Leistung · Für Unternehmen

Gewerbegas für Unternehmen

Sie erhalten vergleichbare Gewerbegas-Angebote auf einheitlicher kWh-Basis und entscheiden nach Preis und Vertragsbedingungen.

Kurz erklärt

Gewerbegas ist Erdgas, das ein Unternehmen für gewerbliche Zwecke bezieht, etwa zum Heizen von Büro und Halle oder für Prozesswärme. Der Gaszähler misst Kubikmeter; abgerechnet wird in Kilowattstunden, umgerechnet mit Zustandszahl und Brennwert. Neben Energiepreis und Netzentgelten enthält der Preis Steuern und den CO₂-Preis nach BEHG, 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂. Angebote sind nur auf derselben kWh-Basis und mit gleich abgegrenzten Preisbestandteilen vergleichbar.

Anfrage zu Gewerbegas für UnternehmenErstberatung kostenfrei · danach vereinbarte Entgelte oder Preisblatt
Das Problem

Woran Gewerbegas für Unternehmen im Alltag scheitert

Problem

Kubikmeter, Kilowattstunden, Brennwert. Auf der Rechnung stehen m³, Zustandszahl und Brennwert. Wer Angebote in ct/kWh mit dem eigenen Zählerstand in m³ vergleicht, rechnet falsch.

Problem

CO₂-Preis schwer einzuschätzen. Der CO₂-Preis steckt im Gaspreis, mal ausgewiesen, mal eingerechnet. Für 2027 und ab 2028 ändern sich die Regeln.

Problem

Fristen und Messart. Vertragsende, Kündigungsfrist und die Frage, ob Ihr Zähler als SLP oder RLM geführt wird, bestimmen, welche Angebote passen.

Eignung

Passt Gewerbegas für Unternehmen zu Ihnen?

Passt, wenn …
  • Sie beziehen Erdgas für eine oder mehrere gewerbliche Lieferstellen und wollen einen neuen Liefervertrag abschließen.
  • Ihr Gasvertrag endet bald, oder Sie haben eine Preisänderung erhalten.
  • Sie möchten Angebote auf kWh-Basis verglichen sehen und selbst entscheiden.
Eher nicht, wenn …
  • Sie wollen Gas in Teilmengen über mehrere Zeitpunkte einkaufen. Dann passt die Tranchenbeschaffung.
  • Sie betreuen als Hausverwaltung die Gasversorgung vieler Liegenschaften. Dann passt der Rahmenvertrag Gas.
  • Sie suchen Biogas- oder Wasserstofflieferungen als eigenes Projekt.

Unsicher? Kurz prüfen lassen

Lösung

Gewerbegas für Unternehmen – die ENVA-Lösung

Was ENVA für Ihren Gewerbegasvertrag übernimmt

Wir erfassen Ihre Gaslieferstellen, schreiben Ihren Bedarf bei Versorgern aus, werten die Angebote auf derselben Jahresmenge in Kilowattstunden aus und erstellen daraus Ihre Entscheidungsvorlage. Das gilt auch für kleine Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP). Sie sehen Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie und die Behandlung des CO₂-Preises nebeneinander. Kündigung und Anmeldung koordinieren wir mit Ihrer Vollmacht im vereinbarten Umfang.

Gewerbegas vergleichen: erst die Kilowattstunden, dann der Preis

Ihr Gaszähler misst Kubikmeter. Die Kilowattstunden ergeben sich aus Verbrauch in m³ × Zustandszahl × Brennwert (DVGW, Gasabrechnung). Die Zustandszahl rechnet Druck und Temperatur am Zähler auf den Normzustand um; den Brennwert veröffentlicht Ihr Netzbetreiber für jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats (Bundesnetzagentur).

Beispiel mit angenommenen Werten: 10.000 m³ × 0,95 × 11,2 kWh/m³ = 106.400 kWh. Ihre eigenen Werte stehen auf der Jahresrechnung. Für den Vergleich zählt immer die kWh-Menge, weil Angebote in ct/kWh kalkuliert sind.

Danach gilt wie bei jedem Energievertrag: Jahreskosten netto statt Arbeitspreis allein, Umfang der Preisgarantie prüfen, Boni getrennt ausweisen. Was eine Preisgarantie tatsächlich umfasst, zeigt der Ratgeber Welche Preisbestandteile sind wirklich garantiert?.

Was der CO₂-Preis 2026 für Ihren Gaspreis bedeutet

Für 2026 werden Zertifikate im nationalen Emissionshandel in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ versteigert (§ 10 Abs. 2 BEHG; DEHSt). Der Versorger gibt diese Kosten über den Gaspreis weiter.

Rechenbeispiel, netto, Stand 16.10.2026: Der Standardwert für Erdgas beträgt 0,0558 t CO₂ je GJ bei einem Umrechnungsfaktor von 3,2508 GJ je MWh (EBeV 2030, Anlage 2, Teil 4 Nr. 6). Das ergibt rund 0,181 t CO₂ je MWh. Bei 55 Euro je Tonne sind das rund 9,98 Euro je MWh (knapp 1,0 ct/kWh), bei 65 Euro rund 11,79 Euro je MWh (knapp 1,2 ct/kWh). Bei angenommenen 200.000 kWh Jahresverbrauch entspricht das rund 1.995 bis 2.358 Euro netto im Jahr. Wie Ihr Versorger den CO₂-Preis tatsächlich kalkuliert und ausweist, regelt Ihr Vertrag.

Für 2027 gilt nach heutigem Gesetz ein marktbasierter Preis; ein Kabinettsentwurf vom 12.08.2026 sieht vor, den Korridor von 55 bis 65 Euro fortzuführen, er ist noch nicht beschlossen (DEHSt). Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) startet laut DEHSt 2028. Fragen Sie deshalb bei mehrjährigen Angeboten, ob der CO₂-Preis fest eingerechnet oder als veränderlicher Bestandteil weitergegeben wird.

SLP oder RLM: Wie Ihr Gasverbrauch gemessen wird

Kleinere Gaslieferstellen rechnet der Netzbetreiber über ein Standardlastprofil (SLP) ab, größere mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Übliche Grenzen für das SLP-Verfahren sind eine stündliche Ausspeiseleistung bis 500 kWh/h und eine Jahresentnahme bis 1,5 Mio. kWh; Netzbetreiber können abweichende Grenzen festlegen (Netzbetreiber-Anlage zum LRV Gas). Bei RLM-Lieferstellen werden Mengenregeln im Vertrag wichtiger; der Ratgeber Mengen ändern sich: Diese Vertragsklauseln prüfen zeigt, worauf Sie achten.

Was sich 2026 auf der Gasrechnung geändert hat

Die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 ct/kWh entfällt seit dem 1. Januar 2026 (Bundesregierung). Bei 200.000 kWh sind das 578 Euro netto im Jahr. Taucht sie in einem Angebot oder auf einer Rechnung für 2026 noch auf, fragen Sie nach.

Was kostet Sie der Service?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Ihre Gaskosten zahlen Sie wie bisher direkt an den Versorger, mit dem Sie den Vertrag schließen.

Gewerbegas oder strukturierte Gasbeschaffung?

Gewerbegas über ENVA heißt: ein Liefervertrag, ausgewählt aus vergleichbaren Angeboten zu einem Abschlusszeitpunkt. Bei größeren Gasmengen kann es sinnvoll sein, Preise über mehrere Zeitpunkte zu fixieren; das gehört zur strukturierten Energiebeschaffung. Für Ihre Stromlieferstellen gibt es den Vergleich unter Gewerbestrom.

Ablauf

So läuft Gewerbegas für Unternehmen mit ENVA ab

  1. Rechnung und Vertragsende

    Sie senden die letzte Gasjahresrechnung und nennen das Vertragsende; daraus ermitteln wir die kWh-Menge je Lieferstelle.

  2. Ausschreibung und Auswertung auf kWh-Basis

    Wir schreiben dieselbe Menge, Laufzeit und denselben Lieferbeginn bei Versorgern aus, werten die Angebote aus und weisen CO₂-Preis und Preisgarantie je Angebot aus.

  3. Entscheidung

    Sie wählen ein Angebot oder keines. Bis zu Ihrer Unterschrift entsteht keine Bindung an einen Versorger.

  4. Wechsel koordinieren

    Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir Kündigung und Anmeldung; die Kündigungsfrist des Altvertrags bleibt maßgeblich.

Termin für ein ErstgesprächENVA-Beratungsteam · Mo–Fr 9–17 Uhr · 30 Min.Termin anfragen

Ausführlich im Ratgeber: Strom- und Gasangebote wirklich vergleichbar machen

Voraussetzungen

Das müssen Sie dafür mitbringen:

  • Gewerblich genutzte Gaslieferstelle in Deutschland
  • Letzte Gasjahresrechnung mit Verbrauch, Zustandszahl und Brennwert oder Angabe der kWh-Menge
  • Vertragsende und Kündigungsfrist, soweit bekannt
  • Vollmacht, wenn ENVA Kündigung und Anmeldung koordinieren soll
Abwägung

Stärken und Grenzen

Dafür spricht
  • Vergleich auf kWh-Basis — Alle Angebote auf dieselbe Jahresmenge in Kilowattstunden gerechnet, netto ausgewiesen.
  • CO₂-Preis sichtbar — Je Angebot steht, ob der CO₂-Preis fest eingerechnet ist oder veränderlich weitergegeben wird.
  • Sie entscheiden — Wir empfehlen, unterschreiben aber nichts ohne Ihre Zustimmung.
Grenzen
  • Kein garantierter Preisvorteil — Ob ein Angebot günstiger ist als Ihr laufender Vertrag, hängt vom Gasmarkt zum Abschlusszeitpunkt ab.
  • CO₂-Kosten ab 2027 offen — Der CO₂-Preis für 2027 und der Übergang in den ETS2 sind noch nicht abschließend festgelegt.
  • Ein Abschlusszeitpunkt — Wer das Zeitpunktrisiko streuen will, braucht ein anderes Beschaffungsmodell.
Abgrenzung

Gewerbegas, Energiebeschaffung oder Rahmenvertrag Gas?

Gewerbegas für Unternehmen und Alternativen – Kurzüberblick je Kriterium
KriteriumGewerbegas über ENVAEnergiebeschaffung (Festpreis, Tranchen)Rahmenvertrag Gas (Hausverwaltungen)
Für wenBetriebe mit einer oder mehreren GaslieferstellenUnternehmen mit Beschaffungsstrategie für Strom und GasHausverwaltungen mit vielen Liegenschaften
Einkaufszeitpunktein Abschlussein Stichtag oder mehrere Zeitpunktegemeinsame Ausschreibung, Beitritt je Lieferstelle
Typische MessungSLP oder RLMhäufig RLM mit Lastgangüberwiegend SLP-Lieferstellen im Portfolio
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FAQ

Häufige Fragen zu Gewerbegas für Unternehmen

Was kostet die Erstberatung bei ENVA?

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Muss ich nach dem Wechsel bei ENVA bleiben?

Nein. Ihr Gasliefervertrag besteht mit dem Versorger. ENVA ist nicht Ihr Gaslieferant und verlangt keine eigene Laufzeit.

Wird beim Wechsel die Gasleitung oder der Zähler getauscht?

Nein. Leitung und Zähler gehören zum Netz des örtlichen Netzbetreibers. Der Wechsel betrifft nur den Liefervertrag.

Ändert sich mein Brennwert mit dem neuen Versorger?

Nein. Den Brennwert ermittelt und veröffentlicht der Netzbetreiber, nicht der Versorger. Er hängt von der Gasbeschaffenheit in Ihrem Netz ab, etwa H- oder L-Gas.

Geht der Gaswechsel auch so schnell wie beim Strom?

Die 24-Stunden-Regel der Bundesnetzagentur gilt für den technischen Stromlieferantenwechsel. Für Gas planen wir den Lieferbeginn nach Vertragsende und Kündigungsfrist.

Ich bin ein kleiner Betrieb. Gelten für mich andere Regeln?

ENVA schreibt auch kleine Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) aus. Bis 10.000 kWh Gas im Jahr für gewerbliche Zwecke gelten Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 57 EnWG) und haben die entsprechenden Verbraucherrechte.

Kann ENVA auch meinen Strom vergleichen?

Ja, über Gewerbestrom. Laufzeiten stimmen wir aufeinander ab, wenn die Fristen es zulassen.

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Begriffe zu diesem Angebot

Diese Fachbegriffe gehören zu Gewerbegas für Unternehmen – im Glossar erklären wir sie im Detail.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Glossar: Brennwert (Gas). bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 10 BEHG – Veräußerung von Emissionszertifikaten. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt — nEHS: Verkauf und Versteigerung. dehst.de · Abruf
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — Anlage 2 EBeV 2030 – Standardwerte, Teil 4 Nr. 6 (Erdgas). gesetze-im-internet.de · Abruf
  5. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Abschaffung der Gasspeicherumlage. bundesregierung.de · Abruf
  6. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 3 Nr. 57 EnWG – Haushaltskunden. gesetze-im-internet.de · Abruf
  7. Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel (Verbraucherportal). bundesnetzagentur.de · Abruf
Wer bezahlt ENVA?

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

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