Energie-Glossar · D
DVGW (Regelwerk Gas)
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erarbeitet technische Regeln für Gas- und Wasserversorgung. § 49 EnWG verbindet die Einhaltung seiner technischen Regeln für Gas und Wasserstoff mit einer gesetzlichen Vermutungswirkung.
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DVGW-Regeln und fachgerechte Gasinstallation
Die wichtigsten Informationen zu DVGW (Regelwerk Gas)
- DVGW ist ein Fachverein, kein Gesetzgeber.
- G 600/TRGI behandelt Gasinstallationen.
- G 260 betrifft die Gasbeschaffenheit.
- Gesetzliche und vertragliche Anforderungen bleiben zusätzlich zu beachten.
Wie wirkt das Regelwerk rechtlich?
§ 49 EnWG verlangt technische Sicherheit und die Beachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik. Werden die einschlägigen DVGW-Regeln eingehalten, wird deren Einhaltung vermutet. Daraus folgt keine pauschale Aufhebung anderer Vorschriften.
Wer darf Arbeiten ausführen?
Nach § 13 NDAV dürfen Arbeiten an der erfassten Gasanlage neben dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen ausführen; die Eintragung muss nicht ausschließlich beim örtlichen Netzbetreiber bestehen. Für Wartungsarbeiten an Gasgeräten nennt der DVGW außerdem qualifizierte Wartungsunternehmen nach G 676. Die Anforderungen hängen daher auch von der konkreten Tätigkeit ab.
Was sollten Eigentümer dokumentieren?
Lassen Sie Qualifikation, Arbeitsumfang und Prüfprotokolle nachvollziehbar festhalten. Bei Änderungen der Gasqualität oder geplanter Wasserstoffnutzung sind die konkrete Anlage, Gerätefreigaben und aktuellen Regeln gemeinsam zu prüfen.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 49: Technische Sicherheit. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — NDAV § 13: Gasanlage. gesetze-im-internet.de · Abruf
- DVGW — Hausinstallation und TRGI. dvgw.de · Abruf
Häufige Fragen zu DVGW (Regelwerk Gas)
Ist eine DVGW-Regel ein Gesetz?
Nein. Sie kann aber über gesetzliche Vermutungswirkungen und Verträge rechtlich relevant sein.
Reicht ein beliebiger Handwerksbetrieb?
Nein. Die für die konkrete Gasarbeit erforderliche Qualifikation und Eintragung sind zu prüfen.
