Leistung · Für Unternehmen
Gewerbestrom für Unternehmen
Sie erhalten vergleichbare Gewerbestrom-Angebote für Ihre Lieferstellen und entscheiden nach Preis und Vertragsbedingungen.
Gewerbestrom ist Strom, den ein Unternehmen für gewerblich genutzte Lieferstellen bezieht; einen gesetzlich eigenen Gewerbetarif gibt es nicht. Bis 10.000 kWh Jahresverbrauch zählen Betriebe rechtlich zu den Haushaltskunden (§ 3 Nr. 57 EnWG). Der Preis besteht aus Energiepreis, Netzentgelten, Steuern und Umlagen; vor allem der Energiepreis und die Vertragsbedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern. Vergleichbar sind Angebote nur bei gleicher Menge, gleichem Lieferzeitraum und gleich abgegrenzten Preisbestandteilen.
Woran Gewerbestrom für Unternehmen im Alltag scheitert
Vertragsende verpasst. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag oft zu den dann geltenden Konditionen. Der schnellere technische Lieferantenwechsel ändert nichts an Ihrer Kündigungsfrist (Bundesnetzagentur).
Angebote passen nicht zusammen. Ein Angebot nennt den Arbeitspreis netto, ein anderes brutto, ein drittes rechnet einen Bonus ein. So sieht der günstigste Preis oft nur günstig aus.
Keine Zeit für den Markt. Angebote einholen, Rückfragen klären und Kündigung timen kostet Stunden, die im Tagesgeschäft fehlen.
Passt Gewerbestrom für Unternehmen zu Ihnen?
- Sie haben eine oder mehrere gewerbliche Stromlieferstellen und wollen einen neuen Liefervertrag abschließen.
- Ihr Vertrag endet in den nächsten Monaten, oder Sie haben eine Preisänderung erhalten.
- Sie möchten Angebote auf gleicher Grundlage verglichen sehen und selbst entscheiden.
- Sie wollen Strom über mehrere Zeitpunkte, an der Börse oder per PPA einkaufen. Dann passt die strukturierte Energiebeschaffung.
- Sie verwalten Wohngebäude und brauchen Allgemeinstrom für viele Liegenschaften. Dann passt die Bündelbeschaffung für Hausverwaltungen.
- Sie suchen einen Tarif für den Privathaushalt.
Gewerbestrom für Unternehmen – die ENVA-Lösung
Was ENVA für Ihren Gewerbestromvertrag übernimmt
Wir erfassen Ihre Lieferstellen, schreiben Ihren Bedarf bei Versorgern aus, werten die Angebote auf derselben Grundlage aus und erstellen daraus Ihre Entscheidungsvorlage. Das gilt auch für kleine Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP). Sie sehen Preis, Laufzeit, Preisgarantie und Vertragsbedingungen nebeneinander und entscheiden selbst. Kündigung des Altvertrags und Anmeldung beim neuen Versorger koordinieren wir im vereinbarten Umfang; dafür brauchen wir Ihre Vollmacht.
Gewerbestrom-Vergleich: So werden Angebote vergleichbar
Ein fairer Gewerbestrom-Vergleich rechnet alle Angebote auf dieselbe Jahresmenge, denselben Lieferbeginn und dieselbe Laufzeit. Dann zählen vier Punkte:
- Jahreskosten statt Arbeitspreis: Arbeitspreis × Jahresverbrauch plus Grundpreis, einheitlich netto ausgewiesen. Boni getrennt zeigen, weil sie meist nur einmal gelten.
- Was die Preisgarantie umfasst: Viele Garantien gelten nur für den Energieanteil, nicht für Netzentgelte, Steuern oder Umlagen. Welche Bestandteile das sind, zeigt der Ratgeber Welche Preisbestandteile sind wirklich garantiert?.
- Mengenregeln: Bei Lieferstellen mit gemessenem Lastgang (RLM) können Mehr- oder Mindermengen Zusatzkosten auslösen. Bei Standardlastprofil (SLP) ist das selten Vertragsthema.
- Laufzeit und Kündigung: Ende, Frist und automatische Verlängerung entscheiden, wann Sie wieder wechseln können.
Ob Ihre Lieferstelle per SLP oder RLM abgerechnet wird, steht auf Ihrer Stromrechnung. Den Unterschied erklärt der Ratgeber RLM oder SLP: Was das Lastprofil für den Energieeinkauf bedeutet.
Was kostet Sie der Service?
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
Ihre Stromkosten zahlen Sie wie bisher direkt an den Versorger, mit dem Sie den Vertrag schließen.
Gewerbestrom oder strukturierte Energiebeschaffung?
Gewerbestrom über ENVA heißt: ein Liefervertrag zu einem Abschlusszeitpunkt, ausgewählt aus vergleichbaren Angeboten. Wer größere Mengen über mehrere Zeitpunkte einkaufen, Preise in Teilmengen fixieren oder Strom aus einer bestimmten Anlage beziehen will, ist bei der strukturierten Energiebeschaffung mit Festpreis oder Tranchen richtig. Sie heizen oder produzieren mit Erdgas? Für den Gasvertrag gibt es Gewerbegas mit gasspezifischem Vergleich.
So läuft Gewerbestrom für Unternehmen mit ENVA ab
Anfrage und Unterlagen
Sie nennen Lieferstellen, Jahresverbrauch und Vertragsende; eine aktuelle Stromrechnung genügt für den Start.
Ausschreibung und Auswertung
Wir schreiben dieselbe Menge, Laufzeit und denselben Lieferbeginn bei Versorgern aus, werten die Angebote aus und stellen Jahreskosten und Vertragsbedingungen gegenüber.
Entscheidung
Sie wählen ein Angebot oder keines. Bis zu Ihrer Unterschrift entsteht keine Bindung an einen Versorger.
Wechsel koordinieren
Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir Kündigung und Anmeldung im vereinbarten Umfang; Kündigungsfristen des Altvertrags bleiben maßgeblich.
Ausführlich im Ratgeber: Strom- und Gasangebote wirklich vergleichbar machen
Das müssen Sie dafür mitbringen:
- Gewerblich genutzte Stromlieferstelle in Deutschland
- Aktuelle Stromrechnung oder Angabe von Jahresverbrauch und Zählpunkt bzw. Marktlokations-ID
- Vertragsende und Kündigungsfrist des laufenden Vertrags, soweit bekannt
- Vollmacht, wenn ENVA Kündigung und Anmeldung koordinieren soll
Stärken und Grenzen
- Vergleich auf gleicher Grundlage — Alle Angebote mit derselben Menge, Laufzeit und netto ausgewiesen.
- Kein Aufwand für Angebotsanfragen — Sie liefern einmal die Daten, wir übernehmen Anfragen und Rückfragen.
- Sie entscheiden — Wir empfehlen, unterschreiben aber nichts ohne Ihre Zustimmung.
- Kein garantierter Preisvorteil — Ob ein neues Angebot günstiger ist als Ihr laufender Vertrag, hängt vom Marktpreis zum Abschlusszeitpunkt ab.
- Ein Abschlusszeitpunkt — Der Preis wird zu einem Zeitpunkt festgelegt. Wer das Zeitpunktrisiko streuen will, braucht ein anderes Beschaffungsmodell.
- Nur Versorger, die anbieten — Verglichen werden die Angebote, die für Ihre Lieferstelle tatsächlich abgegeben werden.
Gewerbestrom, Energiebeschaffung oder Bündelbeschaffung?
| Kriterium | Gewerbestrom über ENVA | Energiebeschaffung (Festpreis, Tranchen) | Bündelbeschaffung / Rahmenvertrag Strom |
|---|---|---|---|
| Für wen | Betriebe mit einer oder mehreren Lieferstellen | Unternehmen, die eine Beschaffungsstrategie für Strom und Gas wollen | Hausverwaltungen mit vielen Liegenschaften |
| Einkaufszeitpunkt | ein Abschluss | ein Stichtag (Festpreis) oder mehrere Zeitpunkte (Tranchen) | gemeinsame Ausschreibung, Beitritt je Lieferstelle |
| Ihre Entscheidung | Auswahl aus vergleichbaren Angeboten | Strategie, Freigaberegeln und Einkaufsschritte | Ausschreibung und Vertrag für das Portfolio |
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Häufige Fragen zu Gewerbestrom für Unternehmen
Was kostet die Erstberatung bei ENVA?
Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.
Muss ich nach dem Wechsel bei ENVA bleiben?
Nein. Ihr Vertrag besteht mit dem Versorger. ENVA ist nicht Ihr Stromlieferant und verlangt keine eigene Laufzeit.
Kann der Strom beim Wechsel ausfallen?
Nein. Der Wechsel betrifft nur den Vertrag; Netz und Zähler bleiben beim örtlichen Netzbetreiber. Endet ein Vertrag ohne Anschluss, wird die Lieferstelle grundsätzlich weiter beliefert, dann aber zu Bedingungen, die Sie vorher kennen sollten.
Was, wenn mein Vertrag noch läuft?
Wir starten mit Ihrem Vertragsende und der Kündigungsfrist. Angebote holen wir so ein, dass der neue Vertrag nahtlos anschließt.
Welche Daten geben Sie an Versorger weiter?
Nur die Angaben, die ein Versorger für ein Angebot braucht, etwa Lieferadresse, Zählpunkt bzw. Marktlokation und Verbrauch. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
Lohnt sich das auch für einen kleinen Betrieb?
Ja. ENVA schreibt auch kleine Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) aus. Auch bei kleinen Mengen unterscheiden sich Preis und Vertragsbedingungen. Bis 10.000 kWh pro Jahr gelten Sie zudem als Haushaltskunde mit den entsprechenden Verbraucherrechten (§ 3 Nr. 57 EnWG).
Ich habe Strom und Gas. Geht beides zusammen?
Ja. Den Gasvertrag vergleichen wir über Gewerbegas; Laufzeiten können wir aufeinander abstimmen, wenn die Fristen es zulassen.
Begriffe zu diesem Angebot
Diese Fachbegriffe gehören zu Gewerbestrom für Unternehmen – im Glossar erklären wir sie im Detail.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 3 Nr. 57 EnWG – Haushaltskunden. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel (Verbraucherportal). bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20 EnWG – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. gesetze-im-internet.de · Abruf
Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.
