Energie-Glossar · A

Ausgleichsenergie

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ausgleichsenergie bezeichnet im Strommarkt die bilanziellen Energiemengen, mit denen Abweichungen eines Bilanzkreises abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich zum regelzonenübergreifend einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). Davon zu unterscheiden ist die Regelreserve, mit der die Übertragungsnetzbetreiber das physische System ausgleichen.

Belegt durch:netztransparenz.de 1

Abweichung im Bilanzkreis

  1. Fahrplan und Istwerte
  2. Bilanzabweichung
  3. Bewertung zum Ausgleichsenergiepreis
  4. Finanzieller Ausgleich
Schematische Einordnung; die im Text erläuterten Bedingungen und Abgrenzungen bleiben maßgeblich.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Ausgleichsenergie

  • Abrechnung der Bilanzkreisabweichungen je Viertelstunde zum reBAP
  • Positive und negative Preise sind möglich; Abweichungen können Kosten oder Erlöse auslösen
  • Der Preis enthält mehrere Komponenten und ist keine einfache Weitergabe tatsächlicher Regelenergiekosten
  • Gute Prognosen und rechtzeitige Nachbewirtschaftung begrenzen offene Positionen

Wie entsteht die Abweichung?

In einem Bilanzkreis werden Einspeisungen, Entnahmen und Handelsgeschäfte bilanziell zusammengeführt. Verbrauch und Erzeugung können von den geplanten Mengen abweichen, etwa durch Wetteränderungen oder einen Anlagenausfall. Für jede Viertelstunde wird der verbleibende Saldo bestimmt.

Ein vereinfachtes Mengenbeispiel: Sind für eine Viertelstunde 25 MWh Beschaffung vorgesehen und werden 27,5 MWh verbraucht, fehlen 2,5 MWh. Wie diese Abweichung finanziell wirkt, hängt vom reBAP und der abrechnungstechnischen Vorzeichenkonvention ab.

Wie wird der Preis gebildet?

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen den reBAP und seine Komponenten. Die heutige Methodik berücksichtigt Regelarbeitspreise der europäischen Plattformen sowie Börsenpreis- und Knappheitskomponenten. Die frühere Beschreibung als reine Division tatsächlicher Regelenergiekosten durch einen Saldo reicht deshalb nicht aus.

Der reBAP kann positiv oder negativ sein. Ein einzelner Bilanzkreis kann je nach Richtung seiner Abweichung belastet werden oder Erlöse erzielen. Aus einem negativen Preis lässt sich nicht pauschal ableiten, dass jede Einspeisung bezahlt oder jede Entnahme gutgeschrieben wird.

Was bedeutet das für Beschaffung und Verträge?

Der Bilanzkreisverantwortliche muss seine vertraglichen Pflichten zur ausgeglichenen Bewirtschaftung einhalten. Ausgleichsenergie sollte deshalb nicht als planmäßiger Ersatz für die Beschaffung behandelt werden. Wetter-, Last- und Erzeugungsprognosen sowie Intraday-Handel helfen, offene Mengen vor Lieferung zu korrigieren; sie garantieren aber keinen bestimmten Preisvorteil.

Endkunden und Anlagenbetreiber sollten prüfen, wer das Ausgleichsenergierisiko trägt. Es kann in einem festen Entgelt enthalten sein oder vertraglich gesondert weitergegeben werden. Gute Messdaten und klare Prognosezuständigkeiten erleichtern die Bewirtschaftung, sichern aber keine bestimmten Vermarktungskonditionen.

Quellen & Verweise

  1. Netztransparenz.de (deutsche Übertragungsnetzbetreiber) — Ausgleichsenergiepreis. netztransparenz.de · Abruf

Häufige Fragen zu Ausgleichsenergie

Ist Ausgleichsenergie dasselbe wie Regelenergie?

Nein. Regelreserve dient dem physischen Systemausgleich. Ausgleichsenergie betrifft die bilanzielle Abrechnung der Abweichungen gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen.

Ist Intraday-Beschaffung immer billiger?

Nein. Markt- und Ausgleichsenergiepreise können unterschiedliche Vorzeichen und Höhen haben. Entscheidend sind eine ordnungsgemäße Bilanzkreisbewirtschaftung und das begrenzte Risiko offener Positionen, keine pauschale Preisgarantie.

Sehe ich Ausgleichsenergie auf meiner Rechnung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei Festpreistarifen ist das Risiko häufig eingepreist; andere Beschaffungs- oder Direktvermarktungsverträge können eine gesonderte Weitergabe vorsehen.

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