Energie-Glossar · L
L-Gas
L-Gas (Low-calorific gas) ist Erdgas mit niedrigerem Energiegehalt je vergleichbarem Normvolumen und meist höherem Stickstoffanteil als H-Gas. Hauptquelle waren die niederländischen Groningen-Felder, deren Förderung im Oktober 2023 gestoppt und im April 2024 endgültig eingestellt wurde.
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L-Gas → H-Gas: Marktraumumstellung
- VorbereitungGeräte erheben
- NetzterminAnpassung und Umschaltung
- bis etwa 2030Geplanter Abschluss
Die wichtigsten Informationen zu L-Gas
- Niedrigerer Brennwert als H-Gas; genaue Beschaffenheit abhängig vom Netz
- Groningen-Förderung: Oktober 2023 gestoppt, April 2024 endgültig eingestellt
- Marktraumumstellung auf H-Gas läuft, Abschluss bis etwa 2030 geplant
- Umstellungskosten werden nach § 19a EnWG bundesweit umgelegt, nicht dem Einzelnen berechnet
- Nicht angepasste Gasgeräte dürfen nach der Umstellung nicht weiterbetrieben werden
Warum wird L-Gas durch H-Gas ersetzt?
L-Gas verschwindet, weil seine wichtigste Quelle versiegt ist: Die niederländischen Groningen-Felder, jahrzehntelang Hauptlieferant für Nordwest- und Westdeutschland, wurden wegen förderbedingter Erdbeben im Oktober 2023 vom Netz genommen; im April 2024 wurde die Förderung endgültig eingestellt. Nach aktueller Planung fließt ab Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland. Die Umstellung der betroffenen Netzgebiete auf H-Gas ist damit unumkehrbar und soll bis etwa 2030 abgeschlossen sein.
Ein einfacher Austausch der Gasqualität im laufenden Betrieb ist technisch nicht möglich: Wegen der unterschiedlichen Gasbeschaffenheit müssen Geräte auf Eignung und notwendigen Anpassungsbedarf geprüft werden. Manche Geräte passen sich selbst an; andere benötigen technische Änderungen. In Deutschland sind L- und H-Gas-Netzgebiete deshalb strikt getrennt – und jedes L-Gas-Gebiet muss vor der Umschaltung vollständig vorbereitet werden.
Wie läuft die Marktraumumstellung ab?
Die Marktraumumstellung folgt einem festen, vom Netzbetreiber gesteuerten Ablauf, der sich je Netzgebiet über mehrere Jahre erstreckt. Kunden in noch nicht umgestellten Gebieten – vor allem in Nordwest- und Westdeutschland – werden schrittweise auf H-Gas umgestellt. Die wesentlichen Phasen:
- Erhebung: Der Netzbetreiber erfasst nach DVGW-Regelwerk alle Gasgeräte im Umstellungsgebiet – vom Heizkessel bis zum Gasherd.
- Anpassung: Zugelassene Fachbetriebe stellen die Geräte auf die neue Gasqualität um, meist durch Düsentausch oder Neueinstellung.
- Schaltung: Zum festgelegten Stichtag wird das Netzgebiet physisch auf H-Gas umgestellt; anschließend folgen Qualitätskontrollen.
Entscheidend ist der Stichtag der Schaltung: Der zulässige Zeitpunkt der Anpassung hängt vom Gerät ab und kann vor oder nach der Schaltung liegen. Entscheidend sind der vom Netzbetreiber festgelegte Ablauf und die sichere Eignung für die gelieferte Gasqualität. Der Netzbetreiber kündigt die Termine mit langem Vorlauf an – diese Ankündigungen sollten Sie ernst nehmen. In der Regel sind je Gerät mindestens zwei Termine nötig: einer für die Erhebung, einer für die eigentliche Anpassung; hinzu kommen stichprobenartige Qualitätskontrollen nach der Schaltung.
Für die Abrechnung ändert sich durch die neue Gasqualität nichts Grundsätzliches: Gas wird in Kilowattstunden abgerechnet, und der höhere Brennwert des H-Gases fließt über den Abrechnungsbrennwert in die Umrechnung der Kubikmeter ein. Sie zahlen also weiterhin für die tatsächlich bezogene Energiemenge – der Zähler selbst muss dafür nicht getauscht werden.
Wer trägt die Kosten der Umstellung?
Der einzelne Kunde zahlt für die Geräteanpassung nicht selbst. Nach § 19a EnWG werden die Umstellungskosten über eine bundesweite Umlage auf alle Gasnetznutzer verteilt – die Solidargemeinschaft aller Gaskunden finanziert die Marktraumumstellung. Für bestimmte nicht anpassbare Heizgeräte können unter gesetzlichen Voraussetzungen pauschale Erstattungen bestehen nach der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV). Die Pauschalen decken allerdings nur einen Teil der Kosten eines Neugeräts; die Differenz trägt der Eigentümer.
Was bedeutet die Umstellung für Hausverwaltungen und Eigentümer?
Für Hausverwaltungen in betroffenen Gebieten ist die Marktraumumstellung vor allem eine Organisationsaufgabe: Der Netzbetreiber und seine Dienstleister benötigen Zugang zu sämtlichen Gasgeräten im Bestand – auch in vermieteten Wohnungen. Wer Termine für Erhebung und Anpassung nicht rechtzeitig koordiniert, riskiert, dass einzelne Geräte zum Schalttermin nicht umgestellt sind und stillgelegt werden müssen.
Bewährt hat sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Gerätebestand je Objekt frühzeitig dokumentieren – inklusive Etagenheizungen und Gasherden in den Wohnungen.
- Mieter mit ausreichendem Vorlauf über Termine informieren und Zugänge koordinieren, notfalls Ersatztermine organisieren.
- Bei sehr alten Anlagen prüfen, ob statt einer Anpassung ohnehin ein Heizungstausch ansteht – die Umstellung lässt sich so mit geplanten Modernisierungen verbinden.
Wer diese Punkte rechtzeitig abarbeitet, erlebt die Marktraumumstellung als Routinevorgang. Kritisch wird es nur, wenn Zugänge scheitern oder nicht anpassbare Altgeräte erst kurz vor dem Schalttermin auffallen – dann bleibt für Ersatzbeschaffung und Installation kaum noch Zeit.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — L-Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Umstellung von L- auf H-Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu L-Gas
Woher weiß ich, ob ich L-Gas beziehe?
Betroffen sind vor allem Netzgebiete in Nordwest- und Westdeutschland. Ihr Netzbetreiber informiert alle Anschlussnutzer im Umstellungsgebiet schriftlich; im Zweifel gibt der Netzbetreiber Auskunft über die Gasqualität in Ihrem Gebiet.
Muss ich für die Anpassung meiner Geräte bezahlen?
Nein, die Anpassungskosten werden nach § 19a EnWG über eine bundesweite Umlage auf alle Gasnetznutzer verteilt. Kosten für Mängelbeseitigung oder einen notwendigen Geräteaustausch können beim Eigentümer verbleiben. Ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch er ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert, wenn der Monteur keinen Zugang zur Wohnung bekommt?
Geräte müssen nach dem vorgesehenen Umstellungsablauf sicher für die jeweilige Gasqualität geeignet sein; ohne notwendige Prüfung oder Anpassung kann der Weiterbetrieb untersagt werden – im Ernstfall droht die Stilllegung des Geräts. Hausverwaltungen sollten deshalb Zugangstermine aktiv organisieren und Mieter frühzeitig einbinden.
Ändert sich mein Gasvertrag oder mein Preis durch die Umstellung?
Ihr Liefervertrag läuft unverändert weiter, ein Lieferantenwechsel ist nicht nötig. Da Gas nach Kilowattstunden abgerechnet wird und der Brennwert in die Abrechnung einfließt, zahlen Sie für H-Gas nicht mehr als für die gleiche Energiemenge L-Gas.
