Energie-Glossar · M
Marktraumumstellung
Die Marktraumumstellung ist der Prozess der vollständigen Umstellung von L-Gas-Versorgungsgebieten auf H-Gas, einschließlich der Prüfung und nötigen Anpassung betroffener Anlagen. Sie ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gasnetzbetreiber und soll bis etwa 2030 abgeschlossen sein.
Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1gesetze-im-internet.de 2
Vom L-Gas zum H-Gas
- Gerätebestand erheben
- Anpassungsbedarf bestimmen
- Geräte und Netzumstellung koordinieren
- Qualität und Funktion kontrollieren
Die wichtigsten Informationen zu Marktraumumstellung
- Hintergrund: Das niederländische Groningen-Feld wurde 2024 endgültig geschlossen; ab Oktober 2029 fließt planmäßig kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland
- Der Netzbetreiber erfasst Gasgeräte und organisiert notwendige Anpassungen; Reparatur und Ersatz können eigene Kosten verursachen
- Die Kosten werden nach § 19a EnWG über eine bundesweite Umlage auf alle Gaskunden verteilt
- Für bestimmte nicht anpassbare Geräte können nach GasGKErstV altersabhängige Erstattungen beantragt werden
- Zugang zu Wohnungen und Heizräumen rechtzeitig mit dem Netzbetreiber organisieren
Warum wird von L-Gas auf H-Gas umgestellt?
Der Grund ist das Ende der niederländischen L-Gas-Förderung: Das Groningen-Feld, jahrzehntelang Hauptquelle des in Nordwestdeutschland verteilten L-Gases, wurde 2024 endgültig geschlossen. Nach aktueller Planung fließt ab Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland. Da L-Gas (Low calorific gas) einen geringeren Brennwert hat als H-Gas (High calorific gas), können die Netze nicht einfach umgeschaltet werden – Brenner, Düsen und Regelungstechnik der Gasgeräte sind auf die jeweilige Gasqualität eingestellt und müssen je nach Gerät angepasst werden; manche Geräte passen sich selbst an.
Betroffen sind vor allem Versorgungsgebiete in Nordwest- und Westdeutschland. Die Umstellung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gasnetzbetreiber und soll bis etwa 2030 abgeschlossen sein – die Zeitpläne je Netzgebiet legen die Netzbetreiber in Abstimmung mit den Fernleitungsnetzbetreibern fest.
Wie läuft die Marktraumumstellung ab?
Der zuständige Netzbetreiber organisiert den gesamten Prozess in mehreren Schritten:
- Erhebung: Alle betroffenen Endgeräte – Heizungen, Kochgeräte, Boiler, Prozessanlagen – werden vor Ort erfasst
- Anpassung: Zugelassene Fachbetriebe stellen die Geräte auf H-Gas um, meist durch Düsentausch oder Neueinstellung
- Umschaltung: Zu einem festgelegten Termin wird das Netzgebiet physisch auf H-Gas umgestellt
- Qualitätskontrolle: Stichproben stellen sicher, dass die Geräte sicher mit der neuen Gasqualität arbeiten
Verbraucher werden lange im Voraus benachrichtigt und erhalten Termine für Erhebung und Anpassung. Wichtig: Je nach Gerät erfolgt die Anpassung vor oder nach der Umschaltung. Maßgeblich sind die konkreten technischen Vorgaben; bei fehlendem Zugang oder nicht sicher betreibbaren Geräten kann eine Sperrung erforderlich werden.
Zwischen Erhebung und Umschaltung liegen in der Regel mehrere Monate bis Jahre – der Prozess je Netzgebiet ist langfristig durchgetaktet, weil die vorgelagerten Fernleitungsnetze gebietsweise umgestellt werden und die Anpassungskapazitäten der Fachbetriebe begrenzt sind. Für gewerbliche Sondergeräte und Prozessanlagen gelten gesonderte Abläufe: Hier stimmt der Netzbetreiber die Anpassung individuell mit dem Betreiber ab, da Standardlösungen oft nicht passen und Produktionsunterbrechungen geplant werden müssen.
Was kostet die Umstellung und wer zahlt?
Für den einzelnen Kunden ist die Geräteanpassung kostenlos. Die Kosten der Marktraumumstellung werden nach § 19a EnWG über eine bundesweite Umlage in den Netzentgelten auf alle Gaskunden in Deutschland verteilt – auch auf jene, deren Gebiet gar nicht umgestellt wird. Für Geräte, die technisch nicht anpassbar sind und ersetzt werden müssen, können unter den Voraussetzungen der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) altersabhängige Erstattungen gewährt werden.
Was bedeutet die Umstellung für Hausverwaltungen und Eigentümer?
Die wichtigste Aufgabe von Hausverwaltungen und Eigentümern ist organisatorisch: den Monteuren des Netzbetreibers Zugang zu allen Wohnungen und Heizräumen zu verschaffen. Nicht wahrgenommene Termine können den Ablauf verzögern und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen. Bewährt haben sich frühzeitige Mieterinformationen, gebündelte Terminfenster je Objekt und eine zentrale Ansprechperson für den Netzbetreiber.
Sinnvoll ist außerdem, die Umstellung mit ohnehin anstehenden Entscheidungen zu verzahnen: Steht bei einem alten L-Gas-Kessel in den nächsten Jahren ein Austausch an, kann es wirtschaftlicher sein, direkt auf ein neues Heizsystem zu wechseln, statt ein Altgerät anzupassen. Die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und die kommunale Wärmeplanung sollten in diese Überlegung einfließen.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Umstellung von L- auf H-Gas. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz — Gasgerätekostenerstattungsverordnung. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Marktraumumstellung
Muss ich als Mieter oder Eigentümer für die Geräteanpassung zahlen?
Die notwendige Erhebung und Anpassung organisiert der Netzbetreiber und finanziert sie über die gesetzliche Kostenwälzung. Reparaturen und der Ersatz eines nicht anpassbaren Geräts können eigene Kosten auslösen. Kostenerstattungen nach § 19a EnWG und GasGKErstV hängen von Voraussetzungen wie Geräteart und Alter ab.
Was passiert, wenn mein Gerät bei der Umschaltung nicht angepasst wurde?
Manche Geräte werden vor, andere planmäßig nach der Umschaltung angepasst; einige regeln sich selbst. Entscheidend sind die Vorgaben für das konkrete Gerät. Fehlender Zugang oder nicht sicher betreibbare Geräte können eine Sperrung erforderlich machen. Befolgen Sie die Termine und Sicherheitshinweise des Netzbetreibers.
Woher weiß ich, ob mein Gebiet betroffen ist?
Betroffen sind L-Gas-Versorgungsgebiete vor allem in Nordwest- und Westdeutschland. Ihr Netzbetreiber informiert betroffene Anschlussnutzer lange im Voraus schriftlich; auch auf dessen Website finden Sie die Umstellungspläne für Ihr Netzgebiet.
Ändert sich durch die Umstellung mein Gaspreis oder meine Abrechnung?
H-Gas hat einen höheren Brennwert, sodass für dieselbe Wärmemenge weniger Kubikmeter benötigt werden. Abgerechnet wird ohnehin in Kilowattstunden über den Brennwertfaktor – Ihre Abrechnung bleibt daher vergleichbar, nur die Zählerstände entwickeln sich anders.
