Energie-Glossar · E
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage war ein Bestandteil des Strompreises zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien. Zum 1. Juli 2022 wurde sie auf null gesetzt; seit 2023 wird keine EEG-Umlage mehr erhoben. Die EEG-Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln, seit 2025 aus dem Kernhaushalt.
Belegt durch:netztransparenz.de 1bundesfinanzministerium.de 2
Ende der EEG-Umlage
- bis 2022Umlage erhoben
- 1.7.2022auf null gesetzt
- 2023vollständig abgeschafft
Die wichtigsten Informationen zu EEG-Umlage
- Im ersten Halbjahr 2022 noch 3,723 ct/kWh
- Ab 1. Juli 2022 auf null gesetzt; seit 2023 abgeschafft
- EEG-Förderung besteht weiter und wird aus Bundesmitteln finanziert
- Andere Strompreisbestandteile und Umlagen bleiben bestehen
Was finanzierte die Umlage?
Vereinfacht deckte sie die Differenz zwischen Förderzahlungen für erneuerbare Energie und den zugehörigen Vermarktungserlösen. Ausnahmen und Begrenzungen führten dazu, dass nicht alle Strommengen gleich belastet wurden.
Für 2022 veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber zunächst 3,723 ct/kWh. Im zweiten Halbjahr galt gesetzlich null. Historische Abrechnungen und besondere Jahresbetrachtungen können deshalb weiterhin unterschiedliche Bezugszeiträume enthalten.
Wer trägt die Förderung heute?
Der Wegfall der Umlage beendet nicht die Förderung der Anlagen. Der Bund finanziert den verbleibenden Bedarf. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden die Leistungen an die Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Januar 2025 aus dem Kernhaushalt bezahlt; zuvor waren sie im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.
Die Abschaffung eines Preisbestandteils garantiert keinen dauerhaft sinkenden Gesamtstrompreis. Beschaffung, Netzentgelte, Steuern und andere Bestandteile können sich gleichzeitig verändern.
Was bedeutet das für eigene Erzeugung?
Auf heutigen Eigenverbrauch fällt keine EEG-Umlage mehr an. Daraus folgt aber nicht, dass Messung und Abgrenzung allgemein entfallen: Lieferbeziehungen, Stromsteuer, Förderung und Netzbezug können weiterhin eigene Anforderungen auslösen.
Bei einem Angebotsvergleich sind die jeweils aktuellen Bestandteile zu betrachten. Dazu können KWKG- und Offshore-Netzumlage sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung gehören. Sie beruhen nicht sämtlich auf derselben Rechtsgrundlage und sollten nicht als fortbestehende EEG-Umlage bezeichnet werden.
Quellen & Verweise
- Netztransparenz.de (Übertragungsnetzbetreiber) — EEG-Umlage 2022. netztransparenz.de · Abruf
- Bundesministerium der Finanzen — BMF Monatsbericht Januar 2026 – Abschluss 2025. bundesfinanzministerium.de · Abruf
Häufige Fragen zu EEG-Umlage
Gibt es die EEG-Förderung noch?
Ja. Die Finanzierung wurde geändert, nicht allgemein die Förderung abgeschafft.
Zahle ich auf heutigen Eigenverbrauch EEG-Umlage?
Nein. Andere Pflichten und Preisbestandteile können dennoch relevant sein.
Wird die Förderung weiterhin aus dem KTF bezahlt?
Die Leistungen an die Übertragungsnetzbetreiber werden seit 2025 aus dem Kernhaushalt finanziert.
