Energie-Glossar · N

Netzbetreiber

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ein Netzbetreiber betreibt, unterhält und entwickelt ein Strom- oder Gasnetz. Er ist für die technische Netzinfrastruktur zuständig und vom Energielieferanten sowie vom Messstellenbetreiber zu unterscheiden. Der örtliche Netzbetreiber kann bei einem normalen Lieferantenwechsel nicht mitgewechselt werden.

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Aufgaben des örtlichen Netzbetreibers

  1. Anschließen
  2. Netz betreiben
  3. Störungen beheben
Der Netzbetreiber verbindet Anlagen, betreibt das Netz und behebt Netzstörungen. Lieferant und Messstellenbetreiber haben eigene Rollen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Netzbetreiber

  • Der Netzbetreiber baut, erweitert und unterhält das Netz in seinem Gebiet und stellt Anschlüsse her.
  • Netzentgelte sind im Strom- und Gaspreis enthalten und fließen über den Lieferanten an den Netzbetreiber.
  • Für jede Adresse gibt es genau einen Stromnetzbetreiber und, sofern ein Gasnetz vorhanden ist, einen Gasnetzbetreiber; der Anschluss bestimmt ihn – wechseln wie den Lieferanten geht nicht.
  • Auf der Rechnung steht der Netzbetreiber, manchmal nur als 13-stellige Codenummer (Strom: BDEW, Gas: DVGW).
  • Für Zählerfragen ist der Messstellenbetreiber zuständig, für Tarif und Abrechnung der Lieferant.

Welche Aufgaben liegen beim Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber baut, erweitert und unterhält das Energienetz in seinem Gebiet und stellt den Anschluss der Kundinnen und Kunden her. Dafür erhält er Netzentgelte, die auf der Rechnung ausgewiesen, im Strom- oder Gaspreis enthalten sind und über den Lieferanten an ihn fließen.[1]

Im Stromsystem übernehmen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber unterschiedliche Ebenen. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber tragen die Systemverantwortung: Sie sind berechtigt und verpflichtet, Gefährdungen oder Störungen der Stromversorgung in ihrer Regelzone etwa durch Netzschaltungen, Regelenergie oder Reserven zu beseitigen; Verteilnetze erschließen die meisten örtlichen Verbraucher und viele Erzeugungsanlagen. Netzstörungen bearbeitet der zuständige Netzbetreiber.[3]

Wie finde ich meinen Netzbetreiber?

  • Energierechnung prüfen: Der Netzbetreiber muss dort genannt sein, manchmal nur als Code.[1]
  • 13-stellige Codenummer im Verzeichnis nachschlagen: Strom-Codes vergibt der BDEW, Gas-Codes der DVGW; beide Verzeichnisse sind online abrufbar.[1]
  • Alternativ den Lieferanten fragen. Ein ähnlicher Unternehmensname genügt nicht, um Netz, Vertrieb und Messstellenbetrieb sicher auseinanderzuhalten.

Für jede Adresse gibt es genau einen zuständigen Stromnetzbetreiber und – sofern ein Gasnetz vorhanden ist – einen Gasnetzbetreiber; beide müssen nicht dasselbe Unternehmen sein.[1]

Wie unterscheidet sich das vom Lieferanten?

Der Lieferant verkauft Energie auf Grundlage des Liefervertrags. Ein Lieferantenwechsel verändert die örtlichen Leitungen und den zuständigen Netzbetreiber nicht. Messstellenbetrieb ist wiederum eine eigene Rolle. Dass mehrere Rollen zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, macht ihre Aufgaben nicht identisch.

Die Entflechtungsregeln sollen einen diskriminierungsfreien Markt ermöglichen: Verteilnetzbetreiber vertikal integrierter Unternehmen müssen rechtlich getrennt organisiert sein, und Stromverteilnetzbetreiber dürfen grundsätzlich keine Energiespeicheranlagen besitzen oder betreiben. Ausgenommen von der rechtlichen Entflechtung sind Unternehmen mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden.[2]

Wer hilft bei welchem Anliegen?

  • Netzbetreiber: Netzanschluss, Leistungserhöhung, Meldung von Wallbox oder PV-Anlage, Netzstörung.
  • Lieferant: Tarif, Vertragslaufzeit, Abschläge, Lieferabrechnung.
  • Messstellenbetreiber: Zählereinbau, Zählerbetrieb, Messdaten.
  • Elektrofachbetrieb: Fehler in der eigenen Hausinstallation hinter der Hausanschlusssicherung.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Netzbetreiber (Energie). bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 7: Rechtliche Entflechtung. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 13 – Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Netzbetreiber

Kann ich den Netzbetreiber frei wählen?

Nein. Der Wohnort beziehungsweise der Anschluss bestimmt den zuständigen Netzbetreiber; anders als den Lieferanten können Sie ihn nicht wechseln.

Wie finde ich heraus, wer mein Netzbetreiber ist?

Auf der Energierechnung, gegebenenfalls über die 13-stellige Codenummer im BDEW- (Strom) oder DVGW-Verzeichnis (Gas), oder durch Nachfrage beim Lieferanten.

Sind Netzbetreiber und Messstellenbetreiber dasselbe?

Es können verbundene oder identische Unternehmen sein, die Aufgaben sind aber verschieden. Der konkrete Messstellenvertrag ist maßgeblich.

Wen kontaktiere ich bei einem Stromausfall?

Bei einer Netzstörung den Entstördienst des Netzbetreibers. Betrifft das Problem nur die eigene Installation, ist ein Elektrofachbetrieb der richtige Ansprechpartner.

Zahle ich Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber?

In der Regel nicht. Sie sind im Strom- oder Gaspreis enthalten und fließen über den Lieferanten an den Netzbetreiber.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit N

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