Energie-Glossar · M

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Mehr-/Mindermengenabrechnung gleicht bei Profilkunden die Differenz zwischen der bilanzierten Profilmenge und der später ermittelten tatsächlichen Energiemenge aus. Sie erfolgt getrennt von der Ausgleichsenergieabrechnung des Bilanzkreises. Für Strom und Gas gelten unterschiedliche Prozess- und Preisregeln.

Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1bdew.de 2bundesnetzagentur.de 3

Profilmenge und Messmenge abgleichen

Bilanziell zugeordnete EnergieProfilmenge
Tatsächlicher VerbrauchMessmenge
Mehr- oder MindermengeDifferenz
Nach geltendem VerfahrenAbrechnung
Die Mehr- oder Mindermenge wird aus derselben Lieferstelle und demselben Abrechnungszeitraum abgeleitet.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Mehr-/Mindermengenabrechnung

  • Bilanziertes Profil und später ermittelte Verbrauchsmenge werden verglichen.
  • Bei Strom bestimmt der Netzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose unter Einbeziehung möglicher Einwände.
  • Die Abrechnung erfolgt nachträglich, nicht als vorgelagerter Ersatz der Bilanzkreisabrechnung.
  • Bei RLM-Gas gibt es zusätzlich Mehr-/Mindermengen aus Brennwertkorrekturen.

Warum entstehen Mehr- oder Mindermengen?

Für eine profilbasierte Marktlokation wird eine prognostizierte Jahresarbeit auf ein Lastprofil verteilt. Nach der Ablesung kann die tatsächliche Menge davon abweichen. Im Stromprozess gilt eine gegenüber der Profilmenge geringere Entnahme als ungewollte Mehrmenge, die der Netzbetreiber vergütet; eine höhere Entnahme als Mindermenge, die er berechnet.

Die GPKE Teil 1 regelt die Jahresverbrauchsprognose und die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen. Der Netzbetreiber legt die Prognose grundsätzlich anhand des Vorjahresverbrauchs fest. Der Lieferant beziehungsweise Netznutzer kann unplausiblen Angaben widersprechen; eine eigenmächtige beliebige Änderung ist nicht vorgesehen.

Welche Preise werden verwendet?

Für Strom werden auf Grundlage monatlicher Marktpreise einheitliche Mehr-/Mindermengenpreise berechnet. Der BDEW stellt Werte und Berechnungsunterlagen bereit und verweist auf die aktuelle Prozessanwendungshilfe. Der früher einschlägige § 13 StromNZV ist seit dem Ende der Verordnung nicht mehr die aktuelle Rechtsgrundlage. Bei Gas gelten die entsprechenden Festlegungen und Gasprozesse.

Wie unterscheidet sich Ausgleichsenergie?

Ausgleichsenergie betrifft den Saldo eines Bilanzkreises im jeweiligen Bilanzierungsintervall. Mehr-/Mindermengen korrigieren dagegen nachträglich die Mengenabweichung bei Profilkunden. Die MMMA wird nicht zwingend erledigt, bevor eine Bilanzkreisabrechnung stattfindet. Bei RLM werden gemessene Zeitreihen bilanziert; dennoch kennt Gas gesonderte Mehr-/Mindermengen aus späteren Brennwertkorrekturen.

Was ist praktisch zu prüfen?

Für Lieferanten sind Messzeitraum, Zählerstände, bilanzierte Mengen und angewandte Preisperioden entscheidend. Eine plausible Prognose vermindert systematische Mengenfehler, garantiert aber keine niedrigeren Gesamtkosten. Endkunden sehen die MMMA häufig nicht als eigene Rechnungsposition, weil sie zwischen Marktpartnern abgewickelt wird. Die Abrechnung des individuellen Liefervertrags bleibt davon zu unterscheiden.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — BNetzA: GPKE Teil 1, Kapitel 8.4. bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. BDEW — BDEW: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom. bdew.de · Abruf
  3. Bundesnetzagentur — BNetzA: GaBi Gas 2.1, Lesefassung. bundesnetzagentur.de · Abruf

Häufige Fragen zu Mehr-/Mindermengenabrechnung

Ersetzt MMMA die Ausgleichsenergie?

Nein. Die Verfahren betreffen unterschiedliche Ebenen und Zeitbezüge und können nebeneinander relevant sein.

Bestimmt der Lieferant die Strom-Jahresprognose allein?

Nein. Der Netzbetreiber legt sie nach dem GPKE-Verfahren fest; der Lieferant oder Netznutzer kann Einwände und eine eigene Prognose vorbringen.

Gibt es bei RLM niemals Mehr-/Mindermengen?

Diese Aussage wäre zu weit. Bei Gas werden insbesondere Differenzen aus Brennwertkorrekturen gesondert behandelt.

Ist jede Mehrmenge ein zusätzlicher Verlust?

Nein. Die Abrechnung kann eine Zahlung oder eine Vergütung ergeben. Die wirtschaftliche Wirkung hängt auch von der ursprünglichen Beschaffung und dem Abrechnungspreis ab.

Verwandte Begriffe

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