Energie-Glossar · W
Walk-by-/Drive-by-System
Walk-by- und Drive-by-Systeme sind Verfahren der Funkablesung, bei denen ein Ableser mit einem mobilen Empfangsgerät zu Fuß oder mit dem Auto an Zählern vorbeigeht bzw. vorbeifährt und die per Funk – meist wireless M-Bus – ausgesendeten Verbrauchsdaten automatisch erfasst, ohne die Wohnung betreten zu müssen.
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Drei Wege zur Funkablesung
Die wichtigsten Informationen zu Walk-by-/Drive-by-System
- Walk-by: Ableser zu Fuß mit Handgerät im Treppenhaus oder am Gebäude; Drive-by: Erfassung aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug mit größerer Funkreichweite
- Übertragung meist über wireless M-Bus nach dem herstellerübergreifenden OMS-Standard im Sub-GHz-Bereich
- Gelten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Heizkostenverordnung als 'fernablesbar', da kein Wohnungszutritt nötig ist
- Nicht fernablesbarer Bestand: grundsätzlich bis Ende 2026 nachrüsten; gesetzliche Ausnahmen und weitere Geräteanforderungen beachten.
- Abzugrenzen von der vollautomatischen Fernauslesung über ein Funk-Festnetz, bei der keine Person mehr vor Ort sein muss
Wie unterscheiden sich Walk-by und Drive-by konkret?
Beim Walk-by-Verfahren geht ein Ableser mit einem mobilen Empfangsgerät zu Fuß durch das Treppenhaus oder am Gebäude vorbei und empfängt die von den Zählern per Funk ausgesendeten Verbrauchsdaten automatisch, ohne eine Wohnung betreten oder einen Termin vereinbaren zu müssen. Beim Drive-by-Verfahren erfolgt die Erfassung aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug heraus, wofür die Funkzähler mit größerer Reichweite senden müssen als beim Walk-by.
Mobile Funkablesung kann beispielsweise wireless M-Bus und OMS-kompatible Geräte nutzen. Reichweite, Empfangsintervalle, Gebäudeabschirmung und Antennen bestimmen, welche Zähler beim Vorbeigehen oder Vorbeifahren zuverlässig erfasst werden. Eine pauschale Ableseleistung pro Stunde lässt sich daraus nicht ableiten.
Der Unterschied liegt im Ablauf: zu Fuß oder aus einem Fahrzeug. Ob Drive-by wirtschaftlicher ist, hängt von Gebäudelage, Funkabdeckung, Tourenplanung und laufenden Kosten ab. Es ist nicht grundsätzlich teurer oder schneller als jedes Walk-by-System.
Gelten Walk-by- und Drive-by-Zähler als 'fernablesbar' im Sinne der Heizkostenverordnung?
Ja. Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Heizkostenverordnung gilt ein Erfassungsgerät bereits dann als fernablesbar, wenn für die Ablesung kein Zugang zur einzelnen Wohnung erforderlich ist – eine vollautomatische Übertragung ohne jede Person vor Ort ist dafür nicht zwingend vorausgesetzt. Walk-by- und Drive-by-Systeme erfüllen diese Definition, obwohl weiterhin ein Ableser mit Empfangsgerät unterwegs sein muss.
Neu installierte Geräte müssen grundsätzlich seit Dezember 2021 fernablesbar sein. Für einzelne Ersatzgeräte in bestehenden nicht fernablesbaren Gesamtsystemen gibt es eine Ausnahme. Nicht fernablesbarer Bestand muss grundsätzlich bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden, vorbehaltlich technischer Unmöglichkeit beziehungsweise unbilliger Härte. Ab Dezember 2022 kommen bei Neuinstallationen insbesondere Interoperabilität und sichere SMGW-Anbindbarkeit hinzu; für ältere fernablesbare Geräte gilt hierfür die Übergangsfrist bis Ende 2031.
Ergänzend gilt: Auch wenn kein Wohnungszutritt nötig ist, bleibt bei Walk-by und Drive-by weiterhin ein turnusmäßiger Einsatz von Personal oder Fahrzeugen erforderlich – anders als bei einer vollautomatischen Fernauslesung über ein Funk-Festnetz, das Werte fortlaufend ohne Vor-Ort-Termin überträgt. Die gesetzliche Fernablesbarkeit ist von einer vollautomatischen Übermittlung und den weiteren Geräteanforderungen zu unterscheiden.
Was bedeutet das für die unterjährige Verbrauchsinformation in der Praxis?
Seit Januar 2022 müssen Nutzer mit fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten, die den aktuellen Verbrauch mit dem Vormonat, dem Vorjahresmonat und einem Vergleichshaushalt gegenüberstellt. Bei Walk-by- und Drive-by-Bestandsanlagen ist das nur eingeschränkt automatisierbar, da die Daten nicht kontinuierlich, sondern nur bei der jeweiligen Begehung oder Vorbeifahrt anfallen.
- Die monatliche Informationspflicht nach § 6a HeizkostenV gilt grundsätzlich auch bei fernablesbarer Walk-by-/Drive-by-Technik; deren Personalaufwand schafft keine allgemeine gesetzliche Ausnahme.
- Ein festes Funknetz kann die monatliche Datenerfassung automatisieren. Die Verantwortung für vollständige und rechtzeitige Verbrauchsinformationen bleibt bestehen.
Was müssen Hausverwaltungen und Gebäudeeigentümer bei der Umstellung beachten?
Für Hausverwaltungen und Gebäudeeigentümer lohnt sich vor einer Neuausstattung der Vergleich zwischen Walk-by/Drive-by-Systemen und einer vollautomatischen Fernauslesung über ein Funk-Festnetz: Walk-by/Drive-by ist meist günstiger in der Anschaffung, erfordert aber weiterhin einen turnusmäßigen Ableseeinsatz, während ein Funk-Festnetz höhere Investitionskosten, aber laufende Werte ohne Personaleinsatz liefert.
Bei der Auswahl sollten Hausverwaltungen und Gebäudeeigentümer zudem Datenschutzvorgaben beachten, da auch per Walk-by/Drive-by übertragene Verbrauchsdaten personenbezogene Daten sind und entsprechend abgesichert übertragen und gespeichert werden müssen.
Wird ein Objekt ohnehin saniert oder mit neuer Mess- und Zählertechnik ausgestattet, lohnt sich häufig der direkte Sprung zu einer vollautomatischen Fernauslesung, um die Umrüstungskosten nicht zweimal aufwenden zu müssen. Bei Objekten mit langfristig gesichertem Bestand kann eine Zwischenlösung über Walk-by oder Drive-by dagegen wirtschaftlich sinnvoller sein.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz — HeizkostenV § 5. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz — HeizkostenV § 6a. gesetze-im-internet.de · Abruf
- OMS Group — OMS FAQ – mobile Funkablesung. oms-group.org · Abruf
Häufige Fragen zu Walk-by-/Drive-by-System
Was ist der Hauptunterschied zwischen Walk-by und Drive-by?
Beim Walk-by geht ein Ableser zu Fuß mit geringerer erforderlicher Funkreichweite am Gebäude vorbei, beim Drive-by erfolgt die Erfassung aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug mit größerer Reichweite und höherem Tempo.
Zählen Walk-by-/Drive-by-Systeme als fernablesbar im Sinne der Heizkostenverordnung?
Ja, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV, da für die Ablesung kein Zugang zur einzelnen Wohnung nötig ist.
Bis wann müssen alle Zähler auf fernablesbare Technik umgestellt sein?
Grundsätzlich bis 31. Dezember 2026; § 5 Absatz 3 HeizkostenV sieht Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte vor. Fernablesbarkeit allein ersetzt nicht die weiteren Anforderungen an Interoperabilität und SMGW-Anbindbarkeit.
Ist bei Walk-by/Drive-by weiterhin ein Vor-Ort-Termin nötig?
Ja, ein Ableser muss weiterhin mit einem Empfangsgerät am Gebäude vorbeigehen oder -fahren, allerdings ohne Wohnungszutritt und ohne Terminvereinbarung mit den Bewohnern.
