Energie-Glossar · O
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage finanziert bestimmte Kosten der Netzanbindung von Offshore-Windparks sowie gesetzliche Entschädigungszahlungen. Für nicht privilegierte Letztverbräuche beträgt sie 2026 netto 0,941 Cent je Kilowattstunde. Grundlage sind § 12 EnFG in Verbindung mit § 17f EnWG.
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Offshore-Netzumlage 2026
Die wichtigsten Informationen zu Offshore-Netzumlage
- Standardsatz 2026: netto 0,941 ct/kWh.
- Erfasst werden insbesondere Anbindungs- und Entschädigungskosten.
- Prognosen und nachträgliche Korrekturen beeinflussen den Jahreswert.
- Gesetzliche Entlastungen können die Belastung verändern.
Wie entsteht der Jahreswert?
Die Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigen prognostizierte wälzbare Kosten, erwartete Letztverbräuche und nachträgliche Abrechnungsbeträge. Für 2026 fließt auch ein Nachholbetrag aus der Jahresabrechnung 2024 ein. Der jährliche Wert lässt sich deshalb nicht allein aus neu gebauten Offshore-Leitungen erklären.
Was kostet das im konkreten Fall?
Eigenes Rechenbeispiel: Bei 100.000 kWh nicht privilegiertem Jahresverbrauch entsprechen 0,941 ct/kWh einem Betrag von 941 Euro vor Umsatzsteuer. Ob die Position separat weiterberechnet oder innerhalb eines vereinbarten Lieferpreises berücksichtigt wird, ergibt sich aus Vertrag und Abrechnung.
Der Standardsatz gilt bundesweit, aber nicht ausnahmslos für jede Strommenge in gleicher Höhe. Das EnFG enthält besondere Begrenzungen und Verringerungen. Ein Anspruch entsteht nicht allein dadurch, dass ein Unternehmen viel Strom verbraucht; Voraussetzungen, Nachweise und Fristen müssen erfüllt sein.
Was ist bei der Budgetplanung wichtig?
Der Lieferantenwechsel allein beseitigt die Umlagepflicht nicht. Für den Preisvergleich sollten daher Verbrauchsmenge, Tarifbestandteile und mögliche Privilegierungen auf derselben Grundlage verglichen werden. Die Höhe wird jährlich ermittelt; aus dem Wert 2026 folgt kein garantierter Preisverlauf für kommende Jahre.
Bei gemeinschaftlich genutztem Gebäudestrom ist die Umlage zunächst Bestandteil der Stromkosten. Welche Kosten anschließend mietrechtlich weitergegeben werden dürfen, hängt von der versorgten Einrichtung, den Vereinbarungen und den einschlägigen Regeln ab. Die Bezeichnung als gesetzliche Umlage genügt dafür allein nicht.
Quellen & Verweise
- Deutsche Übertragungsnetzbetreiber — Offshore-Netzumlage 2026. netztransparenz.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — EnFG: Umlagepflichten und Aufsicht. bundesnetzagentur.de · Abruf
Häufige Fragen zu Offshore-Netzumlage
Wie hoch ist die Umlage 2026?
Für nicht privilegierte Letztverbräuche beträgt sie netto 0,941 ct/kWh.
Entfällt sie bei einem anderen Lieferanten?
Der Wechsel allein ändert die gesetzliche Umlagepflicht nicht. Die Darstellung und Weitergabe im Lieferpreis können vertraglich unterschiedlich sein.
Steigt sie jedes Jahr?
Nein. Kostenprognosen, Verbrauchsmengen und Nachholbeträge können zu höheren oder niedrigeren Jahreswerten führen.
