Energie-Glossar · C

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

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Definition

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist der europäische Rahmen für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. Sie wird durch nationale Gesetze umgesetzt und durch European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Die EU-Reform 2026 hat den vorgesehenen Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt.

Belegt durch:eur-lex.europa.eu 1consilium.europa.eu 2gesetze-im-internet.de 3

CSRD: EU-Rahmen und nationale Anwendung

> 1.000Beschäftigte
> 450 Mio. €Jahresumsatz
Umsetzung und ÜbergangZusätzlich prüfen
EU-Reform: mehr als 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. Euro Nettoumsatz; nationale Umsetzung, Konzern- und Übergangsregeln gesondert prüfen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

  • EU-Reform 2026: grundsätzlich mehr als 1.000 Beschäftigte und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz
  • Konzern-, Drittstaaten-, Übergangs- und Befreiungsregeln zusätzlich prüfen
  • ESRS regeln Inhalte und Methodik, insbesondere doppelte Wesentlichkeit
  • Eine EU-Schwelle allein beantwortet die deutsche Berichtspflicht nicht

Welche Schwellen sind gemeint?

Der Rat der EU bestätigte am 24. Februar 2026 die Eingrenzung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Für Drittstaatenkonstellationen gelten eigene Kriterien. Diese Aussage beschreibt den EU-Reformrahmen, nicht automatisch die Pflicht jeder deutschen Gesellschaft für ein bestimmtes Geschäftsjahr.

Die am 13. Oktober 2026 abgerufene Fassung des § 289b HGB regelt weiterhin die nichtfinanzielle Erklärung bestimmter großer, kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Deshalb sind geltendes nationales Recht, Konzernbefreiungen und Übergangsregelungen getrennt zu prüfen.

Was bedeuten ESRS und Wesentlichkeit?

Die CSRD legt den rechtlichen Berichtsrahmen fest; die ESRS konkretisieren die Angaben. Doppelte Wesentlichkeit betrachtet sowohl Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Menschen als auch finanzielle Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen.

Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen können wichtige Bestandteile sein. Welche konkreten Angaben für einen Bericht erforderlich sind, folgt jedoch nicht aus einer pauschalen Liste aller denkbaren Scope-3-Daten, sondern aus dem anwendbaren Standard und der Wesentlichkeitsprüfung.

Was können kleinere Unternehmen vorbereiten?

Auch ohne eigene CSRD-Pflicht können Kunden oder Banken Nachhaltigkeitsdaten anfragen. Eine nachvollziehbare Datenbasis zu Energie und Emissionen erleichtert solche Anfragen. Sie macht aber nicht automatisch einen vollständigen ESRS-Bericht erforderlich.

Vor einem großen Berichtsprojekt sollten Rechtsform, Konzernzugehörigkeit, Beschäftigtenzahl, Umsatz und betroffenes Geschäftsjahr geklärt werden. Der freiwillige VSME-Ansatz kann für kleinere Unternehmen Orientierung bieten; Anerkennung und Umfang einer konkreten Kundenanfrage sind gesondert zu vereinbaren.

Quellen & Verweise

  1. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) — Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (CSRD). eur-lex.europa.eu · Abruf
  2. Rat der Europäischen Union — Rat beschließt Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung,24.Februar 2026. consilium.europa.eu · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — HGB § 289b – Nichtfinanzielle Erklärung. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Gelten die neuen EU-Schwellen sofort für jeden deutschen Bericht?

Nein. Nationale Umsetzung und Übergangsregeln sind zusätzlich zu prüfen. Die geltende HGB-Fassung und das konkrete Geschäftsjahr sind maßgeblich.

Sind CSRD und ESRS dasselbe?

Nein. Die CSRD bildet den Richtlinienrahmen, die ESRS enthalten die Berichtsstandards.

Muss ein kleiner Zulieferer vollständige ESRS-Berichte erstellen?

Nicht allein deshalb, weil ein Kunde Daten anfragt. Eigene gesetzliche Pflichten und vertragliche Informationsanforderungen sind zu unterscheiden.

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