Energie-Glossar · L

Lastmanagement

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Lastmanagement koordiniert, wann und mit welcher Leistung Verbraucher betrieben werden. Es kann Anschlussgrenzen einhalten, Lastspitzen begrenzen und flexible Verbräuche zeitlich verlagern. Technische Grenzen und Nutzungsanforderungen bestimmen den Spielraum.

Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1

Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG

  1. Lokalen Netzengpass erkennen
  2. Steuerbare Geräte begrenzen
  3. Begrenzung nach Bedarf beenden
Ein Anwendungsfall des Lastmanagements: netzorientierte Steuerung bestimmter Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Lastmanagement

  • Zeitliche Verschiebung und dauerhafte Energieeinsparung sind unterschiedliche Ziele.
  • Eine geringere Leistungsspitze spart nur dann Kosten, wenn das Abrechnungsmodell darauf reagiert.
  • Betriebliche Steuerung und netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG sind zu unterscheiden.
  • Sicherheits-, Prozess- und Komfortgrenzen müssen in der Regelung berücksichtigt werden.

Welche Verbraucher sind geeignet?

Prüfen Sie für jeden Verbraucher, welche Leistung veränderbar ist, wie lange eine Verschiebung zulässig bleibt und welche Folgeprozesse betroffen sind. Eine pauschale Abschaltdauer für Kühlräume oder Produktionsanlagen wäre ungeeignet. Freigaben und Grenzwerte gehören in das konkrete Betriebskonzept.

Wie wird die Wirtschaftlichkeit bewertet?

Vergleichen Sie gemessene Lastgänge und Vertragsregeln mit einer nachvollziehbaren Steuerungsvariante. Berücksichtigen Sie Investition, Betrieb, mögliche Mehrverluste und betriebliche Einschränkungen. Aus einer niedrigeren Jahreshöchstlast allein folgt keine allgemeingültige Amortisationszeit.

Was bedeutet § 14a EnWG?

Die BNetzA-Regeln betreffen bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung, insbesondere neue private Ladepunkte, Wärmepumpen, Raumkühlung und netzladende Speicher über der einschlägigen Leistungsgrenze. Für Bestandsanlagen und Nachtspeicherheizungen gelten gesonderte Regelungen. Bei netzorientierter Steuerung wird der Netzbezug begrenzt; der gewöhnliche Haushaltsverbrauch ist nicht Gegenstand dieser Steuerung.

Warum gilt nicht überall derselbe Grenzwert?

Grundsätzlich nennt die Bundesnetzagentur bei Direktansteuerung 4,2 kW Mindestbezugsleistung pro Einrichtung. Für größere Wärmepumpen und Klimaanlagen sowie für die Steuerung mehrerer Geräte über ein EMS gelten weitere Berechnungsregeln. Die passende Grenze muss daher aus Anlagentyp, Leistung und Steuerungskonzept bestimmt werden.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG). bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu Lastmanagement

Ist Lastmanagement immer Energiesparen?

Nein. Zeitliche Verlagerung kann die gleiche Energiemenge zu einem anderen Zeitpunkt bereitstellen. Dauerhafte Effizienzverbesserungen sind gesondert zu bewerten.

Reicht eine Zeitschaltuhr?

Das hängt vom Ziel und den technischen Anforderungen ab. Eine feste Zeitsteuerung ersetzt nicht automatisch ein System zur Einhaltung wechselnder Leistungsgrenzen.

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