Energie-Glossar · G

Grauer und blauer Wasserstoff

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Grauer Wasserstoff wird aus fossilen Rohstoffen ohne CO₂-Abscheidung hergestellt. Blauer Wasserstoff verbindet fossile Herstellung mit CO₂-Abscheidung und Speicherung. Die Farbbezeichnung allein ist kein Nachweis der Klimabilanz.

Belegt durch:umweltbundesamt.de 1

Fossiler Wasserstoff und CO₂-Abscheidung

Grau

AusgangsstoffFossile Rohstoffe
CO₂Bei Herstellung freigesetzt

Blau

AusgangsstoffFossile Rohstoffe
CO₂Teilweise abgeschieden und gespeichert
Blauer Wasserstoff ist nicht emissionsfrei: Restemissionen und vorgelagerte Emissionen bleiben zu berücksichtigen.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Grauer und blauer Wasserstoff

  • Die Farben beschreiben Herstellungspfade, nicht die Farbe des Gases.
  • Bei blauem Wasserstoff bleiben Restemissionen und Emissionen der Vorkette relevant.
  • Abscheidegrad und Methanemissionen beeinflussen die Gesamtbilanz.
  • Kosten und regulatorische Anerkennung sind projektspezifisch zu prüfen.

Was unterscheidet die Herstellung?

Bei der fossilen Herstellung wird Kohlenstoff aus dem Ausgangsstoff freigesetzt. Beim blauen Herstellungspfad wird ein Teil des entstehenden CO₂ abgeschieden und gespeichert. Nicht jeder Herstellungsprozess und jede Systemgrenze liefern dieselbe Emissionsbilanz.

Wie bewerten Sie ein Angebot?

Lassen Sie sich Produktionsverfahren, Systemgrenze, Emissionsberechnung und Nachweise erläutern. Eine Farbbezeichnung ersetzt weder eine belastbare Lebenszyklusbetrachtung noch die Prüfung, ob das Produkt für einen bestimmten regulatorischen Zweck anerkannt ist.

Was folgt daraus für Investitionen?

Preis, Verfügbarkeit, erforderliche Gasqualität und technische Eignung müssen anhand konkreter Angebote und Anlagenanforderungen bewertet werden. Eine allgemeine Rangfolge, nach der grau stets am günstigsten und blau stets klimafreundlich genug sei, ist dafür ungeeignet.

Quellen & Verweise

  1. Umweltbundesamt — Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem. umweltbundesamt.de · Abruf

Häufige Fragen zu Grauer und blauer Wasserstoff

Ist blauer Wasserstoff emissionsfrei?

Nein. CO₂-Abscheidung beseitigt weder automatisch sämtliche Prozessemissionen noch die Emissionen der Vorkette.

Reicht die Bezeichnung blau als Klimanachweis?

Nein. Entscheidend sind überprüfbare Angaben zur Herstellung und zur gesamten relevanten Emissionsbilanz.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit G

GEGGEG steht für das frühere Gebäudeenergiegesetz. Seit dem 29. Juli 2026 trägt das geänderte Gesetz die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es enthält weiterhin energetische Anforderungen an Gebäude, Anlagentechnik und Energieausweise; frühere Heizungsregeln dürfen nicht unverändert übernommen werden.GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz)Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer bestimmter Gebäude, Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität und teilweise mit Ladepunkten auszustatten. Welche Pflicht gilt, hängt von Nutzung, Stellplatzzahl, Neubau oder Renovierung und gesetzlichen Ausnahmen ab.GNDEWDas GNDEW ist das im Mai 2023 verkündete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Als Artikelgesetz änderte es insbesondere das Messstellenbetriebsgesetz und richtete den Smart-Meter-Rollout neu aus. Für heutige Einbaupflichten ist die inzwischen weiter geänderte Fassung des MsbG maßgeblich.GPKEGPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) ist das von der Bundesnetzagentur festgelegte Regelwerk für die standardisierten Marktprozesse im deutschen Strommarkt. Es definiert, welche Nachrichten in welchen Fristen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ausgetauscht werden.GaBi GasGaBi Gas bezeichnet die Vorgaben zur Gasbilanzierung in Deutschland. Sie regeln, wie Einspeisungen und Entnahmen eines Bilanzkreises erfasst und Abweichungen abgerechnet werden. GaBi Gas 2.0 beruht auf der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 19. Dezember 2014. Zu beachten sind auch die Weiterentwicklungen durch GaBi Gas 2.1, beschlossen am 12. September 2025.GasGVVDie GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist eine Bundesverordnung, die die allgemeinen Bedingungen der Gas-Grundversorgung nach § 36 EnWG regelt – darunter Vertragsschluss, Preisänderungen, Abrechnung, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte für Haushaltskunden.
Erstgespräch