Energie-Glossar · A

Allokation

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Allokation bezeichnet im Energiemarkt die rechnerische Zuordnung von Energiemengen. In der Gasbilanzierung meint sie insbesondere die Zuordnung von Gasmengen zu einem Bilanzkreis. Sie beschreibt einen Abrechnungsprozess und keinen bestimmten physischen Weg der Energie.

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Mengen der Gasbilanz zuordnen

Mess- oder ProfilwerteEingang
Mengen einem Bilanzkreis zuweisenZuordnung
Grundlage der BilanzierungWeiterverwendung
Mengen der Gasbilanz zuordnen. Schematische Einordnung der im Text erläuterten Zusammenhänge.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Allokation

  • Mengen müssen dem richtigen Bilanzkreis und Zeitraum zugeordnet werden.
  • Messwerte und profilbasierte Mengen sind zu unterscheiden.
  • Strom- und Gasprozesse haben unterschiedliche Regeln.
  • Allokation ist weder Liefervertrag noch Zählerstand.

Was wird zugeordnet?

Ein Bilanzkreis fasst Ein- und Ausspeisungen für die bilanzielle Abwicklung zusammen. Die Zuordnung macht Mengen kaufmännisch nachvollziehbar. Sie bedeutet nicht, dass bestimmte Elektronen oder Gasmoleküle einem einzelnen Kunden verfolgt werden können.

Woher stammen die Mengen?

Je nach Mess- und Bilanzierungsverfahren werden gemessene Werte oder profilbasierte Mengen verwendet. Für Gas enthält die GaBi-Gas-Festlegung Vorgaben zur Allokation und zu Standardlastprofilen. Strom wird nach eigenen Marktregeln bilanziert. Eine pauschale Viertelstundenregel für sämtliche Strom- und Gasfälle ist deshalb unzutreffend.

Welche Grundlage gilt heute?

StromNZV und GasNZV traten zum 31. Dezember 2025 außer Kraft. Für aktuelle Vorgänge sind die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Festlegungen heranzuziehen. Die Bundesnetzagentur hat die Definition der Gasallokation in die weiterentwickelten Gasbilanzierungsregeln übernommen.

Wie helfen saubere Stammdaten?

Bei Unklarheiten sollten betroffene Lieferstelle, Marktpartner, Zeitraum und verwendete Mengen gemeinsam geprüft werden. Zählernummer, Marktlokation und Messlokation sind unterschiedliche Angaben. Eine korrigierte Mengenzuordnung ersetzt nicht automatisch eine Vertragsänderung oder die Prüfung der Endkundenrechnung.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Weiterentwicklung der Gasbilanzierung – BK7-24-01-0008. bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesnetzagentur — Zugangsregulierung. bundesnetzagentur.de · Abruf
  3. Bundesnetzagentur — Bilanzkreisabrechnung Strom. bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu Allokation

Ist Allokation gleich Verbrauchsmessung?

Nein. Messung liefert Daten; Allokation ordnet die maßgeblichen Mengen zu.

Gelten bei Strom und Gas dieselben Zeitraster?

Nein. Maßgeblich sind die jeweiligen Mess- und Bilanzierungsverfahren.

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