Energie-Glossar · A

Anzulegender Wert (EEG)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der anzulegende Wert ist eine gesetzlich oder durch Ausschreibung bestimmte Rechengröße des EEG. Nach § 3 Nummer 3 bildet er eine Grundlage für Marktprämie, Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag; er ist nicht automatisch der tatsächlich ausgezahlte Erlös.

Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1gesetze-im-internet.de 2

Berechnungsgrundlage und Erlös trennen

Gesetz oder AusschreibungBestimmung
Anzulegender WertRechengröße
Weitere Förderregeln berücksichtigenAuszahlung
Berechnungsgrundlage und Erlös trennen. Schematische Einordnung der im Text erläuterten Zusammenhänge.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Anzulegender Wert (EEG)

  • Der Wert kann durch Ausschreibung ermittelt oder gesetzlich bestimmt sein.
  • Die genaue Förderhöhe hängt von der einschlägigen Vorschrift und Förderform ab.
  • Tatsächlicher Vermarktungserlös und gesetzlicher Referenzmarktwert sind nicht dasselbe.
  • Anlagenart, Inbetriebnahme und Übergangsbestimmungen müssen berücksichtigt werden.

Wie wird der Wert bestimmt?

§ 3 Nummer 3 EEG verweist auf Ausschreibungsverfahren und gesetzliche Bestimmungen. Daraus folgt keine allgemeine Regel, wonach jede Anlage den niedrigsten noch bezuschlagten Gebotswert erhält. Die einschlägigen Ausschreibungs- und Berechnungsvorschriften bestimmen, welcher Wert für eine konkrete Anlage gilt.

Wie hängt er mit der Marktprämie zusammen?

Die Marktprämie wird nach Anlage 1 EEG anhand des anzulegenden Werts und des jeweils maßgeblichen Marktwerts berechnet. Negative Rechenergebnisse werden dort auf null begrenzt. Der gesetzliche Referenzmarktwert muss nicht mit dem tatsächlich erzielten Erlös des Anlagenbetreibers übereinstimmen. Vermarktungskosten und Vertragsregelungen können das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.

Welche Unterlagen gehören in die Kalkulation?

Dokumentieren Sie Förderform, Anlagenmerkmale, Inbetriebnahme, Zuschlagsunterlagen und die anwendbare Gesetzesfassung. Bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen Förderanspruch, Marktumsatz und Kosten getrennt ausgewiesen werden. Der anzulegende Wert allein garantiert keine feste Rendite und keinen bestimmten Zahlungsstrom in jedem Lieferzeitraum.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 3 EEG – Begriffsbestimmungen. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — Anlage 1 EEG – Höhe der Marktprämie. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Anzulegender Wert (EEG)

Ist der anzulegende Wert immer die Einspeisevergütung?

Nein. Er bildet eine Berechnungsgrundlage; die konkrete Vergütung kann durch weitere gesetzliche Regeln davon abweichen.

Ist der tatsächlich erzielte Börsenerlös immer der EEG-Marktwert?

Nein. Referenzmarktwert und individuelles Vermarktungsergebnis sind getrennte Größen.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit A

AC-gekoppelter SpeicherEin AC-gekoppelter Batteriespeicher ist über einen Batteriewechselrichter mit der Wechselstromseite der elektrischen Anlage verbunden. Seine Kopplung erfolgt damit getrennt vom Gleichstrompfad der PV-Module; dies kann die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage erleichtern.AbregelungAbregelung bezeichnet die gezielte Verringerung der möglichen Einspeiseleistung einer Erzeugungsanlage. Anlass können Netzengpässe, technische Grenzen oder wirtschaftliche Entscheidungen sein. Rechtsgrundlage und Ausgleich hängen vom Anlass der Maßnahme ab.Abschaltbare LastenAbschaltbare Lasten sind Stromverbraucher, deren Leistungsaufnahme zeitweise reduziert oder unterbrochen werden kann. Der Begriff bezeichnet technische Flexibilität; die frühere AbLaV war ein besonderes, inzwischen beendetes Beschaffungsmodell für industrielle Lasten.AbschlagszahlungEine Abschlagszahlung ist eine vorläufige Teilzahlung auf die erwarteten Energiekosten. In der Abrechnung wird sie den Kosten des maßgeblichen Abrechnungszeitraums gegenübergestellt; daraus kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben entstehen.AlbedoDie Albedo beschreibt den Anteil einfallender Strahlung, den eine Oberfläche reflektiert. Bei einer Albedo von 0,2 werden unter den betrachteten Bedingungen 20 Prozent reflektiert. Der Wert hängt unter anderem von Oberfläche und Spektralbereich ab.AllokationAllokation bezeichnet im Energiemarkt die rechnerische Zuordnung von Energiemengen. In der Gasbilanzierung meint sie insbesondere die Zuordnung von Gasmengen zu einem Bilanzkreis. Sie beschreibt einen Abrechnungsprozess und keinen bestimmten physischen Weg der Energie.
Erstgespräch