Energie-Glossar · S
Standardlastprofilverfahren
Das Standardlastprofilverfahren verteilt prognostizierte Strommengen kleiner Verbrauchsstellen anhand typischer Zeitverläufe auf Bilanzierungsintervalle. Es ersetzt dabei die individuelle Lastgangmessung, nicht die Messung des gesamten Verbrauchs. Klassische Profile sind H0 und G0–G6; der BDEW veröffentlichte 2025 aktualisierte Profile.
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Vom Jahresbedarf zur Zeitreihe
Die wichtigsten Informationen zu Standardlastprofilverfahren
- Statistische Profile verteilen den Jahresverbrauch auf Viertelstunden – ohne Einzelmessung
- H0 für Haushalte, G0 bis G6 für Gewerbe mit unterschiedlichen Verbrauchsmustern
- SLP kommt bei kleinen Verbrauchsstellen ohne entsprechende Zeitreihenmessung zum Einsatz; iMSys ermöglicht auch unter 100.000 kWh Zählerstandsgänge
- Abweichungen gleicht die Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Netzbetreiber und Lieferant aus
- Mit dem Smart-Meter-Rollout verliert das klassische SLP an Bedeutung
Wie funktioniert das Standardlastprofilverfahren?
Das Standardlastprofilverfahren ersetzt die individuelle Lastgangmessung durch Statistik: Die Netzbetreiber stellen normierte SLP-Zeitreihen bereit, die das typische Verbrauchsverhalten einer Kundengruppe im Viertelstundenraster abbilden. Durch Skalierung mit dem prognostizierten Jahresverbrauch des einzelnen Kunden ergibt sich dessen angenommene viertelstündliche Leistung – ohne dass je gemessen wird, wann der Kunde tatsächlich verbraucht.
Die Profile unterscheiden sich nach Kundengruppen: H0 bildet den durchschnittlichen Haushalt ab, die Gewerbeprofile G0 bis G6 decken unterschiedliche Muster ab – vom allgemeinen Gewerbe über Betriebe mit Wochenend- oder Abendschwerpunkt bis zu durchlaufenden Verbräuchen. Zusätzliche Profile existieren etwa für Landwirtschaft und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber bestimmt die anzuwendenden Profile. Seit 2025 stehen aktualisierte BDEW-Profile wie H25 und G25 zur Verfügung; maßgeblich ist die tatsächlich verwendete Profilgeneration.
Da kein realer Kunde exakt dem Profil folgt, entstehen zwangsläufig Abweichungen zwischen bilanziertem und tatsächlichem Verbrauch. Die Differenz der insgesamt bilanzierten Prognosemenge zum ermittelten tatsächlichen Verbrauch wird über die Mehr-/Mindermengenabrechnung ausgeglichen; sie bildet nicht jede individuelle zeitliche Profilabweichung ab – der einzelne Kunde merkt davon nichts, er zahlt seinen abgelesenen Verbrauch.
Für wen gilt das SLP-Verfahren und wo liegt die Grenze zur Leistungsmessung?
Nach § 55 MsbG erfolgt die Messung bei mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch grundsätzlich durch Zählerstandsgänge oder, soweit erforderlich, registrierende Lastgangmessung. Auch bis 100.000 kWh ist bei Ausstattung mit intelligentem Messsystem eine Zählerstandsgangmessung vorgesehen. Die Verbrauchsgrenze bedeutet deshalb weder ausnahmslos SLP darunter noch ausschließlich klassische RLM darüber.
Für Gewerbekunden nahe der 100.000-kWh-Grenze lohnt ein genauer Blick, denn der Wechsel ins RLM-Regime verändert Messung, Abrechnung und Netzentgeltsystematik: Statt reiner Arbeitspreise werden Leistungspreise auf die Jahreshöchstlast fällig, und das eigene Lastverhalten wird unmittelbar abrechnungsrelevant. Je nach Lastprofil kann das teurer oder günstiger sein – wer gleichmäßig verbraucht, profitiert tendenziell; wer hohe kurze Spitzen hat, zahlt mehr. Ein aktives Lastspitzenmanagement wird dann zum Kostenhebel.
Wie verändert der Smart-Meter-Rollout das Verfahren?
Mit dem Smart-Meter-Rollout verliert das klassische SLP an Bedeutung: Kunden mit intelligentem Messsystem können zunehmend auf Basis ihrer tatsächlichen viertelstündlichen Messwerte bilanziert werden. Das verbessert die Prognose- und Abrechnungsqualität erheblich – der Lieferant sieht das reale Verbrauchsverhalten statt einer statistischen Annahme.
Vor allem aber ist die viertelstundenscharfe Bilanzierung Voraussetzung dafür, dass dynamische Tarife den realen Verbrauch verursachungsgerecht abbilden: Nur wenn gemessen wird, wann verbraucht wurde, kann günstiger Nachtstrom auch günstig abgerechnet werden. Für SLP-Kunden ist der Verbrauchszeitpunkt dagegen abrechnungstechnisch irrelevant – Verlagerung in günstige Stunden bringt ihnen beim klassischen Tarif nichts.
Praktische Konsequenzen für Hausverwaltungen und Gewerbekunden:
- Prüfen, welche Zählpunkte noch SLP-bilanziert sind und wo intelligente Messsysteme verbaut wurden
- Bei Interesse an dynamischen Tarifen den Einbau eines intelligenten Messsystems anstoßen
- Bei Verbräuchen nahe 100.000 kWh die Folgen eines RLM-Wechsels für Netzentgelte und Beschaffung durchrechnen
Quellen & Verweise
- BDEW — Standardlastprofile Strom. bdew.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz — MsbG § 55. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Standardlastprofilverfahren
Woher weiß mein Lieferant, wann ich Strom verbrauche?
Beim SLP-Verfahren weiß er es nicht – er unterstellt das statistische Profil Ihrer Kundengruppe, skaliert auf Ihren Jahresverbrauch. Mit einem intelligenten Messsystem oder geeigneter Lastgangmessung werden tatsächliche Zeitreihen erfasst und können für Bilanzierung und dynamische Tarife genutzt werden.
Was bedeutet das H0-Profil?
H0 ist das Standardlastprofil für Haushalte. Es bildet den typischen Tagesverlauf eines Durchschnittshaushalts ab – mit Morgenspitze, Mittagsplateau und ausgeprägter Abendspitze, differenziert nach Werktag, Samstag, Sonntag und Jahreszeit. Ihr individueller Verbrauch kann davon deutlich abweichen, ohne dass es abrechnungsrelevant wird.
Ab wann werde ich RLM-Kunde und was ändert sich?
Bei mehr als 100.000 kWh verlangt § 55 MsbG grundsätzlich Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, RLM. Intelligente Messsysteme liefern auch unterhalb dieser Grenze zeitaufgelöste Werte. Welche Netzentgeltstruktur gilt, ist davon gesondert zu prüfen; eine Zeitreihe allein bedeutet nicht automatisch einen RLM-Leistungspreis.
Lohnt sich ein dynamischer Tarif, solange ich SLP-Kunde bin?
Dynamische Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus, das Ihre Viertelstundenwerte erfasst. Ohne diese Messung kann der Verbrauchszeitpunkt nicht abgerechnet werden. Der erste Schritt ist daher der Einbau eines intelligenten Messsystems – danach können Sie von zeitvariablen Preisen profitieren.
