Für Unternehmen & Mittelstand
Energiebeschaffung, Energieberatung und Energiemanagement für den Mittelstand
ENVA unterstützt mittelständische Unternehmen bei Analyse und Steuerung ihrer Energiekosten. Anbieterbezug, Auswahlkriterien, Leistungsumfang und mögliche Vergütungswege werden transparent offengelegt.
ENVA unterstützt Unternehmen bei Energiebeschaffung, Stromsteuer-Entlastung, Lastspitzenoptimierung, Energieberatung, Energiemanagement und Direktvermarktung — von der Bestandsaufnahme bis zum laufenden Controlling. ENVA vergleicht Beschaffungsoptionen anbieterübergreifend. Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an. Umfang und Kosten anderer Leistungen sowie mögliche Vergütungswege werden vor Beauftragung offengelegt. Empfehlungen stützen sich auf Marktdaten, Lastgänge und geprüfte Quellen. Die Entscheidung trifft das Unternehmen.
Alle Leistungen für Unternehmen
Wer macht was am Energiemarkt
- Erzeugung und Import
- Stromerzeuger sowie Gasproduzenten und Importeure stellen Energie für den Markt bereit.
- Großhandel
- Umfasst den Handel an Börsen sowie bilaterale und außerbörsliche Beschaffungsverträge.
- Lieferant
- Kauft am Markt ein, beliefert das Unternehmen und rechnet ab.
- Netzbetreiber
- Transportiert die Energie. Netzzugang und Netzentgelte unterliegen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
- Kunde mit ENVA-Mandat
- ENVA bündelt den Bedarf, schreibt aus, normiert Angebote und verhandelt — die Entscheidung bleibt beim Unternehmen.
Zusammenarbeit in 4 Schritten
Bestandsaufnahme
Verträge, Lastgänge, Abgaben — wir lesen zuerst, bevor wir empfehlen.
Strategie
Beschaffungsmodell, Entlastungs-Anträge und Prioritäten — mit Rechenweg.
Umsetzung
Ausschreibung, Verhandlung, Anträge, Fristen — ENVA führt durch.
Controlling
Rechnungen prüfen, Markt beobachten, rechtzeitig nachsteuern.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 3 EnWG – Begriffsbestimmungen. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 20 EnWG – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 21 EnWG – Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen. gesetze-im-internet.de · Abruf
Erstanalyse: Wo steht Ihr Unternehmen bei den Energiekosten?
Direkt: +49 8282 638275-0 · service@enva.online
