Energie-Glossar · W
Windenergie
Windenergieanlagen wandeln einen Teil der Bewegungsenergie des Windes über Rotor und Generator in elektrische Energie um. Der Ertrag hängt von Standort, Windverteilung, Anlagentechnik und tatsächlicher Verfügbarkeit ab.
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Flächenziele sind länderspezifisch
Bayern
Brandenburg
Die wichtigsten Informationen zu Windenergie
- Die Windleistung ist nicht gleich der elektrischen Anlagenleistung.
- Die Leistungskennlinie begrenzt die Umsetzung hoher Windgeschwindigkeiten.
- Onshore- und Offshore-Projekte benötigen unterschiedliche Infrastruktur.
- Flächenziele sind je Bundesland unterschiedlich festgelegt.
Wie wird aus Wind Strom?
Aerodynamische Kräfte bewegen die Rotorblätter; ein Generator erzeugt daraus elektrische Energie. Die im Wind verfügbare Leistung wächst bei gleichen weiteren Bedingungen mit der dritten Potenz der Geschwindigkeit. Eine reale Anlage gibt jedoch nicht unbegrenzt entsprechend mehr Strom ab: Regelung, Nennleistung und Sicherheitsgrenzen bestimmen ihre Leistungskennlinie.
Welche Ausbauziele gelten?
§ 4 EEG nennt 115 GW installierte Windleistung an Land für 2030. § 1 WindSeeG nennt mindestens 30 GW auf See bis 2030. Das sind gesetzliche Zielgrößen, keine bereits erreichten Bestände. Das WindBG enthält unterschiedliche Flächenbeitragswerte je Land; nicht jedes Bundesland muss pauschal genau zwei Prozent ausweisen.
Warum kann eine Anlage stillstehen?
Neben schwachem oder zu starkem Wind kommen Wartung, technische Störungen, Schutzauflagen und Netzmaßnahmen in Betracht. Ein Zahlungsanspruch folgt nicht aus jedem Stillstand. Ursache, Rechtsgrundlage und Vertrag müssen getrennt geprüft werden. Auch Offshore-Erzeugung bleibt wetterabhängig.
Was sollten Unternehmen bei Windstromverträgen prüfen?
Ein PPA kann Preis- und Lieferbedingungen langfristig festlegen, deckt aber nicht automatisch den eigenen Lastgang. Prüfen Sie Profil, Mengenabweichungen, Reststrom und Verantwortlichkeiten. Herkunftsnachweise müssen vertraglich passend vereinbart und verwendet werden; sie entstehen nicht allein durch die Bezeichnung Wind-PPA. Vergleichen Sie den Gesamtaufwand einschließlich Dienstleistungs- und Risikokosten. Eine feste Abnahmemenge und eine Abnahme der tatsächlichen Erzeugung verlagern Risiken unterschiedlich.
Quellen & Verweise
- Umweltbundesamt — Umweltbundesamt – Windenergie an Land. umweltbundesamt.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 4 EEG – Ausbaupfad. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 1 WindSeeG. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — Anlage WindBG – Flächenbeitragswerte. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Windenergie
Bedeutet doppelte Windgeschwindigkeit immer achtfachen Stromertrag?
Nein. Der physikalische Zusammenhang des Windangebots ersetzt nicht die Leistungskennlinie der Anlage.
Muss jedes Land genau zwei Prozent Fläche ausweisen?
Nein. Die Anlage zum WindBG enthält unterschiedliche Landeswerte und Stichtage.
