Energie-Glossar · M
MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom)
Die MaBiS sind eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die bundesweit einheitliche Prozesse, Fristen und Datenformate für die Bilanzkreisabrechnung Strom vorgibt. Sie regeln, wie Netzbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und Übertragungsnetzbetreiber Energiemengen zuordnen, austauschen und abrechnen – Grundlage ist der Beschluss BK6-07-002 von 2009, der seither mehrfach weiterentwickelt wurde, in der aktuell gültigen Fassung durch BK6-24-174 vom Oktober 2024 und Mitteilung 4 vom Dezember 2024.
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Bilanzkreise abrechnen
- Mess- und Zuordnungsdaten
- Bilanzierungsrelevante Zeitreihen
- Bilanzkreisabweichung ermitteln
- Ausgleichsenergie abrechnen
Die wichtigsten Informationen zu MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom)
- Festlegung der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, Ursprungsbeschluss BK6-07-002 vom 10. Juni 2009
- Standardisiert die Datenaustauschprozesse zwischen Bilanzkreisverantwortlichen, Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
- Kernelemente: Bilanzierung über Lastprofile und Zählwerte, Bilanzkreisabrechnung auf Viertelstundenbasis, Abstimmung von Zeitreihen, EDIFACT-Datenformate
- Aktuelle Fassung basiert auf der Festlegung BK6-24-174 vom 24. Oktober 2024
- Mit dem Verfahren zum sogenannten MaBiS-Hub (BK6-24-210) arbeitet die Bundesnetzagentur an einer grundlegenden Neuordnung der Datenaggregation
Was regeln die MaBiS und warum gibt es sie?
Die MaBiS schaffen bundesweit einheitliche Spielregeln dafür, wie Strommengen im deutschen Marktmodell bilanziert und abgerechnet werden. Hintergrund: Jede erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde muss einem Bilanzkreis zugeordnet werden – dem virtuellen Energiekonto, das ein Bilanzkreisverantwortlicher beim Übertragungsnetzbetreiber führt und in dem sich Einspeisungen und Entnahmen in jeder Viertelstunde ausgleichen müssen. Damit diese Zuordnung funktioniert, müssen hunderte Netzbetreiber, Lieferanten und vier Übertragungsnetzbetreiber laufend Messwerte, Lastprofile und Aggregationsergebnisse austauschen. Vor der MaBiS-Festlegung liefen diese Prozesse uneinheitlich; die Bundesnetzagentur hat sie mit dem Beschluss BK6-07-002 vom 10. Juni 2009 vereinheitlicht und seither mehrfach fortgeschrieben – die aktuelle Fassung geht auf die Festlegung BK6-24-174 vom 24. Oktober 2024 zurück.
Wie funktioniert die Bilanzkreisabrechnung nach MaBiS?
Im Kern legen die MaBiS fest, wer wem welche Daten in welchem Format und zu welchem Zeitpunkt liefern muss, damit am Ende jede Viertelstunde eines Monats sauber abgerechnet werden kann. Je nach Mess- und Bilanzierungsverfahren übernehmen Verteilnetzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber Aufgaben der Aggregation. Die Zeitreihen werden abgestimmt und dem jeweiligen Bilanzkreis zugeordnet; die Übertragungsnetzbetreiber rechnen dessen Abweichungen ab.
- Abhängig vom Messverfahren werden Standardlastprofile oder gemessene Viertelstundenwerte verwendet. Auch intelligente Messsysteme ohne klassische RLM können Zählerstandsgänge liefern.
- Als angrenzender Prozess gleicht die Mehr-/Mindermengenabrechnung nachträglich die Differenz zwischen den bilanzierten Prognosemengen und den tatsächlich gemessenen Verbräuchen aus
- Der Datenaustausch läuft elektronisch über standardisierte EDIFACT-Formate der Marktkommunikation
- Bilanzkreisverantwortliche übermitteln ihre Fahrpläne für Handelsgeschäfte auf Viertelstundenbasis an den Übertragungsnetzbetreiber
Die MaBiS definieren dafür feste Prozessschritte mit verbindlichen Fristen – von der ersten vorläufigen Datenaggregation über Korrekturläufe bis zur abschließenden Bilanzkreisabrechnung. Für die beteiligten Unternehmen bedeutet das hochgradig automatisierte Massenprozesse: Wer Fristen oder Formatvorgaben nicht einhält, produziert Klärfälle, fehlerhafte Ausgleichsenergieabrechnungen und im Zweifel handfeste finanzielle Risiken.
Welche Rolle spielen die MaBiS für Stadtwerke und Energieversorger?
Für Stadtwerke und Energieversorger sind die MaBiS tägliches Handwerkszeug, denn sie treten typischerweise gleich in mehreren Rollen auf: als Lieferant, als Bilanzkreisverantwortlicher für ihre eigenen Liefermengen und – über die Netzgesellschaft – als Verteilnetzbetreiber mit Aggregationspflichten. Als Bilanzkreisverantwortliche haften sie wirtschaftlich für die Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Mengen in ihrem Bilanzkreis: Abweichungen werden mit dem jeweiligen Ausgleichsenergiepreis bewertet und können Kosten oder Gutschriften verursachen. Eine bessere Prognose begrenzt das Mengenrisiko, garantiert aber keinen bestimmten Geldbetrag. Präzise Stammdaten, saubere Marktkommunikation und funktionierende MaBiS-Prozesse sind damit unmittelbar ergebnisrelevant.
Für Hausverwaltungen und gewerbliche Endkunden sind die MaBiS dagegen kein Thema, das aktives Handeln erfordert – sie wirken im Hintergrund. Spürbar werden sie indirekt: Die standardisierten Prozesse sind eine Voraussetzung dafür, dass Lieferantenwechsel, Umzüge und Abrechnungen massentauglich funktionieren, und die Qualität der Bilanzierung beeinflusst über die Ausgleichsenergie- und Prognosekosten letztlich auch die Strompreise. Perspektivisch steht das Regelwerk vor einem Umbau: Mit dem im Oktober 2024 eröffneten Verfahren BK6-24-210 arbeitet die Bundesnetzagentur am sogenannten MaBiS-Hub, einer zentralen Plattform für die Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten, die Teile der bisherigen dezentralen Prozesslandschaft ablösen soll. Zusammen mit dem flächendeckenden Smart-Meter-Rollout dürfte die Bilanzierung damit schrittweise von Standardlastprofilen auf echte Viertelstundenmesswerte umgestellt werden.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Bilanzkreisabrechnung (MaBiS). bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesnetzagentur — MaBiS-Hub – Verfahrensstand. bundesnetzagentur.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz — § 55 MsbG. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom)
Wer muss die MaBiS anwenden?
Alle Marktakteure, die an der Bilanzkreisabrechnung Strom beteiligt sind: Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und Lieferanten. Als Festlegung der Bundesnetzagentur sind die MaBiS für diese Unternehmen verbindlich. Endkunden – auch Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe – haben keine eigenen MaBiS-Pflichten.
Was passiert, wenn ein Bilanzkreis nicht ausgeglichen ist?
Abweichungen zwischen den bilanzierten Einspeisungen und Entnahmen eines Bilanzkreises werden je Viertelstunde mit Ausgleichsenergie bewertet, die der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen abrechnet. Je nach Vorzeichen von Menge und Preis entstehen Zahlungen oder Gutschriften; Prognosefehler erzeugen daher finanzielle Risiken – deshalb investieren Versorger erheblich in Prognosegüte und saubere MaBiS-Prozesse.
Was ist der Unterschied zwischen MaBiS und Bilanzkreisvertrag?
Der Bilanzkreisvertrag ist der individuelle Vertrag zwischen einem Bilanzkreisverantwortlichen und dem Übertragungsnetzbetreiber, der die Führung des Bilanzkreises regelt. Die MaBiS sind dagegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten, für alle Marktakteure einheitlichen Prozessregeln für die Datenaggregation und Bilanzkreisabrechnung. Beide greifen ineinander: Der Vertrag verweist auf die standardisierten Marktregeln.
Was ist der geplante MaBiS-Hub?
Mit dem im Oktober 2024 eröffneten Verfahren BK6-24-210 arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Neuordnung der Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten über eine zentrale Plattform, den sogenannten MaBiS-Hub. Ziel ist eine Modernisierung der bislang dezentralen Prozesslandschaft; Details und Zeitplan werden im laufenden Festlegungsverfahren mit der Branche konsultiert.
