Energie zu Hause sinnvoll nutzen

Zählernummer Strom finden: Wo sie steht und wofür sie dient

Von Stand: Lesezeit ca. 4 Min.

Verantwortlicher Fachprüfer: Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung am

Kurz erklärt

Die Zählernummer Ihres Stromzählers steht auf Ihrer Stromrechnung und auf dem Zähler selbst. Sie bezeichnet das Messgerät und ändert sich, wenn der Zähler getauscht wird. Für einen Wechsel ist die Marktlokations-ID die zuverlässigere Angabe; sie steht ebenfalls auf der Rechnung. Beim Gaszähler finden Sie die Nummer an denselben Stellen.

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Zählernummer oder Marktlokations-ID?

Zählernummer

Bezeichnetdas Messgerät
Ändert sichbeim Zählertausch
Steht aufRechnung und Zähler

Marktlokations-ID

Bezeichnetdie Lieferstelle
Ändert sichnicht, solange die Lieferstelle besteht
Aufbau11 Ziffern
Die Zählernummer bezeichnet das Messgerät, die Marktlokations-ID die Lieferstelle; beide stehen auf der Energierechnung.[1]
Auf einen Blick
  • Fundorte: Strom- oder Gasrechnung, Vertragsunterlagen, der Zähler selbst.
  • Zählernummer = Gerät; Marktlokations-ID = Lieferstelle.
  • Für An-, Um- und Abmeldung ist die Marktlokations-ID die zuverlässigste Angabe.
  • Umzug: Sondervertrag mit sechs Wochen Frist zum Auszug kündbar, außer bei Fortsetzungsangebot binnen zwei Wochen.
Inhalt
  1. Wo finden Sie die Zählernummer für Strom?
  2. Wofür brauchen Sie die Zählernummer?
  3. Worin unterscheidet sich die Zählernummer von der Marktlokations-ID?
  4. Wo finden Sie die Gas-Zählernummer?
  5. Was tun, wenn Sie die Zählernummer nicht finden?
  6. Grenzen
  7. Wann unterstützt ENVA?
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen & Verweise

Wo finden Sie die Zählernummer für Strom?

Die Zählernummer finden Sie an drei Stellen: auf Ihrer letzten Stromrechnung, in Ihren Vertragsunterlagen und auf dem Stromzähler selbst. Auf der Rechnung steht sie bei den Angaben zur Lieferstelle, meist zusammen mit den Zählerständen und der Marktlokations-ID; die Bundesnetzagentur nennt Adresse und Zählernummer bzw. Marktlokations-ID als Angaben, die Sie auf jeder Rechnung prüfen sollten.[1]

Auf dem Zähler steht die Nummer gut lesbar auf der Vorderseite des Geräts. Bei mehreren Zählern im Keller hilft es, die Nummer am Gerät mit der Nummer auf der Rechnung zu vergleichen, bevor Sie einen Zählerstand oder eine Anmeldung durchgeben. Passt keine Nummer zu Ihrer Wohnung, lesen Sie weiter unter Zähler passt nicht zur Wohnung.

  • Strom- oder Gasrechnung – Wann hilfreich: immer, wenn eine Rechnung vorliegt; Hinweis: enthält meist auch Marktlokations-ID und Zählerstände
  • Vertragsbestätigung, Begrüßungsschreiben – Wann hilfreich: nach Vertragsschluss; Hinweis: in der Grundversorgung enthält die Bestätigung Angaben zur Verbrauchsstelle mit Identifikationsnummer (§ 2 Abs. 3 StromGVV)
  • Zähler selbst – Wann hilfreich: bei Einzug ohne Unterlagen; Hinweis: Nummer am Gerät mit Wohnungszuordnung abgleichen
  • Übergabeprotokoll – Wann hilfreich: bei Ein- und Auszug; Hinweis: Zählernummer und Zählerstand gemeinsam festhalten

Die Übersicht zeigt: Ohne Rechnung bleibt der Zähler selbst die verlässliche Quelle; die Zuordnung zur Wohnung sollten Sie dann besonders sorgfältig prüfen.[6]

Wofür brauchen Sie die Zählernummer?

Sie brauchen die Zählernummer, wenn ein Lieferant oder Netzbetreiber Ihre Lieferstelle eindeutig zuordnen muss: bei der Anmeldung in einer neuen Wohnung, beim Lieferantenwechsel, bei der Kündigung wegen Umzugs und bei der Meldung von Zählerständen. Die Bundesnetzagentur nennt für den Lieferantenwechsel als Angaben Name, Adresse, Zählernummer, bisherigen Lieferanten und Kundennummer, falls die Marktlokations-ID nicht vorliegt.[2]

Beim Umzug nennen Sie in der Kündigung Ihre neue Anschrift oder eine Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle: „Ziehen Sie um, können Sie als Haushaltskunde Ihren Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. In der Kündigung nennen Sie Ihre künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer Ihrer künftigen Entnahmestelle (§ 41b Abs. 5 EnWG).“[5] Als solche Angabe nennt die Bundesnetzagentur die neue Zählernummer oder die Marktlokations-ID.[3]

Worin unterscheidet sich die Zählernummer von der Marktlokations-ID?

Die Zählernummer bezeichnet das Messgerät, die Marktlokations-ID die Lieferstelle. Wird der Zähler getauscht, bekommt Ihre Lieferstelle ein Gerät mit einer anderen Nummer; die Marktlokations-ID bleibt dagegen der Lieferstelle dauerhaft zugeordnet und darf nicht verändert werden, solange die Marktlokation besteht.[4]

Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Ziffernfolge, die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer; sie gilt für Strom und Gas.[4] Für den Wechsel ist sie laut Bundesnetzagentur die zuverlässigste Angabe.[2] Wenn ein Formular beides abfragt, geben Sie beides an; fehlt Ihnen die Marktlokations-ID, reicht für viele Vorgänge die Zählernummer mit Adresse.

  • bezeichnet – Zählernummer: das Messgerät; Marktlokations-ID: die Lieferstelle (Ort des Verbrauchs)
  • ändert sich beim Zählertausch – Zählernummer: ja; Marktlokations-ID: nein
  • Aufbau – Zählernummer: je nach Gerät und Hersteller; Marktlokations-ID: 11 Ziffern, letzte Ziffer Prüfziffer
  • Fundort – Zählernummer: Rechnung, Zähler; Marktlokations-ID: Rechnung, Vertragsunterlagen

Auf der Rechnung kann zusätzlich eine dritte Kennung stehen, die Messlokations-ID; was sie bezeichnet, erklärt das Glossar unter Messlokation.

Wo finden Sie die Gas-Zählernummer?

Die Gas-Zählernummer finden Sie an denselben Stellen wie beim Strom: auf der Gasrechnung, in den Vertragsunterlagen und auf dem Gaszähler. Auch für Gas gibt es eine Marktlokations-ID; die Regeln zur Marktlokation gelten für Strom und Gas gleichermaßen.[4]

Achten Sie beim Ablesen darauf, die Zählernummer nicht mit dem Zählerstand zu verwechseln: Der Gaszähler zeigt den Verbrauch in Kubikmetern, die Rechnung rechnet ihn in Kilowattstunden um.[1] Wie Sie den Stand richtig notieren, steht unter Zählerstand ablesen.

Was tun, wenn Sie die Zählernummer nicht finden?

Fehlt die Rechnung und ist der Zähler nicht zugänglich, fragen Sie Ihren bisherigen Lieferanten oder, bei einer neuen Wohnung, Vermieter oder Hausverwaltung. Ziehen Sie ohne Vertrag ein, gilt außerdem eine Mitteilungspflicht: „Entnehmen Sie Strom oder Gas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung, ohne einen eigenen Liefervertrag zu haben, kann dadurch ein Grundversorgungsvertrag zustande kommen; Sie müssen die Entnahme dem Grundversorger dann unverzüglich in Textform mitteilen. Das gilt auch, wenn die Belieferung durch einen anderen Lieferanten endet und Sie keinen neuen Vertrag geschlossen haben (§ 2 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV).“[6] Zählernummer und Zählerstand vom Einzugstag gehören in diese Mitteilung.

Grenzen

  • Wie die Zählernummer aufgebaut ist, unterscheidet sich je nach Gerät; dieser Artikel nennt deshalb kein festes Format.
  • Bei mehreren Zählern (zum Beispiel Wärmepumpe oder Zweirichtungszähler) kann eine Wohnung mehrere Nummern haben. Welche zu welchem Vertrag gehört, zeigt die Rechnung.

Wann unterstützt ENVA?

Sie können mit den Angaben oben selbst anmelden oder wechseln. Wenn Sie für die neue Wohnung einen Strom- oder Gasvertrag suchen, prüft ENVA mit Ihnen die Daten und passende Angebote: Wechselservice für Privatkunden. Für Sie kostenlos. Wenn Sie über ENVA einen neuen Vertrag abschließen, erhält ENVA vom Versorger eine Provision.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Bundesnetzagentur: Rechnungen und Sperrungen. bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel. bundesnetzagentur.de · Abruf
  3. Bundesnetzagentur — Bundesnetzagentur: Kündigung (FAQ). bundesnetzagentur.de · Abruf
  4. Bundesnetzagentur — Bundesnetzagentur: Anwendungshilfe MaLo-ID (Mitteilung Nr. 2 zu BK6-16-200/BK7-16-142, Anlage 1). bundesnetzagentur.de · Abruf
  5. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 41b EnWG. gesetze-im-internet.de · Abruf
  6. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 2 StromGVV – Vertragsschluss. gesetze-im-internet.de · Abruf
FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ändert sich die Zählernummer, wenn ich den Stromanbieter wechsle?

Nein. Ein Lieferantenwechsel ändert nichts am Messgerät. Die Zählernummer ändert sich nur, wenn das Gerät getauscht wird.

Bekomme ich bei einem Smart-Meter-Einbau eine neue Zählernummer?

Ja, ein neues Messgerät trägt eine eigene Nummer. Notieren Sie beim Tausch die Nummern und Endstände des alten und die Anfangsstände des neuen Zählers; die Marktlokations-ID bleibt gleich.

Reicht die Zählernummer für die Anmeldung in einer neuen Wohnung?

Zusammen mit Adresse und Einzugsdatum reicht sie in der Regel zur Zuordnung. Die Marktlokations-ID ist laut Bundesnetzagentur die zuverlässigste Angabe; liegt sie vor, geben Sie sie mit an.

Gründer & geschäftsführender Gesellschafter bei ENVA

Gründete ENVA 2020 und führt das Unternehmen mit dem Anspruch, Energie-Themen für Verwaltungen und Unternehmen radikal zu vereinfachen. Schwerpunkte: Energiemarkt, Marktkommunikation und digitale Energie-Prozesse.

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