung der Kündigung: innerhalb einer Woche nach Zugang (§ 41b Abs. 1 EnWG)
Rechenweg: Vom 17. Februar bis 17. März 2027 sind es 28 Tage (der Februar 2027 hat 28 Tage), bis 31. März weitere 14, zusammen 42 Tage. Maßgeblich ist der Zugang beim Lieferanten; kündigen Sie im Zweifel früher.[6]
Kündigen oder ummelden?
Sind Sie mit Ihrem Vertrag zufrieden und beliefert Ihr Lieferant auch die neue Adresse, können Sie ihn mitnehmen statt zu kündigen: Strom ummelden. Brauchen Sie nach dem Auszug keinen eigenen Vertrag mehr, etwa weil Sie zu jemandem ziehen, finden Sie den Ablauf unter Strom abmelden. Kündigen Sie wegen einer Preiserhöhung, gilt eine andere Regel: Sonderkündigungsrecht Strom.
Gilt das auch für Gas?
Ja. § 41b Abs. 5 EnWG gilt für Strom- und Gasverträge außerhalb der Grundversorgung, die Gas-Grundversorgung ist wie beim Strom mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 41b Abs. 5 EnWG und § 20 StromGVV/GasGVV gelten für beide).[6][7] Ein Gasvertrag wird nicht fortgesetzt, wenn es am neuen Ort keinen Gasanschluss gibt.[9]
Grenzen dieser Anleitung
Erfahren Sie vom Umzug zu spät für sechs Wochen, kann der Vertrag erst später als zum Auszug enden („zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt“). Prüfen Sie zusätzlich die ordentliche Kündigung nach § 309 Nr. 9 BGB auf Stromvertrag kündigen.
Gewerbekunden über 10 000 kWh im Jahr fallen nicht unter § 41b Abs. 5 EnWG.[5]
Auszug ins Ausland ist nicht geprüft.
So unterstützt ENVA heute
Die Kündigung schicken Sie mit den Schritten oben selbst. Für die neue Wohnung vergleicht ENVA mit Ihnen passende Strom- und Gasangebote und begleitet die vereinbarten Schritte bis zum Vertrag; die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt dann der neue Lieferant (§ 20a EnWG).[4][2] Eine Kündigung im Auftrag bietet ENVA derzeit nicht an.
Mit ENVA
So unterstützt ENVA
1
Anfrage mit Umzugsdatum und Energieart
Keine Beauftragung durch die Anfrage (ENVA-Anfrageformular).
künftige Anschrift oder Marktlokations-ID bzw. Zählernummer der neuen Wohnung
Abwägung
Stärken und Grenzen
Dafür spricht
+ Frist am Beispiel nachgerechnet
+ Kündigen und Anmelden zusammengedacht — Mit Verweisen auf Strom anmelden und Strom ummelden
+ Vergleich für die neue Wohnung, kostenfrei für Verbraucher (ENVA-AGB)
Grenzen
– Kündigungsservice noch nicht verfügbar
– Keine Ersparniszusage (ENVA-AGB)
FAQ
Häufige Fragen zu Strom kündigen bei Umzug: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist
Was kostet der Service?+
Für Sie kostenlos. Wenn Sie über ENVA einen neuen Vertrag abschließen, erhält ENVA vom Versorger eine Provision. Ihre Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
Muss ich dann bei ENVA bleiben?+
Nein. Der ENVA-Vertrag ist für Verbraucher ohne Mindestlaufzeit mit 14 Kalendertagen zum Monatsende kündbar (AGB Ziffer 7.2).
Muss ich den Umzug nachweisen?+
Das Gesetz verlangt in der Kündigung die künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der künftigen Entnahmestelle (§ 41b Abs. 5 EnWG). Ob Ihr Lieferant darüber hinaus Nachweise verlangen darf, ist hier nicht geprüft; fragen Sie im Zweifel bei der Verbraucherzentrale nach.
Kann ich auch kündigen, wenn ich in eine Wohnung mit bestehendem Vertrag ziehe?+
Ja, nach der Verbraucherzentrale ist dann keine Fortsetzung möglich, und die Kündigung wird wirksam (Verbraucherzentrale).
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