Energie-Glossar · S

SBTi (Science Based Targets Initiative)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Science Based Targets initiative (SBTi) entwickelt Standards für wissenschaftsbasierte Klimaziele von Unternehmen. Ihre Tochtergesellschaft SBTi Services prüft eingereichte Ziele. Eine Zielvalidierung bestätigt die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Kriterien, nicht die bereits erreichte Emissionsminderung.

Belegt durch:sciencebasedtargets.org 1sciencebasedtargets.org 2sciencebasedtargets.org 3

SBTi: Version und Zeitpunkt

V2 veröffentlichtJuni 2026
V1.3.1Einreichung 2026
V2-ValidierungAb Q1 2027 vorgesehen
Übergang mit beiden FassungenBis 31.01.2028
Veröffentlichung eines Standards und Beginn seiner Zielvalidierung sind unterschiedliche Termine.[2]

Die wichtigsten Informationen zu SBTi (Science Based Targets Initiative)

  • SBTi ist eine eigenständige gemeinnützige Organisation, keine staatliche Behörde.
  • Emissionsbilanzierung und Zielsetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
  • Corporate Net-Zero Standard V2.0 wurde im Juni 2026 veröffentlicht.
  • Für Einreichungen 2026 verweist SBTi weiterhin auf V1.3.1; V2-Validierung ist ab Q1 2027 vorgesehen.
  • Ein validiertes Ziel ist kein Nachweis, dass ein Unternehmen bereits klimaneutral ist.

Was wird bei der Validierung geprüft?

Ein Unternehmen legt Emissionsdaten, Zielgrenzen und einen zur jeweiligen Methode passenden Reduktionspfad vor. Die Validierung bewertet das Ziel anhand des anwendbaren Standards. Umsetzung und regelmäßige Fortschrittsberichte bleiben anschließend Aufgaben des Unternehmens. Ein Unternehmensname auf einer Zielliste ersetzt deshalb nicht den Blick auf Zieljahr, erfasste Emissionen und tatsächliche Entwicklung.

Welche Fassung gilt 2026?

Der Corporate Net-Zero Standard V2.0 wurde im Juni 2026 veröffentlicht. Die Öffnung des Einreichungsportals für V2 ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Für Unternehmen, die 2026 Ziele setzen, erneuern oder aktualisieren, empfiehlt SBTi die Einreichung nach V1.3.1. Nach der veröffentlichten Übergangsplanung können beide Fassungen ab Q1 2027 bis zum 31. Januar 2028 verwendet werden; danach wird V2 für neue Einreichungen verpflichtend. Bestehende Ziele verlieren nicht allein durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung sofort ihre Gültigkeit.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Ein belastbarer Einstieg beginnt mit einer nachvollziehbaren Treibhausgasbilanz, klaren organisatorischen Grenzen und einer Bewertung wesentlicher Emissionsquellen. Eigene Anlagen, eingekaufte Energie und die Wertschöpfungskette verlangen unterschiedliche Maßnahmen. Welche Ziel- und Nachweisanforderungen gelten, hängt unter anderem von der Standardfassung, dem Unternehmen und gegebenenfalls dem Sektor ab. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur SBTi-Teilnahme folgt daraus nicht.

Was darf ein Unternehmen kommunizieren?

Kommunizieren Sie den tatsächlichen Validierungsstatus, die zugehörige Zielgrenze und den Fortschritt getrennt. Ein künftiges Netto-Null-Ziel ist kein heutiges Klimaneutralitätslabel. Der Rahmen zielt auf Netto-Null bis spätestens 2050; zusätzliche Klimaschutzbeiträge ersetzen nicht pauschal die erforderliche Minderung innerhalb der Zielgrenze. Für die Behandlung verbleibender Emissionen sind die konkreten Neutralisierungsanforderungen des Standards maßgeblich.

Quellen & Verweise

  1. Science Based Targets initiative — SBTi: About us. sciencebasedtargets.org · Abruf
  2. Science Based Targets initiative — SBTi: Corporate Net-Zero Standard Version 2.0. sciencebasedtargets.org · Abruf
  3. Science Based Targets initiative — SBTi: Einführung des Corporate Net-Zero Standard V2.0. sciencebasedtargets.org · Abruf

Häufige Fragen zu SBTi (Science Based Targets Initiative)

Ist SBTi eine Behörde?

Nein. SBTi ist gemeinnützig organisiert; die Zielprüfung erfolgt über SBTi Services.

Bestätigt die Validierung bereits die Zielerreichung?

Nein. Zielvalidierung und Nachweis der späteren Emissionsentwicklung sind zu unterscheiden.

Muss ich 2026 bereits V2 einreichen?

Nein. SBTi verweist für Einreichungen 2026 auf V1.3.1. Die V2-Einreichung ist ab Q1 2027 vorgesehen.

Müssen alle Zulieferer teilnehmen?

Eine pauschale gesetzliche Pflicht besteht nicht. Kunden können jedoch Klimadaten oder bestimmte Ziele vertraglich verlangen; dafür ist die konkrete Anforderung entscheidend.

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