Energie-Glossar · M
Messkonzept
Ein Messkonzept beschreibt, wie relevante Energieflüsse messtechnisch erfasst und für Abrechnung oder Bilanzierung zugeordnet werden. Es verbindet Anlagenaufbau, Messung und vorgesehenes Nutzungsmodell.
Belegt durch:netze-bw.de 1
Messung vor Umsetzung klären
Anforderung
Umsetzung
Die wichtigsten Informationen zu Messkonzept
- Zählerzahl, Anordnung und Messaufgabe müssen zum Anlagenkonzept passen.
- Standardkonzepte und Nummerierungen können sich zwischen Netzbetreibern unterscheiden.
- Mieterstrom, Gebäudeversorgung, Speicher und getrennte Verbrauchstarife stellen unterschiedliche Anforderungen.
- Änderungen an Nutzung oder Anlage können eine Anpassung des Messkonzepts erfordern.
Welche Fragen klärt ein Messkonzept?
Es legt fest, welche Mengen direkt gemessen oder aus Messwerten berechnet werden und welchem Abrechnungszweck sie dienen. Ein Zweirichtungszähler erfasst beispielsweise Bezug und Einspeisung; daraus folgt allein noch keine vollständige Zuordnung aller internen Energieflüsse.
Wer muss eingebunden werden?
Stimmen Sie Anlagenplanung und Messung früh mit Elektrofachbetrieb sowie den zuständigen Netz- und Messstellenbetreibern ab. Welche Unterlagen, Prüfungen und Schritte erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Projekt. Eine allgemeine Behauptung, jeder Fall benötige dieselbe Anschlussgenehmigung, wäre zu weitgehend.
Was ist bei Mieterstrom und Gebäudeversorgung besonders wichtig?
Die Messung muss zur gewählten Belieferung und Mengenaufteilung passen. Ein Schema für eine bestimmte Konstellation darf nicht ungeprüft auf andere Gebäude übertragen werden. Planen Sie Erweiterungen und Zuständigkeiten für die spätere Abrechnung mit ein.
Quellen & Verweise
- Netze BW — Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. netze-bw.de · Abruf
Häufige Fragen zu Messkonzept
Gilt eine Messkonzeptnummer bundesweit?
Nein. Prüfen Sie die Unterlagen des zuständigen Betreibers.
Braucht jede Netzentgeltreduzierung einen separaten Zähler?
Nicht pauschal. Das hängt vom gewählten Modell und den geltenden Voraussetzungen ab.
