Energie-Glossar · E

EEG-Umlage

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die EEG-Umlage war ein Bestandteil des Strompreises zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien. Zum 1. Juli 2022 wurde sie auf null gesetzt; seit 2023 wird keine EEG-Umlage mehr erhoben. Die EEG-Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln, seit 2025 aus dem Kernhaushalt.

Belegt durch:netztransparenz.de 1bundesfinanzministerium.de 2

Ende der EEG-Umlage

  1. bis 2022Umlage erhoben
  2. 1.7.2022auf null gesetzt
  3. 2023vollständig abgeschafft
Ende der EEG-Umlage: bis 2022 Umlage erhoben, 1.7.2022 auf null gesetzt, 2023 vollständig abgeschafft.[1]

Die wichtigsten Informationen zu EEG-Umlage

  • Im ersten Halbjahr 2022 noch 3,723 ct/kWh
  • Ab 1. Juli 2022 auf null gesetzt; seit 2023 abgeschafft
  • EEG-Förderung besteht weiter und wird aus Bundesmitteln finanziert
  • Andere Strompreisbestandteile und Umlagen bleiben bestehen

Was finanzierte die Umlage?

Vereinfacht deckte sie die Differenz zwischen Förderzahlungen für erneuerbare Energie und den zugehörigen Vermarktungserlösen. Ausnahmen und Begrenzungen führten dazu, dass nicht alle Strommengen gleich belastet wurden.

Für 2022 veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber zunächst 3,723 ct/kWh. Im zweiten Halbjahr galt gesetzlich null. Historische Abrechnungen und besondere Jahresbetrachtungen können deshalb weiterhin unterschiedliche Bezugszeiträume enthalten.

Wer trägt die Förderung heute?

Der Wegfall der Umlage beendet nicht die Förderung der Anlagen. Der Bund finanziert den verbleibenden Bedarf. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden die Leistungen an die Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Januar 2025 aus dem Kernhaushalt bezahlt; zuvor waren sie im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.

Die Abschaffung eines Preisbestandteils garantiert keinen dauerhaft sinkenden Gesamtstrompreis. Beschaffung, Netzentgelte, Steuern und andere Bestandteile können sich gleichzeitig verändern.

Was bedeutet das für eigene Erzeugung?

Auf heutigen Eigenverbrauch fällt keine EEG-Umlage mehr an. Daraus folgt aber nicht, dass Messung und Abgrenzung allgemein entfallen: Lieferbeziehungen, Stromsteuer, Förderung und Netzbezug können weiterhin eigene Anforderungen auslösen.

Bei einem Angebotsvergleich sind die jeweils aktuellen Bestandteile zu betrachten. Dazu können KWKG- und Offshore-Netzumlage sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung gehören. Sie beruhen nicht sämtlich auf derselben Rechtsgrundlage und sollten nicht als fortbestehende EEG-Umlage bezeichnet werden.

Quellen & Verweise

  1. Netztransparenz.de (Übertragungsnetzbetreiber) — EEG-Umlage 2022. netztransparenz.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Finanzen — BMF Monatsbericht Januar 2026 – Abschluss 2025. bundesfinanzministerium.de · Abruf

Häufige Fragen zu EEG-Umlage

Gibt es die EEG-Förderung noch?

Ja. Die Finanzierung wurde geändert, nicht allgemein die Förderung abgeschafft.

Zahle ich auf heutigen Eigenverbrauch EEG-Umlage?

Nein. Andere Pflichten und Preisbestandteile können dennoch relevant sein.

Wird die Förderung weiterhin aus dem KTF bezahlt?

Die Leistungen an die Übertragungsnetzbetreiber werden seit 2025 aus dem Kernhaushalt finanziert.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit E

E-FuelsE-Fuels sind strombasierte Kraftstoffe. Häufig wird zunächst Wasserstoff per Elektrolyse hergestellt und anschließend zu weiteren Kraftstoffen verarbeitet. Ob ein Produkt als erneuerbar angerechnet werden darf, hängt von seiner Herstellung und den erforderlichen Nachweisen ab.ECC (European Commodity Clearing)Die European Commodity Clearing AG (ECC) ist ein Clearinghaus der EEX Group. Als zentrale Gegenpartei tritt sie bei zum Clearing angenommenen Geschäften zwischen Käufer und Verkäufer und organisiert die finanzielle beziehungsweise physische Abwicklung nach ihren Clearingbedingungen.EDIFACT-MarktkommunikationEDIFACT-Marktkommunikation bezeichnet den elektronischen Datenaustausch im deutschen Energiemarkt auf Basis des internationalen EDIFACT-Standards. Über standardisierte Nachrichten wickeln Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber viele Marktprozesse ab – vom Lieferantenwechsel bis zur Abrechnung.EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)Das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet Unternehmen, die nach § 1 Nummer 4 keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, grundsätzlich zu wiederkehrenden Energieaudits. Befreiungen und eine vereinfachte Erfüllung bei geringem Verbrauch regelt § 8 EDL-G.EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie)Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) setzt den europäischen Rahmen für Energieeinsparung, Energieaudits und Energiemanagement. Sie richtet Vorgaben an die Mitgliedstaaten; für deutsche Unternehmen sind die einschlägigen nationalen Gesetze zusätzlich entscheidend.EEGDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt in Deutschland unter anderem Netzanschluss, Abnahme und finanzielle Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Förderform, Höhe und Dauer hängen von Anlagentyp, Leistung, Inbetriebnahme und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Erstgespräch