Für Privatkunden

Strom- und Gastarife mit persönlicher Betreuung

ENVA vergleicht verfügbare Strom- und Gastarife anhand transparenter Kriterien und koordiniert den Wechsel im vereinbarten Umfang. Vertragsfristen und Marktprozesse bleiben maßgeblich.

Rückruf anfordernBeratung, Vertragsverwaltung und Betreuung durch ENVA: kostenfrei.
Kurz erklärt

ENVA unterstützt Privatkunden bei Tarifvergleich, Kündigung und Anmeldung. Für Privatkunden sind Beratung, Vertragsverwaltung und laufende Betreuung durch ENVA kostenfrei. Ihre Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Beim Stromwechsel muss der technische Prozess seit Juni 2025 an Werktagen binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a EnWG, Prozess LFW24); für Gas gelten andere Marktprozesse. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

Ablauf

In 3 Schritten gewechselt

  1. Rückruf anfordern

    Jahresverbrauch und aktueller Tarif genügen — per Formular oder Telefon.

  2. Beratung & Tarifvorschlag

    Wir besprechen Ihren Verbrauch und schlagen einen passenden Tarif vor.

  3. ENVA koordiniert den Wechsel

    ENVA koordiniert Kündigung und Anmeldung im vereinbarten Umfang; Vertragsfristen, Mitwirkungspflichten und Marktprozesse bleiben bestehen.

Gut zu wissen

Was beim Wechsel gesetzlich geregelt ist

Versorgungssicherheit

Ein technischer Lieferantenwechsel erfordert keine Unterbrechung der Netzversorgung.Wird Energie ohne zuordenbaren Liefervertrag entnommen, kann für Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck die Ersatzversorgung greifen; die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsbezug: §§ 36, 38 EnWG (Grund- und Ersatzversorgung)

Kündigung

ENVA koordiniert Kündigung und Anmeldung. Welche Frist gilt, bestimmt weiterhin Ihr bestehender Vertrag. Wir prüfen die Angaben und steuern die erforderlichen Formalitäten mit dem neuen Lieferanten.

Rechtsbezug: Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG

Tempo

Beim Strom gilt der 24-Stunden-Prozess. Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Strom-Lieferantenwechsel an Werktagen binnen 24 Stunden möglich sein. Für Gas gelten andere Marktprozesse; der Lieferbeginn richtet sich weiterhin nach Vertrag und Frist.

Rechtsbezug: § 20a EnWG · BNetzA-Prozess LFW24 (seit 06.06.2025)

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20a EnWG — Lieferantenwechsel. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 36 EnWG — Grundversorgungspflicht. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 38 EnWG — Ersatzversorgung mit Energie. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen von Privatkunden

Die wichtigsten Antworten vorab – für alles Weitere sind wir persönlich da.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie mit uns →
Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Was kosten Beratung und laufende Betreuung für Privatkunden?

Für Privatkunden sind Beratung, Vertragsverwaltung und laufende Betreuung durch ENVA kostenfrei. Ihre Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Bin ich während des Wechsels ohne Strom oder Gas?

Ein technischer Lieferantenwechsel erfordert keine Unterbrechung der Netzversorgung. Wird Energie ohne zuordenbaren Liefervertrag entnommen, kann für Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greifen; die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich meinen alten Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen?

Wer kündigt, hängt von Vertrag, Wechselprozess und erteilter Vollmacht ab. ENVA koordiniert die nötigen Schritte im vereinbarten Umfang; Sonderkündigungen und Umzüge werden gesondert geprüft.

Was passiert, wenn mein Tarif teurer wird?

Ob ENVA Preisänderungen aktiv überwacht, hängt vom vereinbarten Betreuungsumfang und den verfügbaren Vertragsdaten ab. Unabhängig davon sollten Mitteilungen des Lieferanten und Fristen selbst aufbewahrt und geprüft werden.

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