Leistung · Für Unternehmen

Direktvermarktung

Ihr Nutzen

Sie vermarkten Ihren Anlagenstrom mit einem passenden Modell und transparenten Kosten und Erlösen.

ENVA prüft Ihre Anlage und Vermarktungsoptionen, erstellt Erlösszenarien und begleitet technische Anbindung, Vermarktungsprozesse sowie die vereinbarte Abrechnung.

Kostenfreie Erstberatung · Umfang und Vergütung vor Beauftragung

Das Prinzip im Überblick
Direktvermarktung
Direktvermarktung eröffnet marktpreisabhängige Mehrerlöse – ohne ErlösgarantieEin Erlösband schwankt um den Einspeisetarif als Referenz. Marktchancen stehen Vermarktungskosten, Preisrisiken und möglichen negativen Preisphasen gegenüber.möglicher ErlösEinspeisetarif: ReferenzMarktchancePreis-/Kostenrisikomögliche negative PreisphaseMarktpreis – Vermarktungskosten – AnlagenprofilMehrerlös ist markt- und vertragsabhängig
Direktvermarktung eröffnet marktpreisabhängige Mehrerlöse – ohne Erlösgarantie
  • Einordnung Ihrer Vermarktungsoptionen
  • Erlösszenarien mit ausgewiesenen Annahmen
  • Geklärter Ablauf für Anbindung und Abrechnung

Das Problem

Was am Markt ankommt, hängt von Ihrer Anlage ab

Erzeugungsprofil, Vergütungsregel und Vermarktungskosten bestimmen gemeinsam, welches Modell geprüft werden sollte.

Erlöse werden zu einfach verglichen

Ein Börsenpreis allein bildet Profil, Kosten und mögliche Förderbestandteile nicht ab.

Technische Voraussetzungen sind offen

Ungeklärte Messung oder Fernsteuerbarkeit können den Vermarktungsstart verzögern.

Aufgaben sind nicht verteilt

Prognose, Bilanzkreis und Abrechnung benötigen abgestimmte Zuständigkeiten.

Die Lösung

Anlage, Marktmodell und Abwicklung zusammen prüfen

Pflichten und Förderoptionen hängen von Technologie, Leistung und Inbetriebnahme ab. Ein Mehrerlös wird nicht zugesagt.

Anlage einordnen

Wir prüfen Anlagendaten, Einspeisung und bisherige Vergütung.

Sie erhaltenEinordnung geeigneter Vermarktungswege

Szenarien und Anbindung klären

Wir stellen Erlösannahmen und Kosten gegenüber und stimmen technische sowie vertragliche Schritte ab.

Sie erhaltenSzenarienvergleich mit Voraussetzungen für den Start

Vermarktung begleiten

Wir organisieren die vereinbarten Prognose- und Vermarktungsprozesse und erläutern die Abrechnung.

Sie erhaltenNachvollziehbare Aufteilung der Erlösbestandteile

Wir klären zuerst, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Direktvermarktung prüfen lassen

Anschaulich erklärt

Beispiel: Eine PV-Anlage soll das Vermarktungsmodell wechseln

Die Ausgangslage

Der Betreiber vergleicht den bisherigen Vergütungssatz mit einem einzelnen Marktpreis.

Mit ENVA

Die Einordnung berücksichtigt das Einspeiseprofil, Vermarktungskosten und die konkrete Förderkonstellation.

enva.Schematisches Beispiel
Vom Thema zur Entscheidung

Das wird für Sie klar.

Anlage
Leistung, Inbetriebnahme und Förderstatus erfasst
Erlösszenario
Marktannahmen und Vermarktungskosten offengelegt
Anbindung
Messung, Fernsteuerung und Zuständigkeiten geklärt
Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Der konkrete Umfang wird gemeinsam vereinbart.

Einfach starten

Welche Anlage möchten Sie vermarkten?

Nennen Sie Technologie, Leistung und bisherige Vergütung. Danach klären wir die notwendigen Daten für den Modellvergleich.

Direktvermarktung prüfen lassen

Kostenfreie Erstberatung. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.

Für das Gespräch hilfreich

  • Anlagenstammdaten und Inbetriebnahmedatum
  • Vorhandene Einspeisezeitreihen
  • Vergütungsabrechnungen und Vermarktungsvertrag

Noch nicht alles zur Hand? Schildern Sie uns zunächst Ihr Anliegen.

Ablauf

So läuft Direktvermarktung mit ENVA ab

  1. Anlagenprüfung & Potenzialanalyse

    Wir prüfen installierte Leistung, Einspeiseprofil und Vergütungsstruktur und erstellen eine Erlösszenariorechnung mit ausgewiesenen Markt-, Mengen- und Kostenannahmen.

  2. Vertragswechsel & technische Anbindung

    Abmeldung der fixen Einspeisevergütung, Anmeldung beim Netzbetreiber, Bilanzkreiszuordnung und Herstellung der Fernsteuerbarkeit.

  3. Vermarktungsstart & Prognoseoptimierung

    Ihre Anlage ist im virtuellen Kraftwerk aktiv; die Prognosemodelle werden auf Ihr Einspeiseprofil kalibriert.

  4. Laufendes Reporting & Erlösoptimierung

    Monatliche transparente Abrechnung mit Aufschlüsselung nach Börsenpreis und Marktprämie sowie fortlaufende Optimierung der Fahrplanstrategie.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen
FAQ

Häufige Fragen zu Direktvermarktung

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Was ist das Marktprämienmodell?

Ihr Strom wird an der Börse vermarktet; die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Börsenpreis wird als Marktprämie ausgeglichen. Die Marktprämie richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Differenz zwischen anzulegendem Wert und Marktwert. Das tatsächliche Ergebnis hängt unter anderem von Marktwert, Vermarktungskosten, Anlagenprofil und Förderregel ab.

Welche Anlagen eignen sich für die Direktvermarktung?

Photovoltaik, Windenergie, BHKW/Biogas und Wasserkraft können grundsätzlich direkt vermarktet werden. Ob Pflicht, Wahlrecht oder zusätzliche Förderoptionen bestehen, wird nach Technologie, Leistung und Inbetriebnahmezeitpunkt geprüft.

Ist die Direktvermarktung Pflicht?

Nicht pauschal. Ob eine Direktvermarktungspflicht besteht, hängt von Technologie, Leistung, Inbetriebnahmezeitpunkt und Förderregel ab. Für andere Anlagen kann ein Wechsel freiwillig möglich sein.

Wie viel Aufwand entsteht auf meiner Seite?

Der verbleibende Aufwand hängt von Anlage, Vollmachten, technischen Voraussetzungen und Daten ab. Rollen des Direktvermarkters sowie Umfang und Bestandteile der Abrechnung werden im Vertrag festgelegt.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 10b EEG – Vorgaben für die Direktvermarktung. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20 EEG – Marktprämie. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 4 KWKG – Direktvermarktung und Abnahme von KWK-Strom. gesetze-im-internet.de · Abruf
  4. Bundesnetzagentur — Solaranlagen – Veräußerungsformen nach dem EEG. bundesnetzagentur.de · Abruf
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