Energie-Glossar · G

GPKE

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) ist das von der Bundesnetzagentur festgelegte Regelwerk für die standardisierten Marktprozesse im deutschen Strommarkt. Es definiert, welche Nachrichten in welchen Fristen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ausgetauscht werden.

Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1bundesnetzagentur.de 2

GPKE: Standardisierte Marktprozesse im Stromwechsel

  1. Marktlokation identifizieren
  2. Zuordnung prüfen
  3. Wechsel bestätigen
  4. Belieferung starten
Vereinfachter Ablauf eines Stromlieferantenwechsels: Marktlokation identifizieren, Zuordnung prüfen, bestätigen und zum vereinbarten Termin beliefern.[1]

Die wichtigsten Informationen zu GPKE

  • GPKE standardisiert Strommarktprozesse, insbesondere Zuordnung, Konfiguration und Stammdaten.
  • Für Messwesen, Bilanzierung und Datenformate bestehen ergänzende Festlegungen.
  • Seit 6. Juni 2025 beschleunigt LFW24 den technischen Stromlieferantenwechsel.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben maßgeblich.
  • Stromlieferbeginn und Umzug müssen rechtzeitig für die Zukunft angemeldet werden.

Welche Prozesse regelt GPKE?

Die Bundesnetzagentur legt mit GPKE einheitliche Abläufe zwischen Stromlieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktrollen fest. Die geltende Fassung umfasst Zuordnungsprozesse, Konfigurationen und Steuerbefehle sowie Stammdatenprozesse. Sie ist Teil eines größeren Regelwerks: Messwesen, Bilanzierung, Mehr- und Mindermengenabrechnung sowie Nachrichtenformate haben ergänzende Vorgaben.

Standardisierte elektronische Nachrichten und der sichere AS4-Transport unterstützen automatisierte Abläufe. Einzelne Prozesse verwenden unterschiedliche Nachrichten und Schnittstellen; nicht jede Marktkommunikation ist eine EDIFACT-Nachricht.

Was bedeutet der schnelle Wechsel?

Seit dem 6. Juni 2025 gelten die angepassten Stromprozesse für einen technischen Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden beziehungsweise eines Werktags. Ein bestehender Vertrag endet dadurch nicht früher: Kündigungsfrist und vereinbarter Lieferbeginn müssen weiterhin passen.

Eine rückwirkende Zuordnung zum gewünschten Stromlieferanten ist beim Einzug nicht vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass fehlerhafte Stammdaten oder Abrechnungen grundsätzlich unkorrigierbar wären. Melden Sie den geplanten Lieferbeginn rechtzeitig und bewahren Sie Zählerstand und Übergabeprotokoll auf.

Welche Daten helfen bei der Anmeldung?

Die MaLo-ID identifiziert die Marktlokation eindeutig. Sie ist auf der Rechnung zu finden; fehlt sie dem Kunden, kann der Lieferant sie über den vorgesehenen Identifizierungsprozess ermitteln. Zählernummer, Anschrift und bisherige Vertragsdaten helfen bei der Zuordnung.

Unternehmen und Hausverwaltungen sollten je Abnahmestelle aktuelle Identifikationsdaten, Liefervertrag und Fristen pflegen. Bei einer Ablehnung zählt der konkrete Prozessgrund; widersprüchliche Daten sind eine mögliche Ursache, aber keine belegte universelle Hauptursache.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel (GPKE). bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel. bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu GPKE

Kann ich meinen Stromvertrag jetzt täglich wechseln?

Der technische Wechselprozess dauert seit LFW24 nur noch einen Werktag – Ihre vertraglichen Bindungen gelten aber weiter. Sie können also erst wechseln, wenn Ihr laufender Vertrag kündbar ist. Schnell geht es vor allem aus der Grund- und Ersatzversorgung heraus, wo keine langen Fristen gelten.

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die elfstellige MaLo-ID identifiziert die Marktlokation. Sie steht auf der Rechnung und bleibt beim bloßen Zählertausch bestehen. Fehlt sie, kann der neue Lieferant die Identifizierung anhand weiterer Angaben veranlassen; Kunden müssen sie nicht zwingend selbst beschaffen.

Warum wurde meine Lieferantenanmeldung abgewiesen?

Mögliche Ursachen sind widersprüchliche Identifikationsdaten, ein unpassender Termin oder eine bereits laufende Zuordnung. Lassen Sie den neuen Lieferanten den konkreten Ablehnungsgrund prüfen und die Anmeldung gegebenenfalls korrigieren.

Gilt die GPKE auch für Gas?

Nein. GPKE gilt für Strom; für Gas gelten GeLi Gas und die dort festgelegten Fristen. Der seit Juni 2025 eingeführte Stromprozess lässt sich nicht pauschal auf Gas übertragen.

Muss ich mich als Endkunde selbst um GPKE-Prozesse kümmern?

Nein, die Prozesse laufen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Ihr Beitrag beschränkt sich darauf, korrekte Daten zu liefern – MaLo-ID oder Zählernummer und Einzugsdatum – und Änderungen wie Umzüge zeitnah zu melden. Den Rest wickelt der neue Lieferant im Standardprozess ab.

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