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Präqualifikation

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Präqualifikation ist das Verfahren, mit dem Anbieter von Regelreserve (FCR, aFRR, mFRR) gegenüber dem für ihren Netzanschluss zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nachweisen, dass ihre Technischen Einheiten die erforderlichen IT-, technischen und produktspezifischen Voraussetzungen erfüllen. Für die Marktteilnahme benötigt der Anbieter außerdem unter anderem den Rahmenvertrag und ausreichende präqualifizierte Leistung für die Mindestangebotsgröße.

Belegt durch:regelleistung.net 1regelleistung.net 2

Eignung vor Marktteilnahme

  1. Technische Anforderungen
  2. Nachweise und Tests
  3. Prüfung durch zuständigen ÜNB
  4. Eignungsnachweis aktuell halten
Schematische Einordnung; die im Text erläuterten Bedingungen und Abgrenzungen bleiben maßgeblich.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Präqualifikation

  • Nachweisverfahren für Anbieter von FCR, aFRR und mFRR gegenüber dem zuständigen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
  • Umfasst IT-Sicherheits- und Erbringungskonzepte, eine praktische Betriebsfahrt sowie einen leittechnischen Test
  • Erfolgt seit der Überarbeitung 2018 auf Basis von Reserveeinheiten und Reservegruppen, auch für gepoolte Kleinanlagen
  • Zugang und Unterlagen laufen über das zentrale, ÜNB-übergreifende PQ-Portal
  • Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Regelenergiemarkt über regelleistung.net

Was genau wird bei der Präqualifikation geprüft?

Die Präqualifikation stellt sicher, dass eine technische Einheit – etwa ein Batteriespeicher, ein Blockheizkraftwerk oder ein Pool abschaltbarer Lasten – tatsächlich in der Lage ist, die zugesagte Regelreserve zuverlässig zu erbringen. Geprüft werden dabei IT- und Erbringungskonzepte, mit denen der Anbieter seine technische Umsetzung dokumentiert und einheitliche IT-Sicherheitsstandards nachweist, eine praktische Betriebsfahrt zur Überprüfung der tatsächlichen technischen Eignung der Einheit sowie ein leittechnischer Test, der die korrekte Anbindung an das Leitsystem des Übertragungsnetzbetreibers validiert. Ergänzend sind verschiedene Bescheinigungen einzureichen, etwa eine Bestätigung des Anschlussnetzbetreibers.

Zuständig für die Präqualifikation ist stets der sogenannte Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber, also derjenige, in dessen Regelzone die technische Einheit tatsächlich netztechnisch angeschlossen ist – unabhängig davon, auf welcher Spannungsebene der Anschluss erfolgt. Seit der Überarbeitung der Präqualifikationsbedingungen im Oktober 2018 erfolgt das Verfahren auf Basis von Reserveeinheiten und Reservegruppen, was es auch kleineren Anlagen ermöglicht, sich zu Pools zusammenzuschließen und gemeinsam präqualifiziert zu werden.

Wie läuft der Zugang zum PQ-Portal ab?

Die Unterlagen und Anträge werden grundsätzlich über das PQ-Portal abgewickelt; für dessen Nichtverfügbarkeit sehen die Bedingungen ein Ersatzverfahren vor, eine zentrale, ÜNB-übergreifende Datenbank, die den Prozess standardisiert und beschleunigen soll. Der Zugang zum Portal muss beim jeweils zuständigen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber beantragt werden. Alle relevanten Formulare und Leitfäden stellt der Betreiber der Handelsplattform regelleistung.net im Bereich „Anbieter werden“ zum Download bereit.

Warum ist die Präqualifikation für Unternehmen mit Flexibilitäten relevant?

Für Unternehmen, die eigene Batteriespeicher, Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke oder steuerbare Lasten betreiben, eröffnet der Regelenergiemarkt eine zusätzliche Erlösquelle. Die eigentliche Präqualifikation übernimmt in der Praxis häufig ein spezialisierter Direktvermarkter oder Aggregator, der mehrere kleinere Anlagen zu einem Pool bündelt und damit die technischen sowie administrativen Anforderungen für das einzelne Unternehmen reduziert.

  • Vor Beauftragung eines Aggregators prüfen, welche Regelreservearten (FCR, aFRR, mFRR) für die eigene Anlage technisch infrage kommen
  • Präqualifikationsanforderungen wie Reaktionszeit und Mindestleistung frühzeitig mit dem Anlagenhersteller abgleichen
  • Bei Pool-Lösungen die vertraglichen Regelungen zu Erlösaufteilung und Verfügbarkeitspflichten genau prüfen

Auch wenn die technischen Details der Präqualifikation meist beim spezialisierten Dienstleister liegen, sollten Unternehmen verstehen, welche Verfügbarkeits- und Reaktionszeitanforderungen mit der jeweiligen Regelreserveart verbunden sind, da diese den laufenden Betrieb der eigenen Anlage einschränken können.

Wie lange dauert eine Präqualifikation in der Praxis?

Die Dauer des Verfahrens hängt stark von der Komplexität der technischen Einheit und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Neben der reinen Dokumentenprüfung nimmt insbesondere die praktische Betriebsfahrt Zeit in Anspruch, da sie unter realen Betriebsbedingungen nachweisen muss, dass die Anlage die zugesagte Leistung innerhalb der geforderten Reaktionszeit tatsächlich erbringt. Verzögerungen entstehen in der Praxis häufig durch unvollständige Anschlussbestätigungen oder wenn die leittechnische Anbindung an das Kontrollsystem des Übertragungsnetzbetreibers nicht auf Anhieb reibungslos funktioniert.

Unternehmen, die eine eigene Anlage neu für den Regelreservemarkt vorsehen, sollten den Zeitbedarf für die Präqualifikation daher großzügig in ihre Projektplanung einkalkulieren und die erforderlichen technischen Schnittstellen bereits bei der Anlagenauslegung berücksichtigen, statt sie erst nachträglich nachzurüsten.

Quellen & Verweise

  1. Regelleistung.net (Übertragungsnetzbetreiber-Gemeinschaftsplattform) — Präqualifikationsverfahren. regelleistung.net · Abruf
  2. Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — PQ-Bedingungen für FCR, aFRR und mFRR – 07.10.2026. regelleistung.net · Abruf

Häufige Fragen zu Präqualifikation

Muss jedes Unternehmen die Präqualifikation selbst durchführen?

Nein, insbesondere kleinere Anlagen werden häufig über einen Aggregator oder Direktvermarkter präqualifiziert, der mehrere Einheiten zu einem Pool bündelt und die technischen sowie administrativen Anforderungen zentral erfüllt.

Wer prüft die Präqualifikation – die Bundesnetzagentur oder die Übertragungsnetzbetreiber?

Die Präqualifikation erfolgt durch den jeweils zuständigen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber, nicht direkt durch die Bundesnetzagentur, die aber die übergeordneten Rahmenbedingungen des Regelenergiemarkts festlegt.

Ist eine einmal erteilte Präqualifikation dauerhaft gültig?

Nein. Nach den veröffentlichten PQ-Bedingungen vom 7. Oktober 2026 gilt eine Präqualifikation fünf Jahre und nur solange die zugrunde liegenden Informationen weiterhin zutreffen. Änderungen können eine erneute Prüfung erfordern. Für eine Wiederholungs-PQ kann unter den festgelegten Bedingungen ein Nachweis aus realen Erbringungsdaten genutzt werden.

Können auch abschaltbare Lasten präqualifiziert werden?

Ja. Verbrauchseinheiten können für geeignete Regelreserveprodukte präqualifiziert werden, sofern sie deren technische und organisatorische Anforderungen erfüllen. Das ist vom früheren gesonderten Beschaffungsverfahren nach der Abschaltbare-Lasten-Verordnung zu unterscheiden.

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