Energie-Glossar · H

H-Gas

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

H-Gas (High-calorific gas) ist Erdgas mit hohem Energiegehalt – Brennwert und Wobbe-Index liegen höher als bei L-Gas; die genaue Beschaffenheit ist netz- und zeitabhängig. Deutschland stellt die verbliebenen L-Gas-Gebiete im Nordwesten bis etwa 2030 vollständig auf H-Gas um (Marktraumumstellung).

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Gasqualität und Geräte

Höherer Brennwert als L-GasH-Gas
Netzgebiet und Geräte koordinierenUmstellung
kWh statt bloß Kubikmeter vergleichenAbrechnung
Schematische Einordnung; die im Text erläuterten Bedingungen und Abgrenzungen bleiben maßgeblich.[1]

Die wichtigsten Informationen zu H-Gas

  • Hochkalorisches Erdgas mit höherem Energiegehalt je vergleichbarem Normvolumen als L-Gas
  • Die Bezeichnung beschreibt die Gasqualität und nicht ein bestimmtes Herkunftsland
  • Marktraumumstellung: L-Gas-Gebiete im Nordwesten werden bis etwa 2030 auf H-Gas umgestellt
  • Alle Gasgeräte werden erfasst; je nach Gerät ist eine technische Anpassung nötig – Kosten tragen im Regelfall die Netzentgelte
  • Auch aufbereitetes Biomethan muss die Beschaffenheitsanforderungen des jeweiligen Netzes erfüllen

Was unterscheidet H-Gas von L-Gas?

H-Gas und L-Gas unterscheiden sich im Energiegehalt: H-Gas (High-calorific) hat einen höheren Energiegehalt je vergleichbarem Normvolumen, während das niederkalorische L-Gas (Low-calorific) mehr Stickstoff und CO₂ enthält und je Kubikmeter weniger Energie liefert. Für dieselbe Wärmemenge muss bei L-Gas also mehr Volumen durch die Leitung strömen.

Die Herkunft erklärt die Aufteilung: L-Gas stammte vor allem aus den Niederlanden und aus deutscher Förderung und versorgte historisch den Nordwesten Deutschlands. H-Gas kann über Pipelines und als regasifiziertes LNG aus unterschiedlichen Herkunftsgebieten bereitgestellt werden.

Warum stellt Deutschland vollständig auf H-Gas um?

Die Umstellung ist erzwungen: Mit dem Ende der Förderung im niederländischen Groningen-Feld läuft die wichtigste L-Gas-Quelle aus, und auch die deutsche Eigenförderung sinkt. Die verbliebenen L-Gas-Gebiete im Nordwesten werden deshalb im Rahmen der sogenannten Marktraumumstellung bis etwa 2030 vollständig auf H-Gas umgestellt.

Das einheitliche Marktgebiet Trading Hub Europe besteht bereits trotz unterschiedlicher Gasqualitäten. Die Umstellung reduziert getrennte Qualitätsgebiete. Biomethan und synthetisches Methan müssen unabhängig davon die jeweiligen Einspeiseanforderungen erfüllen.

Wie läuft die Umstellung ab – und was müssen Eigentümer tun?

Gasgeräte sind auf einen bestimmten Wobbe-Index ausgelegt – wechselt die Gasqualität, müssen Brenner und Einstellungen angepasst werden. Bei der Umstellung von L- auf H-Gas werden alle Gasgeräte erfasst und bei Bedarf vor, während oder nach dem Schalttermin angepasst: vom Heizkessel über die Therme bis zum Gasherd. Die Netzbetreiber informieren frühzeitig über die Termine und organisieren die Erhebungs- und Anpassungsbesuche.

Die Umstellung eines Gebiets läuft in Phasen: Zuerst erheben Techniker im Auftrag des Netzbetreibers alle Gasgeräte und ihre Anpassbarkeit, dann folgt zum festgelegten Schalttermin der Wechsel der Gasqualität, begleitet von der technischen Anpassung der Geräte. Zwischen Erhebung und Schalttermin liegen in der Regel Monate – genug Zeit, um nicht anpassbare Altgeräte geordnet zu ersetzen.

Auf der Abrechnung schlägt sich die Umstellung im Abrechnungsbrennwert nieder: Da H-Gas je Kubikmeter mehr Energie enthält, sinkt bei gleichem Wärmebedarf das bezogene Volumen, während die abgerechneten Kilowattstunden vergleichbar bleiben. Wer seinen Verbrauch über die Jahre vergleicht, sollte deshalb in Kilowattstunden denken, nicht in Kubikmetern.

Die Kosten der Geräteanpassung tragen Verbraucher im Regelfall nicht direkt – sie werden über die Netzentgelte umgelegt. Ist ein Gerät nicht anpassbar, kann ein Austausch erforderlich werden. Grundsätzlich trägt ihn der Eigentümer, wobei gesetzliche Erstattungsansprüche zu prüfen sind; die frühzeitige Information des Netzbetreibers gibt hier Planungsvorlauf.

Für Hausverwaltungen ist der organisatorische Teil entscheidend: Der Zugang zu allen Wohnungen mit Gasgeräten muss für Erfassungs- und Anpassungstermine sichergestellt werden – sonst drohen Sperrungen aus Sicherheitsgründen, wenn die sichere Eignung für die neue Gasqualität nicht geklärt beziehungsweise eine erforderliche Anpassung nicht durchgeführt ist. Rechtzeitige Mieterinformation und Terminbündelung je Objekt vermeiden Mehrfachanfahrten und Konflikte.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — H-Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Umstellung von L- auf H-Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu H-Gas

Woher weiß ich, ob mein Gebiet von der Marktraumumstellung betroffen ist?

Betroffen sind die verbliebenen L-Gas-Gebiete im Nordwesten Deutschlands. Ihr Netzbetreiber informiert Sie frühzeitig schriftlich über die Umstellung und die Termine; auch auf dessen Website finden Sie die Umstellungsfahrpläne für Ihre Region.

Was kostet mich die Anpassung meiner Gasgeräte auf H-Gas?

Im Regelfall nichts direkt – die Anpassungskosten werden über die Netzentgelte getragen. Nicht anpassbare Geräte müssen gegebenenfalls ersetzt werden; fehlende Anpassbarkeit hängt nicht allein vom Alter ab. Für den Austausch können gesetzliche Erstattungsansprüche bestehen. Klären Sie diese vorab mit dem Netzbetreiber.

Was passiert, wenn der Monteur nicht in die Wohnung kommt?

Verweigert der Betreiber erforderliche Erfassung oder Anpassung, kann aus Sicherheitsgründen eine Sperrung nötig werden. Ob und wann angepasst werden muss, hängt vom Gerät ab. Hausverwaltungen sollten Zugänge deshalb frühzeitig organisieren und Termine je Objekt bündeln.

Ändert sich durch H-Gas meine Gasabrechnung?

Die Abrechnung erfolgt weiterhin in Kilowattstunden auf Basis des Brennwerts – der höhere Energiegehalt des H-Gases wird über den Abrechnungsbrennwert korrekt berücksichtigt. Sie zahlen also für die bezogene Energie, nicht für das Volumen; ein systematischer Kostennachteil entsteht nicht.

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