Energie-Glossar · N
Netzausbau
Netzausbau bezeichnet die Erweiterung, Verstärkung und Modernisierung der Strom- und Gasinfrastruktur, um neue Erzeuger (erneuerbare Energien), neue Lasten wie E-Mobilität und Wärmepumpen oder höhere Übertragungskapazitäten zu integrieren. Finanziert wird er insbesondere über regulierte Netzentgelte; daneben können etwa Anschlussbeiträge oder öffentliche Zuschüsse relevant sein.
Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1
Planung großer Stromübertragungsleitungen
- Szenariorahmen
- Netzentwicklungsplan
- Bundesbedarfsplan
- Projektgenehmigung
Die wichtigsten Informationen zu Netzausbau
- Übertragungsnetz: gesetzlich geregelter Planungsprozess nach §§ 12a ff. EnWG mit Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan
- Bestätigte Vorhaben bilden eine Grundlage für den gesetzlichen Bundesbedarfsplan; das NABEG gilt für seinen jeweiligen Projektumfang
- Großprojekte: Gleichstromtrassen SuedLink und SuedOstLink sowie Offshore-Netzanbindungen
- Im Verteilnetz stehen Kabelverstärkung, neue Ortsnetztransformatoren und Digitalisierung im Fokus
- Fehlende Kapazität verursacht Redispatch-Kosten in Milliardenhöhe, die alle Stromkunden über Netzentgelte tragen
Wie wird der Netzausbau in Deutschland geplant?
Beim Übertragungsnetz folgt der Ausbau einem gesetzlich geregelten, mehrstufigen Planungsprozess nach den §§ 12a ff. EnWG: Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen zunächst einen Szenariorahmen, der die erwartbare Entwicklung von Erzeugung und Verbrauch abbildet und von der Bundesnetzagentur genehmigt wird. Darauf aufbauend entsteht der Netzentwicklungsplan (NEP), der den konkreten Ausbaubedarf ableitet. Von der Bundesnetzagentur bestätigte Vorhaben können in den gesetzlich beschlossenen Bundesbedarfsplan aufgenommen werden, mit dem der Gesetzgeber ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit verbindlich feststellt. Für Vorhaben in seinem Anwendungsbereich regelt das NABEG weitere Planungs- und Genehmigungsschritte. Andere Vorhaben durchlaufen andere Zulassungsverfahren.
Zu den bekanntesten Großprojekten zählen die Gleichstromtrassen SuedLink und SuedOstLink, die Windstrom aus dem Norden zu den Verbrauchszentren im Süden transportieren sollen, sowie die Netzanbindungen der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee.
Was passiert im Verteilnetz?
Im Verteilnetz, wo der Großteil der EE-Anlagen, Wärmepumpen und Ladepunkte angeschlossen wird, geht es weniger um neue Trassen als um Verstärkung und Intelligenz: Kabelverstärkungen, neue Ortsnetztransformatoren, intelligente Netztechnik und die Digitalisierung der Netzführung. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netze vorausschauend für die per Gesetz erwartbare Elektrifizierung zu planen – also nicht erst zu reagieren, wenn Anschlussbegehren eingehen, sondern den Hochlauf von Wärmepumpen, E-Mobilität und PV in die Netzplanung einzupreisen.
Was kostet der Netzausbau und wer zahlt?
Der Netzausbau wird über die Netzentgelte finanziert, die alle Netznutzer zahlen – die Investitionen der Netzbetreiber fließen über die Anreizregulierung in die Erlösobergrenzen ein. Teuer ist aber auch das Nicht-Ausbauen: Fehlende Übertragungskapazität zwingt die Netzbetreiber zu Redispatch – dem kostenpflichtigen Herunter- und Hochfahren von Kraftwerken beiderseits eines Engpasses – und zur Abregelung von Windstrom. Diese Engpasskosten erreichen Milliardenhöhe pro Jahr und werden ebenfalls über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Der Netzausbau gilt deshalb als kritischer Engpass der Energiewende: Jedes Jahr Verzögerung verlängert die teure Bewirtschaftung der Engpässe.
Was bedeutet der Netzausbau für Sie konkret?
Zwei Effekte sind unmittelbar spürbar. Erstens über den Strompreis: Investitionen beeinflussen die Netzkosten; die konkreten Entgelte hängen aber auch von Verbrauch, regulatorischen Vorgaben und Zuschüssen ab, und die Bundesnetzagentur arbeitet an einer Reform der Netzentgeltsystematik, die Kosten künftig stärker verursachungsgerecht und zeitvariabel verteilen soll. Zweitens über die Anschlusssituation: Der Rückstand im Verteilnetzausbau bedeutet konkret längere Wartezeiten bei Anschlussbegehren – für neue Produktionsstandorte, Ladeparks oder größere PV-Anlagen kann die Netzkapazität zum entscheidenden Standortfaktor werden.
Praktische Konsequenz: Leistungsbedarfe früh und realistisch beim Netzbetreiber anmelden, bei Standortentscheidungen die Netzsituation abfragen und Flexibilität – etwa steuerbare Lasten oder Speicher – als Alternative zur reinen Leistungserhöhung prüfen.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Netzentwicklungsplanung. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Netzausbau
Warum dauert der Netzausbau so lange?
Große Trassenprojekte durchlaufen mehrstufige Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Bundesfachplanung beziehungsweise Raumordnung, Planfeststellung und häufig Klagen oder Bürgerprotesten – trotz Beschleunigung durch das NABEG vergehen von der Bedarfsfeststellung bis zur Inbetriebnahme oft mehr als zehn Jahre. Auch Lieferketten für Kabel und Transformatoren sowie Fachkräftemangel bremsen inzwischen.
Wer entscheidet, welche Leitungen gebaut werden?
Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln den Bedarf im Netzentwicklungsplan auf Basis eines genehmigten Szenariorahmens; die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt die Vorhaben. Der Gesetzgeber stellt die Notwendigkeit bestätigter Projekte im Bundesbedarfsplangesetz verbindlich fest – damit ist die gesetzliche Bedarfsfeststellung für die Planfeststellung verbindlich; weitere Zulassungsfragen bleiben zu prüfen.
Merke ich den Netzausbau auf meiner Stromrechnung?
Ja, über die Netzentgelte: Sowohl die Investitionen in neue Leitungen als auch die Kosten für Redispatch und Abregelung fließen in die regulierten Entgelte ein, die Bestandteil jedes Strompreises sind. Perspektivisch sollen ausgebaute Netze die teuren Engpassmaßnahmen reduzieren.
Was bedeutet der schleppende Verteilnetzausbau für mein Anschlussbegehren?
In stark ausgelasteten Netzgebieten kann der Netzbetreiber Anschlüsse oder Leistungserhöhungen gegebenenfalls erst nach Verstärkung vollständig bedienen. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten besondere Anschluss- und Steuerungsregeln. Melden Sie geplante Lasten wie Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen deshalb so früh wie möglich an und prüfen Sie Lastmanagement als Überbrückung.
