Energie-Glossar · V
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Ein Verteilnetzbetreiber betreibt ein örtliches oder regionales Energieverteilernetz. Bei Strom verbindet dieses Netz unter anderem Verbrauch, dezentrale Erzeugung und vorgelagerte Netze. Netzbetrieb, Energielieferung und Messstellenbetrieb sind unterschiedliche Rollen.
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Netz und Messung sind eigene Rollen
Verteilnetzbetreiber
Messstellenbetreiber
Die wichtigsten Informationen zu Verteilnetzbetreiber (VNB)
- Ein Lieferantenwechsel wechselt nicht den örtlichen Netzbetreiber.
- Der Netzbetreiber organisiert den sicheren Betrieb seines Netzes.
- Anschluss und Einspeisung benötigen das passende Verfahren.
- Messstellenbetrieb kann bei einem anderen Unternehmen liegen.
Welche Aufgaben hat ein Strom-VNB?
§ 14 EnWG ordnet Verteilnetzbetreibern Aufgaben für Sicherheit und Zuverlässigkeit im eigenen Netz zu. Dazu gehören je nach Situation Maßnahmen zur Netzführung und die Zusammenarbeit mit weiteren Betreibern. Ein VNB betreibt nicht zwangsläufig sämtliche Spannungsebenen; Umfang und Struktur seines Netzes unterscheiden sich von Region zu Region.
Was ist der Unterschied zum Lieferanten?
Der Lieferant verkauft die Energie nach dem Liefervertrag. Der Netzbetreiber stellt die örtliche Netzinfrastruktur bereit und ist beispielsweise Ansprechpartner für Netzanschlussfragen und örtliche Netzstörungen. Auch wenn beide zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, sind die Rollen auseinanderzuhalten.
Wer ist für den Zähler zuständig?
Nach § 3 MsbG ist der Messstellenbetrieb grundsätzlich Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, sofern keine andere zulässige Vereinbarung besteht. Diese Grundzuständigkeit kann vom Netzbetreiber auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Deshalb ist die pauschale Aussage „Der VNB ist immer der Messstellenbetreiber“ falsch.
Was sollten Anschlusskunden klären?
Halten Sie Anschlussadresse, Anlagenleistung, gewünschte Betriebsweise und vorhandene Messung bereit. Für Erzeugung, Speicher und steuerbare Verbraucher gelten unterschiedliche Anforderungen. Eine pauschale Genehmigungspflicht für jede kleine PV-Anlage beschreibt die gesetzlichen Sonderregeln nicht korrekt. Maßgeblich sind der konkrete Anlagentyp und das geltende Anschlussverfahren.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 14 EnWG – Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 3 MsbG – Messstellenbetrieb. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Verteilnetzbetreiber (VNB)
Kann ich meinen örtlichen Netzbetreiber wie den Stromlieferanten wechseln?
Ein Lieferantenwechsel ändert den Betreiber des örtlichen Netzes nicht.
Ist der Netzbetreiber immer auch mein Messstellenbetreiber?
Nein. Grundzuständigkeit kann übertragen sein und ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber kann die Messstelle betreiben.
