Energie-Glossar · R

Rotierende Lastabschaltung

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Rotierende Lastabschaltung: kontrollierte, regional und zeitlich begrenzte, reihum erfolgende Reduzierung von Stromabnahmen als Ultima Ratio, wenn die Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 EnWG nicht ausreichen.

Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1bundesnetzagentur.de 2bundesnetzagentur.de 3gesetze-im-internet.de 4

Rotierende Lastabschaltung als Ultima Ratio

§ 13 Abs. 2 EnWGRechtsgrundlage
Ultima RatioEinsatz
regional und zeitlich begrenztUmfang
reihum zwischen GebietenAblauf
Kontrollierte Reduzierung von Stromabnahmen, wenn Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 EnWG nicht oder nicht rechtzeitig ausreichen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Rotierende Lastabschaltung

  • Letztes Mittel der Netzstabilisierung nach § 13 Abs. 2 EnWG, wenn markt- und netzbezogene Maßnahmen nicht ausreichen
  • Ziel ist die Vermeidung eines unkontrollierten, großflächigen Blackouts durch kontrollierte Teilabschaltungen
  • Betroffene Netzabschnitte wechseln turnusmäßig, damit keine Region dauerhaft ausfällt
  • Übertragungsnetzbetreiber ordnen die Maßnahme in ihrer jeweiligen Regelzone an
  • Seltenes Notfallinstrument; Dauer, Umfang und Vorankündigung hängen von der konkreten Lage ab

Was ist eine rotierende Lastabschaltung genau?

Eine rotierende Lastabschaltung ist eine kontrollierte, zeitlich begrenzte Trennung einzelner Netzabschnitte von der Stromversorgung, bei der die betroffenen Gebiete turnusmäßig wechseln. Statt eine Region dauerhaft vom Netz zu nehmen, werden nacheinander unterschiedliche Netzabschnitte für begrenzte Zeit abgeschaltet und wieder zugeschaltet, sodass die Gesamtlast im Netz sinkt, ohne dass ein einzelnes Gebiet die volle Last des Ausfalls allein trägt. Ziel ist es, das Stromnetz insgesamt stabil zu halten und einen unkontrollierten, großflächigen Zusammenbruch – einen Blackout – zu verhindern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage darf eine Lastabschaltung angeordnet werden?

Rechtsgrundlage ist § 13 EnWG, der eine gestufte Hierarchie von Maßnahmen zur Systemsicherheit vorschreibt. Übertragungsnetzbetreiber müssen zunächst netzbezogene Maßnahmen wie Netzschaltungen und marktbezogene Maßnahmen wie Regelenergie oder abschaltbare Lasten ausschöpfen sowie zusätzliche Reserven wie die Netzreserve oder Kapazitätsreserve heranziehen. Erst wenn sich eine Gefährdung der Netzsicherheit dadurch nicht oder nicht rechtzeitig beheben lässt, erlaubt § 13 Abs. 2 EnWG dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber, sämtliche Stromerzeugung, Stromtransite und Strombezüge in seiner Regelzone den Erfordernissen eines sicheren Betriebs anzupassen – inklusive gezielter Lastabschaltungen. Die Anordnungsbefugnis liegt beim Übertragungsnetzbetreiber der jeweiligen Regelzone, der die Systemverantwortung trägt; alle betroffenen Akteure sind zur Mitwirkung verpflichtet.

Wie unterscheidet sich rotierende Lastabschaltung von Blackout und Brownout?

Ein Blackout ist ein unkontrollierter, meist großflächiger und plötzlicher Zusammenbruch der Stromversorgung ohne vorherige Steuerung. Der Begriff Brownout wird unterschiedlich verwendet. Die Bundesnetzagentur bezeichnet damit gezielte regionale Abschaltungen oder Verringerungen der Stromversorgung zur Stabilisierung des Netzes. Rotierende Lastabschaltungen können daher darunterfallen. Eine feste kurze Ausfalldauer ist damit nicht zugesagt.

  • Blackout: unkontrollierter, ungesteuerter Totalausfall der Stromversorgung
  • Brownout: je nach Begriffsverwendung gezielte Verringerung oder regionale Abschaltung
  • Rotierende Lastabschaltung: gesteuerte, turnusweise wechselnde Volltrennung einzelner Netzabschnitte

Was bedeutet das Konzept für Hausverwaltungen und Unternehmen in der Praxis?

Für Hausverwaltungen und Unternehmen ist die rotierende Lastabschaltung vor allem als Teil der Notfallplanung relevant, als Vorbereitung auf seltene, aber mögliche Unterbrechungen. Gebäude mit kritischen Verbrauchern – etwa Aufzüge, Notbeleuchtung, Heizungs- und Lüftungsanlagen oder Serverräume – sollten unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit über eine Notfallstrategie für kurzzeitige, unangekündigte Stromausfälle verfügen, da bei kurzfristig notwendigen Lastabschaltungen laut den Verfahrensvorgaben der Netzbetreiber eine vorherige Information der Netzkunden ausdrücklich entfallen kann. Für Hausverwaltungen bedeutet das etwa, Notstromkonzepte für Aufzüge oder Alarmanlagen zu prüfen; für Unternehmen mit unterbrechungsempfindlichen Produktionsprozessen kann eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) oder ein Notstromaggregat sinnvoll sein, um kurzzeitige Netzabschnittsabschaltungen zu überbrücken.

In der praktischen Notfallplanung ist die rotierende Lastabschaltung eng mit dem Konzept der Netzreserve und der Kapazitätsreserve verknüpft, die als zusätzliche, vertraglich gebundene Kraftwerkskapazitäten außerhalb des regulären Marktes vorgehalten werden, um genau solche extremen Situationen möglichst zu vermeiden. Erst wenn auch diese Reserven eine Gefährdung nicht abwenden können, kommt die Anpassung von Erzeugung, Transiten und Bezügen nach § 13 Abs. 2 EnWG samt möglicher Lastabschaltungen als äußerstes Mittel infrage. In der Netzplanung der Übertragungsnetzbetreiber wird dieses Szenario regelmäßig simuliert und in Berichten zur Systemstabilität dokumentiert, um die Bewältigung einer solchen Lage vorzubereiten.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 13 Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Droht der Blackout?. bundesnetzagentur.de · Abruf
  3. Bundesnetzagentur — FAQ zum Stromnetz. bundesnetzagentur.de · Abruf
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 14. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Rotierende Lastabschaltung

Wurde in Deutschland schon einmal eine rotierende Lastabschaltung durchgeführt?

Die Bundesnetzagentur beschreibt kontrollierte Teilabschaltungen als seltenes Notfallinstrument. Eine pauschale Aussage, dass es in Deutschland historisch nie vergleichbare Maßnahmen gab, lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Notfallplanung sind die konkreten Auswirkungen eines Ausfalls entscheidend.

Wer darf eine Lastabschaltung anordnen?

Übertragungsnetzbetreiber handeln im Rahmen ihrer Systemverantwortung nach § 13 EnWG. Verteilnetzbetreiber wirken mit und haben nach § 14 EnWG auch eigene Aufgaben zur Sicherheit ihres Netzes.

Werden Betroffene vorab informiert?

Bei ausreichendem zeitlichem Vorlauf können Stufenpläne mit vorheriger Information greifen. Bei kurzfristig notwendigen Abschaltungen kann die Information laut den Verfahrensvorgaben jedoch entfallen.

Was unterscheidet die rotierende Lastabschaltung von einem Blackout?

Ein Blackout ist ein unkontrollierter Totalausfall, während die rotierende Lastabschaltung eine gesteuerte, zeitlich begrenzte und turnusweise wechselnde Maßnahme ist, um genau einen solchen Totalausfall zu verhindern.

Sollten Hausverwaltungen sich auf so ein Szenario vorbereiten?

Es empfiehlt sich, kritische Gebäudetechnik wie Aufzüge oder Notbeleuchtung auf kurzzeitige, unangekündigte Stromausfälle hin zu prüfen, unabhängig davon, wie wahrscheinlich eine großflächige Lastabschaltung tatsächlich ist.

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