Energie-Glossar · S

Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG informiert über den bilanziell zugeordneten Energieträgermix und bestimmte Umweltauswirkungen einer Stromlieferung. Sie erscheint insbesondere mit der Rechnung und hilft, Lieferanten und Produkte anhand einheitlicher Angaben einzuordnen.

Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1umweltbundesamt.de 2

Was die Kennzeichnung zeigt

Enthalten

ZuordnungEnergieträgermix
UmweltCO₂ und radioaktiver Abfall

Nicht automatisch belegt

PhysikBestimmtes Kraftwerk an der Steckdose
ZusatznutzenNeubau durch diesen Tarif
Was die Kennzeichnung zeigt. Schematische Gegenüberstellung; konkrete Bedingungen sind gesondert zu prüfen.[2]

Die wichtigsten Informationen zu Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG)

  • Liefermix und physikalischer Stromfluss sind unterschiedliche Betrachtungen.
  • Ausgewiesen werden unter anderem CO₂-Emissionen und radioaktiver Abfall.
  • Herkunftsnachweise belegen erneuerbare Eigenschaften, nicht automatisch zusätzlichen Anlagenbau.
  • Die Kennzeichnung ersetzt keine vollständige Nachhaltigkeitsbilanz.

Welche Angaben sind vorgesehen?

§ 42 verlangt Energieträgeranteile und Umweltauswirkungen sowie einen grafisch aufbereiteten Vergleich mit deutschen Durchschnittswerten. Für erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen kommen Herkunftsstaaten hinzu. Ab 1. Juli sind die Werte des Vorjahres zu verwenden. Produktmix und Gesamtmix sind nach den gesetzlichen Vorgaben auseinanderzuhalten.

Was ist an älteren Bezeichnungen falsch?

Die Formulierung „aus der EEG-Umlage finanziert“ beschreibt die heutige Finanzierung nicht mehr zutreffend. Maßgeblich sind die aktuellen Kategorien, insbesondere erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG, und erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis ohne EEG-Förderung. Deren Zuordnung folgt besonderen Regeln und ist nicht bloß die Summe beliebiger Lieferanteneinkäufe.

Was zeigen Herkunftsnachweise?

Sie dokumentieren die erneuerbare Eigenschaft einer erzeugten Strommenge und werden zur Nutzung in der Kennzeichnung entwertet. Das verhindert eine mehrfache Verwendung derselben Eigenschaft. Daraus folgt jedoch weder eine eigene physische Leitung vom genannten Kraftwerk zum Kunden noch automatisch eine besondere zusätzliche ökologische Wirkung des Tarifs.

Wie nutzen Unternehmen die Information?

Prüfen Sie Berichtsjahr, konkretes Produkt und Übereinstimmung mit dem eigenen Vertrag. Für eine Emissionsbilanz müssen zusätzlich die Anforderungen des verwendeten Bilanzierungsstandards erfüllt sein. Die Kennzeichnung allein bestätigt weder eine vollständige Scope-2-Bilanz noch die Erfüllung sämtlicher Berichtspflichten.

Wer überprüft die Angaben?

Die Bundesnetzagentur erhält die jährlichen Kennzeichnungsdaten. Das Umweltbundesamt prüft insbesondere die Ausweisung erneuerbarer Energien. Die frühere pauschale Zuordnung der Kontrolle an Landesregulierungsbehörden ist deshalb unzutreffend.

Quellen & Verweise

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EnWG § 42 – Stromkennzeichnung. gesetze-im-internet.de · Abruf
  2. Umweltbundesamt — Stromkennzeichen und Herkunftsnachweise. umweltbundesamt.de · Abruf

Häufige Fragen zu Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG)

Zeigt die Grafik genau den Strom an meiner Steckdose?

Nein. Sie zeigt eine bilanzielle Zuordnung von Eigenschaften und Mengen.

Beweist ein Ökostrommix automatisch neue zusätzliche Erzeugungsanlagen?

Nein. Dafür sind weitergehende Kriterien des Produkts zu prüfen.

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