Energie-Glossar · V

Virtuelles Kraftwerk

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Ein virtuelles Kraftwerk vernetzt räumlich verteilte Erzeuger, Speicher und flexible Verbraucher für eine koordinierte Bewirtschaftung. Die Bündelung kann den Marktzugang erleichtern; technische Eignung, Marktregeln und Vertrag entscheiden über die tatsächliche Teilnahme.

Belegt durch:next-kraftwerke.de 1regelleistung.net 2gesetze-im-internet.de 3

Vernetzung und Marktzugang

Virtueller Verbund

AufgabeDaten und Fahrweisen koordinieren
TeilnehmerErzeuger, Speicher, Verbraucher

Regelreserve

AufgabeQualifizierte Leistung anbieten
VoraussetzungNachweise und Vertrag
Vernetzung und Marktzugang. Schematische Gegenüberstellung; konkrete Bedingungen sind gesondert zu prüfen.[2]

Die wichtigsten Informationen zu Virtuelles Kraftwerk

  • Beteiligt sein können Erzeuger, Speicher und steuerbare Verbraucher.
  • Digitale Kommunikation verbindet Anlagen und Leitsystem.
  • Regelreserve setzt zusätzliche Qualifikation und vertragliche Voraussetzungen voraus.
  • Zusätzliche Erlöse sind möglich, aber nicht garantiert.

Wie funktioniert die Bündelung?

Ein Leitsystem erhält Anlagendaten und koordiniert vereinbarte Fahrweisen. Die erforderlichen Schnittstellen hängen vom Anbieter und der Anlage ab. Eine bestimmte Box ist keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für jedes virtuelle Kraftwerk. Wetterabhängige Erzeugung wird durch Vernetzung außerdem nicht beliebig abrufbar.

Welche Märkte kommen infrage?

Ein Verbund kann Strom vermarkten oder geeignete Flexibilität anbieten. Für den deutschen Regelreservemarkt nennen die Übertragungsnetzbetreiber unter anderem einen gültigen Rahmenvertrag und präqualifizierte Leistung in Mindestangebotsgröße. Die bloße Aufnahme in einen digitalen Pool erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

Ist jedes virtuelle Kraftwerk Direktvermarktung?

Beide Begriffe sind zu unterscheiden: Direktvermarktung bezeichnet eine Vermarktungsform, das virtuelle Kraftwerk den koordinierten Verbund. Welche EEG-Förder- und Vermarktungsregel für eine Anlage gilt, hängt unter anderem von Leistung, Inbetriebnahme und gesetzlichen Sonderfällen ab. Daraus folgt keine pauschale Pflicht, einem bestimmten virtuellen Kraftwerk beizutreten.

Was muss im Angebot stehen?

Prüfen Sie Schnittstellenkosten, Steuerungsrechte, Verfügbarkeit, Erlösaufteilung, laufende Gebühren und Vertragsende. Bei Speichern gehören Betriebsgrenzen und die Abstimmung mit Eigenverbrauch oder Ersatzstromreserve dazu. Vergleichen Sie erwartete Nettoerlöse mit einer geeigneten Alternative; reine Bruttoerlösprognosen reichen nicht.

Quellen & Verweise

  1. Next Kraftwerke — Technologie des Virtuellen Kraftwerks. next-kraftwerke.de · Abruf
  2. Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — Gemeinsame Plattform für Regelreserve. regelleistung.net · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 21 EEG – Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Virtuelles Kraftwerk

Muss jede Anlage dieselbe Steuerbox verwenden?

Nein. Die technische Integration richtet sich nach dem konkret angebotenen System.

Sind höhere Erlöse sicher?

Nein. Marktpreise, Eignung, Kosten und Vertragsbedingungen bestimmen das Ergebnis.

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