Energie-Glossar · R

RFNBO

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

RFNBO sind erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, etwa entsprechend nachgewiesener Wasserstoff und daraus hergestellte E-Fuels. Für ihre Anrechnung gelten Anforderungen an den erneuerbaren Strom, die Treibhausgasbilanz und die Nachweiskette.

Belegt durch:umweltbundesamt.de 1

RFNBO: drei Nachweise

Erneuerbar, nicht biogenEnergieursprung
Mindestens 70 %THG-Minderung zur Anrechnung
Zertifizierung und MengenbelegLieferkette
Produktname und Stromlabel allein reichen nicht: Herkunft, Treibhausgasbilanz und Lieferkette müssen zusammenpassen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu RFNBO

  • RFNBO steht für Renewable Fuels of Non-Biological Origin.
  • Biomassebasierte Kraftstoffe gehören nicht zu dieser Kategorie.
  • Für die Anrechnung nach der 37. BImSchV sind mindestens 70 Prozent Treibhausgasminderung nachzuweisen.
  • Stromherkunft, zeitliche und geografische Zuordnung sind nach dem jeweils anwendbaren Nachweispfad zu prüfen.
  • Für die Zusätzlichkeit bestehen Übergangsregeln; ein Herkunftsnachweis allein belegt die gesamte RFNBO-Eigenschaft nicht.

Welche Produkte können RFNBO sein?

Aus erneuerbarem Strom erzeugter Wasserstoff kann unmittelbar genutzt oder etwa zu Ammoniak, Methanol und anderen synthetischen Energieträgern weiterverarbeitet werden. Entscheidend ist nicht allein die chemische Bezeichnung: Ein identisches Molekül kann fossil, biogen oder auf einem RFNBO-Pfad erzeugt worden sein. Die Lieferkette muss die jeweilige Zuordnung und die Treibhausgasbilanz belegen.

Was verlangt der Nachweis?

Die Anrechnung strombasierter Kraftstoffe im deutschen Verkehrssektor richtet sich nach der 37. BImSchV. Neben dem zulässigen erneuerbaren Strombezug müssen die Emissionen der Lieferkette einschließlich Herstellung und Transport gegenüber dem vorgesehenen fossilen Vergleichswert ausreichend sinken. Eine bloße Bezeichnung als grüner Wasserstoff ersetzt weder die Berechnung noch die Zertifizierung.

Muss der Strom immer aus einer neuen Anlage kommen?

Nein. Beim Nachweispfad mit Zusätzlichkeitsanforderung dürfen die betreffenden Erneuerbaren-Anlagen grundsätzlich frühestens 36 Monate vor der RFNBO-Anlage in Betrieb genommen worden sein; auch die Förderung spielt eine Rolle. Das UBA erläutert aber ausdrücklich eine Übergangsausnahme: RFNBO-Anlagen, die spätestens am 31. Dezember 2027 in Betrieb gehen, können bis einschließlich 31. Dezember 2037 auch geförderten Strom aus Bestandsanlagen verwenden. Andere Kriterien und die Dokumentationspflichten entfallen dadurch nicht.

Was sollten Abnehmer vertraglich verlangen?

Lassen Sie Produktmenge, Anrechnungssystem, Zertifizierung, Treibhausgaswert und die Zuordnung innerhalb der Lieferkette dokumentieren. Bei gemischten Lagermengen kann eine zulässige Massenbilanz die RFNBO-Eigenschaft zuordnen; die physische Lieferung muss deshalb nicht ausschließlich aus separat transportierten Molekülen bestehen. Förderfähigkeit oder Quotenanrechnung sind für den konkreten Einsatz zu prüfen. Eine Pipelineverbindung allein garantiert weder die RFNBO-Qualität noch eine bestimmte Anrechnung.

Quellen & Verweise

  1. Umweltbundesamt — UBA: Vollzug der 37. BImSchV. umweltbundesamt.de · Abruf

Häufige Fragen zu RFNBO

Ist jeder grüne Wasserstoff ein RFNBO?

Nicht allein aufgrund der Bezeichnung. Die Herstellungs- und Nachweisanforderungen des einschlägigen Systems müssen erfüllt sein.

Sind Biokraftstoffe RFNBO?

Nein. Die RFNBO-Kategorie schließt den biogenen Ursprung aus.

Sind mindestens 70 Prozent Minderung gleichbedeutend mit Klimaneutralität?

Nein. Die Minderung wird nach einer festgelegten Lebenszyklusmethodik gegenüber einem Vergleichswert berechnet; verbleibende Emissionen sind möglich.

Darf Strom aus bestehenden EEG-Anlagen genutzt werden?

Unter den erläuterten Übergangsvoraussetzungen ja. Daraus folgt keine pauschale Befreiung von den weiteren RFNBO-Kriterien.

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