Objektliste erstellen
Alle zentral beheizten Objekte mit Verbrauchsabrechnung erfassen.

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Nach § 5 HeizkostenV müssen neue Erfassungsgeräte grundsätzlich fernablesbar sein; nicht fernablesbarer Bestand ist grundsätzlich bis zum 31.12.2026nachzurüsten oder auszutauschen. Die Vorschrift enthält Ausnahmen für einzelne Ersatzgeräte sowie für technisch unmögliche, unangemessen aufwendige oder sonst unbillig harte Einzelfälle. Wo fernablesbare Ausstattung installiert ist, gilt die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) bereits seit dem 1.1.2022.
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Alle zentral beheizten Objekte mit Verbrauchsabrechnung erfassen.
Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler: Typ, Baujahr, fernablesbar ja/nein.
Nicht-fernablesbare Geräte markieren, nach Objektgröße priorisieren.
Wasser-, Wärme- und Kältezähler grundsätzlich 6 Jahre; geregelte elektronische Zusatzeinrichtungen grundsätzlich 8 Jahre.
… plus 6 weitere Punkte zu Messdienstverträgen, Interoperabilität, Montagekapazität, Bewohner-Info, UVI-Prozess und Nachweis-Archiv.
Neu installierte Erfassungsgeräte müssen grundsätzlich fernablesbar sein; § 5 Abs. 2 nennt eine Ausnahme beim einzelnen Ersatz in einem noch nicht fernablesbaren Gesamtsystem.
Monatliche Information, wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert sind.
Nicht fernablesbarer Bestand ist grundsätzlich nachzurüsten oder auszutauschen. § 5 Abs. 3 nimmt technisch unmögliche, unangemessen aufwendige oder sonst unbillig harte Einzelfälle aus.
Prüfen Sie die Voraussetzungen je Objekt. Die Checkliste ist eine Organisationshilfe und ersetzt keine technische oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Umrüstung koordiniert prüfen und umsetzen lassen? ENVA prüft Ihr Portfolio auf HKVO-Konformität, holt Vergleichsangebote mit OMS-Technik ein und koordiniert die vereinbarten Schritte.
Zum Baustein Messwesen & HKVO-UmrüstungOb sich eine Zusammenarbeit eignet, hängt nicht allein von der Zahl der Einheiten ab, sondern auch von Lieferstellen, Verträgen, Messkonzept und Prozessaufwand. Das wird anhand der konkreten Verwaltung geprüft.
Leistungen können abhängig vom Bedarf einzeln oder kombiniert vereinbart werden. Eignung, Kosten und erwarteter Nutzen werden für den konkreten Baustein geprüft.
Ob Daten mit Ihrer Verwaltersoftware ausgetauscht werden können, hängt von vorhandenen Schnittstellen, Exportformaten und Berechtigungen ab. Ein Systemwechsel wird nicht pauschal vorausgesetzt, die technische Machbarkeit aber vorab geprüft.
Der Portfolio-Check dient einer ersten strukturierten Einordnung von Verträgen, Fristen, Messwesen und Prozessaufwand. Umfang, Datengrundlage und mögliche nächste Schritte werden im Erstkontakt festgelegt; konkrete Einsparungen werden nicht vorab zugesagt.
Der Aufwand hängt von Datenlage, Portfoliogröße, Vollmachten und gewähltem Leistungsumfang ab. Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten werden vor Beauftragung konkret festgelegt.