Energie-Glossar · G

Grundversorgung Gas

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Grundversorgung Gas ist die gesetzlich geregelte Belieferung von Haushaltskunden im Niederdrucknetz durch den örtlichen Grundversorger zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Ein Vertrag kann auch durch Gasentnahme zustande kommen, wenn keine andere Belieferung vereinbart ist.

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Grundversorgung ist ein bestimmtes Vertragsmodell

Allgemeine Bedingungen und PreiseGrundversorgung
Gesetzliches AuffangverhältnisErsatzversorgung
Individuell vereinbarter TarifSondervertrag
Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sondervertrag sind getrennt zu prüfen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Grundversorgung Gas

  • Rechtsgrundlagen sind § 36 EnWG und die GasGVV.
  • Ordentliche Kündigung mit zwei Wochen Frist in Textform.
  • Preisänderungen erfordern grundsätzlich sechs Wochen Vorlauf und eröffnen ein Sonderkündigungsrecht.
  • Grundversorgung und zeitlich begrenzte Ersatzversorgung sind zu unterscheiden.

Wann entsteht ein Vertrag?

Bei einem Einzug kann die Entnahme von Gas einen Grundversorgungsvertrag begründen. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein; eine anderweitige Vertragszuordnung oder ein Ersatzversorgungsfall kann zu einer anderen Einordnung führen. Wer Gas entnimmt, sollte deshalb Lieferstelle, Einzugsdatum, Vertragspartner und Zählerstand zeitnah klären. Die Grundversorgung ist keine Garantie gegen technische Störungen oder gesetzlich zulässige Unterbrechungen.

Welche Rechte haben Kunden?

Nach § 20 GasGVV kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. Eine E-Mail kann dafür genügen. Der Versorger bestätigt das Vertragsende; ein gesondertes Kündigungsentgelt ist unzulässig. Änderungen der Allgemeinen Preise sind grundsätzlich sechs Wochen vorher öffentlich bekannt zu machen und den Kunden brieflich mitzuteilen. Kunden können zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der neue Lieferbeginn sollte ausdrücklich bestätigt werden.

Was passiert beim Ausfall eines Lieferanten?

Wenn Gas im Niederdrucknetz entnommen wird und die Lieferung keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, kann Ersatzversorgung nach § 38 EnWG eintreten. Sie endet mit einer neuen vertraglichen Belieferung, spätestens nach drei Monaten. Für anspruchsberechtigte Haushaltskunden kann anschließend Grundversorgung entstehen. Größere gewerbliche Verbraucher dürfen einen solchen Anschlussvertrag nicht ungeprüft voraussetzen.

Was sollten Verwaltungen prüfen?

Bei Leerstand und Nutzerwechsel sind Entnahme, tatsächliche Verfügungsgewalt und bestehende Verträge zu klären. Nicht allein der Eigentumseintrag entscheidet in jedem Fall über den Vertragspartner. Allgemein- und Heizzentralenzähler sollten mit ihrer konkreten Kundeneigenschaft und Tarifzuordnung erfasst werden. Grund- oder Ersatzversorgung sind nicht zwingend teurer als jedes Sonderangebot: Maßgeblich ist ein Vergleich der aktuellen Gesamtkosten und Vertragsbedingungen.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — § 36 EnWG. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — GasGVV. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — § 38 EnWG. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Grundversorgung Gas

Ist die Grundversorgung immer am teuersten?

Nein. Preise verändern sich. Verglichen werden sollten Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und weitere Bedingungen des konkreten Angebots.

Wie kündige ich?

Mit zwei Wochen Frist in Textform; häufig kann der neue Lieferant dies mit Vollmacht übernehmen. Bei einer Preisänderung besteht das gesetzlich vorgesehene Sonderkündigungsrecht.

Wer zahlt während Leerstand?

Das hängt von der Vertragslage und den Umständen der Entnahme ab. Eine automatische Haftung jeder Eigentümerin oder WEG lässt sich daraus nicht ableiten.

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