Energie-Glossar · L

Leistungspreis

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der Leistungspreis ist der Preis je abgerechneter Leistung, bei Jahresleistungspreisen typischerweise in Euro pro Kilowatt und Jahr. Multipliziert mit der Jahreshöchstleistung ergibt er das Leistungsentgelt; hinzu kommen weitere Preisbestandteile wie das Arbeitsentgelt.

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Eine Viertelstunde kann die Jahresrechnung prägen

500 kWJahreshöchstlast (Beispiel)
100 €/kW/JahrLeistungspreis (Beispiel)
50.000 €/JahrKosten allein für Leistung
15 Min.Messintervall (RLM)
Abgerechnet wird die höchste 15-Minuten-Last des Jahres – im Beispiel ergeben 500 kW bei 100 €/kW/Jahr 50.000 € Leistungskosten.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Leistungspreis

  • Bemessungsgrundlage bei RLM-Kunden: der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Abrechnungsjahres
  • Rechenbeispiel: 500 kW Jahreshöchstlast × 100 €/kW/Jahr = 50.000 € allein für den Leistungsanteil
  • StromNEV koppelt Leistungs- und Arbeitspreis an die Jahresbenutzungsdauer
  • § 19 Abs. 2 StromNEV: individuelle Netzentgelte bei atypischer Netznutzung oder Bandlast über 10 GWh und 7.000 Benutzungsstunden
  • Stärkster Hebel: Peak Shaving durch Batteriespeicher, Energiemanagement und Einschaltverzögerungen

Wie wird der Leistungspreis ermittelt?

Beim Jahresleistungspreissystem wird die höchste gemessene Leistung des Abrechnungsjahres berücksichtigt; für bestimmte Nutzungen kommen auch Monatsleistungspreise nach § 19 Absatz 1 StromNEV infrage. Bei RLM-Kunden dient der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Abrechnungsjahres als Grundlage. Ein Rechenbeispiel: 500 kW Jahreshöchstlast bei einem Leistungspreis von 100 €/kW/Jahr ergeben 50.000 € pro Jahr allein für den Leistungsanteil – eine einzige Viertelstunde mit ungünstiger Gleichzeitigkeit kann also die gesamte Jahresrechnung prägen.

Die Logik dahinter: Netze, Transformatoren und Anschlüsse müssen für die Spitze dimensioniert werden, nicht für den Durchschnitt. Wer hohe Spitzen verursacht, beansprucht mehr Netzkapazität und zahlt dafür – unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden er insgesamt bezieht.

Wie hängen Leistungspreis und Benutzungsdauer zusammen?

Die Netzentgeltsystematik der StromNEV koppelt Leistungs- und Arbeitspreis an die Jahresbenutzungsdauer – also daran, wie gleichmäßig ein Kunde das Netz nutzt. Kunden mit hoher Benutzungsdauer zahlen einen höheren Leistungs-, aber deutlich niedrigeren Arbeitspreis; bei geringer Benutzungsdauer ist es umgekehrt. Unter dem Strich wird gleichmäßige Netznutzung belohnt, weil sie die Infrastruktur effizient auslastet.

Für die Kostenplanung heißt das: Nicht nur die absolute Höhe der Spitze zählt, sondern ihr Verhältnis zum Jahresverbrauch. Ein Betrieb, der seine Benutzungsdauer über eine relevante Schwelle des Preisblatts hebt, kann in eine deutlich günstigere Entgeltkategorie rutschen.

Wann kommen individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV infrage?

Für besondere Nutzungsmuster sieht § 19 Abs. 2 StromNEV individuelle, reduzierte Netzentgelte vor – in zwei Varianten. Erstens bei atypischer Netznutzung: Weicht der Höchstlastbeitrag eines Verbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast des Netzes ab – liegt seine Spitze also außerhalb der netzweiten Hochlastzeiten –, muss der Netzbetreiber ein individuelles Entgelt anbieten, das mindestens 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts beträgt.

Zweitens bei stromintensiver Bandlast: Wer jährlich mehr als 10 GWh bezieht und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht, hat Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt von mindestens 20 Prozent des regulären Entgelts; ab 7.500 Stunden sinkt die Untergrenze auf 15, ab 8.000 Stunden auf 10 Prozent. Solche Vereinbarungen bedürfen der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde und müssen den Beitrag des Verbrauchers zur Kostensenkung im Netz widerspiegeln.

Wie senken Sie Ihre Leistungsspitzen wirksam?

Leistungspreise setzen starke Anreize zur Lastspitzenreduktion (Peak Shaving) und sind ein wesentlicher Treiber für Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme und flexible Prozessgestaltung: Ein Speicher, der nur wenige Stunden im Jahr die Spitze kappt, kann sich allein über den Leistungspreis rechnen.

Die typische Stolperfalle ist das gleichzeitige Wiederanfahren vieler Verbraucher nach Betriebspausen oder Stromausfällen – hier helfen Einschaltverzögerungen und Lastwächter, die Verbraucher priorisieren und zeitversetzt zuschalten. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Analyse des eigenen Lastgangs: Erst wer weiß, wann und wodurch die Jahreshöchstlast entsteht, kann sie gezielt vermeiden.

In der Praxis hat sich eine Stufenfolge bewährt:

  • Lastganganalyse: Zeitpunkt, Höhe und Verursacher der höchsten Viertelstundenwerte identifizieren.
  • Organisatorische Maßnahmen: Prozesse entzerren, Anfahrreihenfolgen festlegen, Gleichzeitigkeit vermeiden – oft ohne Investition umsetzbar.
  • Technische Maßnahmen: Lastwächter, Energiemanagementsystem oder Batteriespeicher, wenn organisatorische Hebel ausgeschöpft sind.

Wichtig für die Erfolgskontrolle: Die Einsparung zeigt sich erst in der nächsten Jahresabrechnung, denn maßgeblich bleibt der höchste Wert des gesamten Abrechnungsjahres. Ein einziger Ausrutscher im Dezember macht die Disziplin von elf Monaten zunichte – kontinuierliches Monitoring der Viertelstundenwerte ist deshalb wirksamer als jede Einzelmaßnahme.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz — § 17 StromNEV. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz — § 19 StromNEV. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Leistungspreis

Kann wirklich eine einzige Viertelstunde die ganze Jahresrechnung bestimmen?

Ja – abgerechnet wird der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Jahres. Ein einmaliges gleichzeitiges Anfahren mehrerer Großverbraucher genügt, um die Jahreshöchstlast und damit den kompletten Leistungspreisanteil zu setzen.

Zahlen auch Haushalte einen Leistungspreis?

In der Regel nicht: Haushalte und kleine Gewerbe ohne Leistungsmessung zahlen Arbeitspreis und Grundpreis. Der Leistungspreis betrifft leistungsgemessene RLM-Kunden – häufig bei mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch.

Was ist atypische Netznutzung?

Ein Verbrauchsmuster, dessen Spitzen vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeiten des Netzes liegen – etwa Nachtbetrieb. Nach § 19 Abs. 2 StromNEV besteht dann Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt von mindestens 20 Prozent des regulären Entgelts.

Lohnt sich ein Batteriespeicher nur für das Peak Shaving?

Ein Speicher kann sich bei geeigneten Spitzen und Leistungspreisen rechnen. Dafür müssen Leistung, Kapazität, Verluste und Kosten zur Last passen. Weitere Anwendungen können zusätzliche Vorteile bringen, aber auch mit der Spitzenkappung konkurrieren; Erlöse dürfen nicht doppelt angesetzt werden.

Wie finde ich meine Jahreshöchstlast heraus?

Aus dem Lastgang, den Sie beim Lieferanten oder Messstellenbetreiber anfordern können, oder aus der Netznutzungsabrechnung des Netzbetreibers. Dort ist der höchste 15-Minuten-Wert des Abrechnungsjahres ausgewiesen.

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