Energie-Glossar · A
Abschaltbare Lasten
Abschaltbare Lasten sind Stromverbraucher, deren Leistungsaufnahme zeitweise reduziert oder unterbrochen werden kann. Der Begriff bezeichnet technische Flexibilität; die frühere AbLaV war ein besonderes, inzwischen beendetes Beschaffungsmodell für industrielle Lasten.
Belegt durch:netztransparenz.de 1bundesnetzagentur.de 2
Vertragliche Flexibilität unterscheiden
Die wichtigsten Informationen zu Abschaltbare Lasten
- Die AbLaV trat am 1. Juli 2022 außer Kraft.
- Technische Abschaltbarkeit allein begründet keinen Vergütungsanspruch.
- Marktangebote, Netzbetreibereingriffe und § 14a EnWG sind zu unterscheiden.
- Prozessgrenzen und Wiederanlaufkosten gehören in jede Bewertung.
Was regelte die frühere AbLaV?
Übertragungsnetzbetreiber nutzten präqualifizierte industrielle Verbrauchsanlagen zur Netzstabilisierung. Die historischen Kategorien unterschieden schnelle und sofortige Abschaltung. Die Verordnung ist beendet; ihre damaligen Anforderungen und Zahlungen dürfen nicht als heute allgemein verfügbares Angebot dargestellt werden.
Was ist heute zu prüfen?
Für ein konkretes Flexibilitätsangebot müssen technische Teilnahmebedingungen, Abrufregeln und Vergütung aus dem aktuellen Produkt und Vertrag hervorgehen. Ein hoheitlich veranlasster Eingriff ist nicht automatisch ein vermarktetes Flexibilitätsprodukt. Auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG folgen einem eigenen Regelungsrahmen.
Welche Angaben braucht eine Bewertung?
Erfassen Sie reduzierbare Leistung, mögliche Dauer, Vorlaufzeit und zulässige Zahl der Unterbrechungen. Berücksichtigen Sie Speicher, Produktionsausfälle, Wiederanlauf und einen späteren Nachholverbrauch. Erst der Vergleich mit den konkreten Erlösbedingungen zeigt, ob eine Teilnahme wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Was gilt für ältere Abrechnungen?
Eine AbLaV-Position auf einer alten oder korrigierten Abrechnung ist nicht allein wegen des heutigen Datums falsch. Prüfen Sie Leistungszeitraum, damalige Preisregelung und Anlass der Korrektur. Eine neue laufende Umlage darf dagegen nicht ohne gültige Grundlage aus historischen Sätzen übernommen werden.
Quellen & Verweise
- Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — Archiv: Abschaltbare Lasten. netztransparenz.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — Steuerbare Verbrauchseinrichtungen. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Abschaltbare Lasten
Gibt es die AbLaV noch?
Nein. Sie trat am 1. Juli 2022 außer Kraft.
Ist jede abschaltbare Anlage automatisch vermarktbar?
Nein. Das hängt unter anderem vom konkreten Produkt, den technischen Anforderungen und dem Vertrag ab.
