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ReFuelEU Aviation

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

ReFuelEU Aviation ist eine 2023 verabschiedete EU-Verordnung, die Kraftstofflieferanten verpflichtet, an erfassten Unionsflughäfen einen steigenden Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) bereitzustellen. Seit 2025 gilt eine Quote von mindestens 2 Prozent, die bis 2050 schrittweise auf 70 Prozent ansteigt.

Belegt durch:eur-lex.europa.eu 1transport.ec.europa.eu 2

ReFuelEU Aviation: SAF-Quote

  1. 20252 % SAF-Pflicht
  2. 20306 % SAF-Anteil
  3. 203520 % SAF-Anteil
  4. 205070 % SAF-Anteil
ReFuelEU Aviation: SAF-Quote: 2025 2 % SAF-Pflicht, 2030 6 % SAF-Anteil, 2035 20 % SAF-Anteil, 2050 70 % SAF-Anteil.[1]

Die wichtigsten Informationen zu ReFuelEU Aviation

  • EU-Verordnung 2023 verabschiedet, verpflichtet Kraftstofflieferanten zu steigenden SAF-Quoten an erfassten Unionsflughäfen
  • Seit 2025 mindestens 2 Prozent nachhaltiger Flugkraftstoff, 2030 steigt der Anteil auf 6 Prozent, synthetische Kraftstoffe 2030/31 im Mittel 1,2 Prozent, jährlich mindestens 0,7 Prozent
  • Ab 2035 sind 20 Prozent SAF vorgeschrieben, davon mindestens 5 Prozent eSAF, bis 2050 steigt die Quote auf 70 Prozent
  • Nachhaltige Flugkraftstoffe müssen eine deutliche Treibhausgasminderung gegenüber fossilem Kerosin erreichen
  • Mitgliedstaaten müssen bei Nichteinhaltung Sanktionszahlungen von den Verpflichteten erheben

Was verlangt ReFuelEU Aviation konkret?

ReFuelEU Aviation verpflichtet Luftfahrtkraftstofflieferanten, an den von der Verordnung erfassten Unionsflughäfen einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe – Sustainable Aviation Fuel, kurz SAF – bereitzustellen. Die Quote steigt gestaffelt über mehrere Jahrzehnte: Seit 2025 gilt ein Mindestanteil von 2 Prozent, der bis 2030 auf 6 Prozent steigt, wobei synthetische Flugkraftstoffe 2030/31 im Zweijahresmittel 1,2 Prozentpunkte und in jedem dieser Jahre mindestens 0,7 Prozentpunkte ausmachen müssen. Ab 2035 erhöht sich die Gesamtquote auf 20 Prozent, davon mindestens 5 Prozent eSAF, und steigt bis 2050 kontinuierlich auf 70 Prozent.

Um als nachhaltig im Sinne der Verordnung zu gelten, müssen die eingesetzten Kraftstoffe eine deutliche Treibhausgasminderung gegenüber fossilem Kerosin nachweisen und festgelegte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Die Quote kann sowohl durch biogene Kraftstoffe als auch durch synthetische, strombasierte Kraftstoffe erfüllt werden, wobei der verpflichtende eSAF-Anteil gezielt den Hochlauf dieser noch jungen Technologie fördern soll. Bei Nichterfüllung der Vorgaben sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionszahlungen gegenüber den verpflichteten Kraftstofflieferanten zu erheben.

Wie fügt sich ReFuelEU Aviation in die EU-Klimapolitik ein?

ReFuelEU Aviation ist Teil eines breiteren Regulierungsrahmens, mit dem die EU die Dekarbonisierung des Verkehrssektors vorantreibt. FuelEU Maritime setzt für die Schifffahrt vor allem sinkende Grenzwerte der Treibhausgasintensität der eingesetzten Energie; dies ist keine identische SAF-Beimischungsquote. Beide Verordnungen ergänzen den Europäischen Emissionshandel, in den der Luftverkehr für innereuropäische Flüge bereits einbezogen ist, und zielen darauf ab, den Hochlauf alternativer Kraftstoffe unabhängig von den Preissignalen des Emissionshandels gezielt vorzuschreiben.

Was bedeutet ReFuelEU Aviation für mittelständische Unternehmen?

Für die meisten mittelständischen Unternehmen wirkt sich ReFuelEU Aviation nicht direkt, sondern über mögliche Änderungen von Ticketpreisen und Frachtkosten im Flugverkehr aus, da die höheren Kraftstoffkosten für SAF an Passagiere und Speditionskunden weitergegeben werden dürften. Relevanter wird die Verordnung für Unternehmen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Scope-3-Emissionen aus Geschäftsreisen oder Luftfracht dokumentieren müssen, da der steigende SAF-Anteil die Emissionsfaktoren des Flugverkehrs über die Jahre schrittweise verändert.

  • Mögliche Kostenänderungen bei Geschäftsreisen anhand konkreter Angebote bewerten
  • Unternehmen mit CSRD-Berichtspflicht sollten geeignete dokumentierte Emissionsfaktoren für Flugreisen verwenden; die gesetzliche Quote nicht automatisch als individuellen Emissionsnachweis einsetzen
  • Speditionen und Unternehmen mit hohem Luftfrachtanteil sollten steigende Frachtkosten in die mittelfristige Kalkulation einplanen

Für Unternehmen, die selbst im Bereich erneuerbarer Kraftstoffe oder Power-to-Liquid-Anlagen aktiv sind, eröffnet die verpflichtende eSAF-Quote zudem einen regulatorisch angeregten Absatzmarkt, ohne Absatz- oder Rentabilitätsgarantie für ein einzelnes Projekt, der über die kommenden Jahrzehnte kontinuierlich an Bedeutung gewinnen dürfte.

Welche Herausforderungen bestehen beim Hochlauf von SAF und eSAF?

Die größte praktische Herausforderung von ReFuelEU Aviation liegt im tatsächlichen Angebot an nachhaltigen Kraftstoffen: Insbesondere synthetisches eSAF erfordert den Aufbau neuer Produktionskapazitäten für strombasierte Kraftstoffe, die auf ausreichend verfügbaren erneuerbaren Strom und entsprechende Elektrolyse- und Syntheseanlagen angewiesen sind. Verzögert sich dieser Kapazitätsaufbau gegenüber den gesetzlich vorgeschriebenen Quoten, drohen Engpässe und in der Folge steigende Kraftstoffpreise, die über die Fluggesellschaften an Endkunden weitergegeben werden könnten.

Tankering bezeichnet das zusätzliche Mitführen zuvor getankten Kraftstoffs, um an einem späteren Flughafen weniger tanken zu müssen. Artikel 5 sieht dagegen grundsätzlich eine jährliche Betankungsmenge von mindestens 90 Prozent des Bedarfs am jeweiligen Unionsflughafen vor, mit geregelten Ausnahmen. Eine Verlagerung von Flugrouten ist davon zu unterscheiden. Bis Ende 2034 dürfen Lieferanten ihre SAF-Mindestanteile unter den Bedingungen der Verordnung als gewichteten Durchschnitt über ihre Unionsflughäfen erfüllen; deshalb ist die gesetzliche Quote nicht automatisch die Beimischung jedes einzelnen Fluges.

Quellen & Verweise

  1. Europäische Union — Verordnung (EU) 2023/2405 – ReFuelEU Aviation. eur-lex.europa.eu · Abruf
  2. Europäische Kommission — FAQ on ReFuelEU Aviation. transport.ec.europa.eu · Abruf

Häufige Fragen zu ReFuelEU Aviation

Was ist der Unterschied zwischen SAF und eSAF?

SAF (Sustainable Aviation Fuel) ist der Oberbegriff für nachhaltige Flugkraftstoffe, die sowohl aus Biomasse als auch synthetisch hergestellt werden können. eSAF bezeichnet speziell die synthetische, mit erneuerbarem Strom hergestellte Variante, für die ReFuelEU Aviation eigene Mindestquoten vorschreibt.

Gilt ReFuelEU Aviation auch für Flüge außerhalb der EU?

Maßgeblich sind die erfassten Unionsflughäfen. Dazu zählen grundsätzlich EU-Flughäfen mit mehr als 800.000 Passagieren oder mehr als 100.000 Tonnen Fracht im Vorjahr, mit Ausnahmen und Opt-in-Möglichkeiten. Die Kraftstoffvorgaben können damit auch Abflüge zu Zielen außerhalb der EU betreffen.

Wer zahlt am Ende die Mehrkosten für nachhaltige Flugkraftstoffe?

Die Bereitstellungsquote verpflichtet Kraftstofflieferanten. Ob und in welchem Umfang Mehrkosten über Fluggesellschaften an Passagiere und Frachtkunden weitergegeben werden, hängt von Verträgen und Wettbewerb ab. Eine feste Ticketpreiserhöhung lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie wird die Einhaltung der SAF-Quote kontrolliert?

Die Mitgliedstaaten sind für die Überwachung der Quotenerfüllung durch die verpflichteten Kraftstofflieferanten zuständig und müssen bei Nichteinhaltung Sanktionszahlungen erheben, deren genaue Ausgestaltung national geregelt wird.

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