Für Privatkunden
Strom- und Gastarife mit persönlicher Betreuung
ENVA vergleicht verfügbare Strom- und Gastarife anhand transparenter Kriterien und koordiniert den Wechsel im vereinbarten Umfang. Vertragsfristen und Marktprozesse bleiben maßgeblich.
ENVA unterstützt Privatkunden bei Tarifvergleich, Kündigung und Anmeldung. Für Privatkunden sind Beratung, Vertragsverwaltung und laufende Betreuung durch ENVA kostenfrei. Ihre Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Beim Stromwechsel muss der technische Prozess seit Juni 2025 an Werktagen binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a EnWG, Prozess LFW24); für Gas gelten andere Marktprozesse. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
In 3 Schritten gewechselt
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Beratung & Tarifvorschlag
Wir besprechen Ihren Verbrauch und schlagen einen passenden Tarif vor.
ENVA koordiniert den Wechsel
ENVA koordiniert Kündigung und Anmeldung im vereinbarten Umfang; Vertragsfristen, Mitwirkungspflichten und Marktprozesse bleiben bestehen.
Was beim Wechsel gesetzlich geregelt ist
Ein technischer Lieferantenwechsel erfordert keine Unterbrechung der Netzversorgung.Wird Energie ohne zuordenbaren Liefervertrag entnommen, kann für Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck die Ersatzversorgung greifen; die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsbezug: §§ 36, 38 EnWG (Grund- und Ersatzversorgung)
ENVA koordiniert Kündigung und Anmeldung. Welche Frist gilt, bestimmt weiterhin Ihr bestehender Vertrag. Wir prüfen die Angaben und steuern die erforderlichen Formalitäten mit dem neuen Lieferanten.
Rechtsbezug: Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG
Beim Strom gilt der 24-Stunden-Prozess. Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Strom-Lieferantenwechsel an Werktagen binnen 24 Stunden möglich sein. Für Gas gelten andere Marktprozesse; der Lieferbeginn richtet sich weiterhin nach Vertrag und Frist.
Rechtsbezug: § 20a EnWG · BNetzA-Prozess LFW24 (seit 06.06.2025)
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20a EnWG — Lieferantenwechsel. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 36 EnWG — Grundversorgungspflicht. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 38 EnWG — Ersatzversorgung mit Energie. gesetze-im-internet.de · Abruf
Zwei Minuten für Ihre Daten — ENVA koordiniert die vereinbarten Schritte des Wechsels.
Ihre Anfrage landet direkt beim zuständigen Team in Krumbach.
Direkt: +49 8282 638275-0 ·service@enva.online
