Energie-Glossar · L

Leistungspreis

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der Leistungspreis ist der Preis je abgerechneter Leistung, bei Jahresleistungspreisen typischerweise in Euro pro Kilowatt und Jahr. Multipliziert mit der Jahreshöchstleistung ergibt er das Leistungsentgelt; hinzu kommen weitere Preisbestandteile wie das Arbeitsentgelt.

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Eine Viertelstunde kann die Jahresrechnung prägen

500 kWJahreshöchstlast (Beispiel)
100 €/kW/JahrLeistungspreis (Beispiel)
50.000 €/JahrKosten allein für Leistung
15 Min.Messintervall (RLM)
Abgerechnet wird die höchste 15-Minuten-Last des Jahres – im Beispiel ergeben 500 kW bei 100 €/kW/Jahr 50.000 € Leistungskosten.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Leistungspreis

  • Bemessungsgrundlage bei RLM-Kunden: der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Abrechnungsjahres
  • Rechenbeispiel: 500 kW Jahreshöchstlast × 100 €/kW/Jahr = 50.000 € allein für den Leistungsanteil
  • StromNEV koppelt Leistungs- und Arbeitspreis an die Jahresbenutzungsdauer
  • § 19 Abs. 2 StromNEV: individuelle Netzentgelte bei atypischer Netznutzung oder Bandlast über 10 GWh und 7.000 Benutzungsstunden
  • Lastmanagement und Speicher anhand des gesamten Preisblatts, Lastgangs und ihrer Kosten bewerten.

Wie wird der Leistungspreis ermittelt?

Beim Jahresleistungspreissystem wird die höchste gemessene Leistung des Abrechnungsjahres berücksichtigt; für bestimmte Nutzungen kommen auch Monatsleistungspreise nach § 19 Absatz 1 StromNEV infrage. Bei RLM-Kunden dient der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Abrechnungsjahres als Grundlage. Ein Rechenbeispiel: 500 kW Jahreshöchstlast bei einem Leistungspreis von 100 €/kW/Jahr ergeben 50.000 € pro Jahr allein für den Leistungsanteil – eine einzige Viertelstunde mit ungünstiger Gleichzeitigkeit kann also die gesamte Jahresrechnung prägen.[1][2]

Für die Rechnung zählen Abnahme- beziehungsweise Anschlussnetzebene, Messung, Benutzungsdauer und das gültige Preisblatt. Der Leistungspreis ist von Anschlussleistung, Baukostenzuschuss und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zu unterscheiden. Prüfen Sie, welche Leistung tatsächlich gemessen und nach dem gewählten Preissystem berechnet wurde.

Wie hängen Leistungspreis und Benutzungsdauer zusammen?

Die Benutzungsdauer setzt die Jahresenergie zur Jahreshöchstleistung ins Verhältnis. Die StromNEV sieht nach Benutzungsdauer gegliederte Leistungs- und Arbeitspreise vor. Welche Gesamtkosten entstehen, ergibt sich aus beiden Preisen und Ihren Messwerten; eine gleichmäßigere Nutzung garantiert keinen bestimmten Preisvorteil.[1]

Rechnen Sie eine Steuerungsvariante mit dem vollständigen gültigen Preisblatt durch. Eine veränderte Spitze kann zugleich Benutzungsdauer und Entgeltbereich ändern. Vergleichen Sie deshalb das gesamte Leistungs- und Arbeitsentgelt, zusätzliche Kosten und mögliche Auswirkungen auf individuelle Entgelte.

Wann kommen individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV infrage?

Für besondere Nutzungsmuster sieht § 19 Abs. 2 StromNEV individuelle, reduzierte Netzentgelte vor – in zwei Varianten. Erstens bei atypischer Netznutzung: Weicht der Höchstlastbeitrag eines Verbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast des Netzes ab – liegt seine Spitze also außerhalb der netzweiten Hochlastzeiten –, muss der Netzbetreiber ein individuelles Entgelt anbieten, das mindestens 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts beträgt.[2]

Zweitens bei stromintensiver Bandlast: Wer jährlich mehr als 10 GWh bezieht und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht, hat Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt von mindestens 20 Prozent des regulären Entgelts; ab 7.500 Stunden sinkt die Untergrenze auf 15, ab 8.000 Stunden auf 10 Prozent. Solche Vereinbarungen bedürfen der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde und müssen den Beitrag des Verbrauchers zur Kostensenkung im Netz widerspiegeln.[2]

Wie senken Sie Ihre Leistungsspitzen wirksam?

Lastmanagement oder ein Speicher kann geeignete Spitzen begrenzen. Prüfen Sie dafür Leistung, Energievorrat, Ladezustand, Verluste und Prozessgrenzen anhand des Lastgangs. Eine Amortisation folgt erst aus der gesamten Kostenrechnung. Erlöse verschiedener Speicheranwendungen dürfen nicht doppelt gezählt werden und ihre Betriebsanforderungen können konkurrieren.

Die typische Stolperfalle ist das gleichzeitige Wiederanfahren vieler Verbraucher nach Betriebspausen oder Stromausfällen – hier helfen Einschaltverzögerungen und Lastwächter, die Verbraucher priorisieren und zeitversetzt zuschalten. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Analyse des eigenen Lastgangs: Erst wer weiß, wann und wodurch die Jahreshöchstlast entsteht, kann sie gezielt vermeiden.

In der Praxis hat sich eine Stufenfolge bewährt:

  • Lastganganalyse: Zeitpunkt, Höhe und Verursacher der höchsten Viertelstundenwerte identifizieren.
  • Organisatorische Maßnahmen: Prozesse entzerren, Anfahrreihenfolgen festlegen, Gleichzeitigkeit vermeiden – oft ohne Investition umsetzbar.
  • Technische Maßnahmen: Lastwächter, Energiemanagementsystem oder Batteriespeicher, wenn organisatorische Hebel ausgeschöpft sind.

Im Jahresleistungspreissystem bleibt die höchste maßgebliche Leistung des gesamten Abrechnungsjahres entscheidend. Prüfen Sie daher laufend die relevanten Messintervalle und nach Jahresende die Abrechnung. Ein späteres Absenken einer Spitze beseitigt einen zuvor erreichten Jahreshöchstwert nicht rückwirkend. Monatsleistungspreise und individuelle Vereinbarungen sind gesondert zu betrachten.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz — § 17 StromNEV. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz — § 19 StromNEV. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Leistungspreis

Kann wirklich eine einzige Viertelstunde die ganze Jahresrechnung bestimmen?

Ja – abgerechnet wird der höchste 15-Minuten-Mittelwert des Jahres. Ein einmaliges gleichzeitiges Anfahren mehrerer Großverbraucher genügt, um die Jahreshöchstlast und damit den kompletten Leistungspreisanteil zu setzen.

Zahlen auch Haushalte einen Leistungspreis?

In der Regel nicht: Haushalte und kleine Gewerbe ohne Leistungsmessung zahlen Arbeitspreis und Grundpreis. Der Leistungspreis betrifft leistungsgemessene RLM-Kunden – häufig bei mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch.

Was ist atypische Netznutzung?

Die Voraussetzungen verlangen eine vorhersehbar erhebliche Abweichung des Höchstlastbeitrags von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der betreffenden Netz- oder Umspannebene. Nachtbetrieb allein beweist das nicht. Die Berechnung und Vereinbarung müssen die anwendbaren Kriterien erfüllen; das Entgelt darf nicht unter 20 Prozent des veröffentlichten Entgelts liegen.

Lohnt sich ein Batteriespeicher nur für das Peak Shaving?

Ein Speicher kann sich bei geeigneten Spitzen und Leistungspreisen rechnen. Dafür müssen Leistung, Kapazität, Verluste und Kosten zur Last passen. Weitere Anwendungen können zusätzliche Vorteile bringen, aber auch mit der Spitzenkappung konkurrieren; Erlöse dürfen nicht doppelt angesetzt werden.

Wie finde ich meine Jahreshöchstlast heraus?

Aus dem Lastgang, den Sie beim Lieferanten oder Messstellenbetreiber anfordern können, oder aus der Netznutzungsabrechnung des Netzbetreibers. Dort ist der höchste 15-Minuten-Wert des Abrechnungsjahres ausgewiesen.

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