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EU-ETS 2

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

EU-ETS 2 ist ein vom bestehenden EU-Emissionshandel getrenntes System für Brennstoffemissionen in Gebäuden, Straßenverkehr und weiteren erfassten Sektoren. Verpflichtet werden Brennstofflieferanten statt Haushalte. Die volle Betriebsphase beginnt 2028; Überwachungs- und Berichtspflichten laufen bereits vorher.

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EU-ETS 2: Vorbereitung vor Marktstart

  1. 2025Überwachung und Berichte
  2. 2028Volle Betriebsphase
Überwachung und Berichterstattung beginnen vor der vollen Betriebsphase 2028.[1]

Die wichtigsten Informationen zu EU-ETS 2

  • Erfasst Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren, insbesondere bisher nicht im EU-ETS erfasste kleinere Industrie
  • Volle Betriebsphase ab 2028; Überwachung und Berichterstattung bereits seit 2025
  • Brennstofflieferanten müssen Zertifikate abgeben; Kunden tragen mögliche Kostenweitergaben über den Brennstoffpreis
  • Die Marktstabilitätsreserve kann zusätzliche Zertifikate freigeben; 45 Euro in Preisen von 2020 sind kein fester Preisdeckel
  • Für den deutschen Übergang gelten BEHG und BEHV; der Korridor 55 bis 65 Euro ist für 2026 festgelegt

Was unterscheidet EU-ETS 2 vom bestehenden EU-ETS?

EU-ETS 2 erfasst Brennstoffemissionen aus Gebäuden, Straßenverkehr und weiteren Tätigkeiten, insbesondere kleinerer Industrie außerhalb des bestehenden EU-ETS. Es setzt bei den regulierten Brennstofflieferanten an. Das bestehende System erfasst unter anderem größere Energie- und Industrieanlagen, Luftverkehr und inzwischen auch Seeverkehr. Die Abgrenzung soll verhindern, dass dieselben Emissionen unkoordiniert doppelt erfasst werden.

Für private Verbraucher und Unternehmen entsteht die Kostenwirkung damit indirekt über den Kraftstoff- oder Heizkostenpreis, nicht über eine eigene Zertifikatspflicht – ähnlich wie beim deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) nach BEHG, den EU-ETS 2 langfristig ablöst.

Warum wurde der Start von EU-ETS 2 verschoben?

Die Europäische Kommission nennt 2028 als Beginn der vollen Betriebsphase. Davon zu unterscheiden sind die bereits vorher geltenden Genehmigungs-, Überwachungs- und Berichtspflichten. Verbraucher müssen daher keine eigenen Zertifikatskonten eröffnen; betroffene Lieferanten müssen sich dagegen schon vor dem Marktstart organisatorisch vorbereiten.

Die Marktstabilitätsreserve kann bei definierten Preis- und Mengensignalen zusätzliche Zertifikate bereitstellen. Die genannte Schwelle von 45 Euro bezieht sich auf das Preisniveau 2020 und wird inflationsbereinigt. Sie ist kein garantierter Höchstpreis. Daneben soll der Klima-Sozialfonds besonders belastete Haushalte und Kleinstunternehmen unterstützen; konkrete Hilfen hängen von den jeweiligen nationalen Maßnahmen ab.

Wie verhält sich EU-ETS 2 zum deutschen nationalen Emissionshandel?

Eine pauschale Verlängerung des deutschen Korridors von 55 bis 65 Euro auf 2027 ergibt sich aus dem geprüften § 10 BEHG nicht: Dieser Korridor ist dort für 2026 vorgesehen. § 16 BEHV regelt für 2027 einen gesonderten Verkauf mit an EU-ETS-Versteigerungspreisen orientierter Preisbildung. Welche Brennstoffmengen künftig unter welches System fallen, richtet sich nach den jeweiligen Abgrenzungs- und Übergangsregeln; das BEHG wird nicht für jede Tätigkeit automatisch vollständig ersetzt.

Was bedeutet EU-ETS 2 für Hausverwaltungen und Unternehmen?

Für Gebäude- und Fuhrparkbudgets entsteht ein marktpreisabhängiges Kostenrisiko. Ob die Belastung gegenüber dem nationalen System steigt oder fällt, lässt sich nicht garantieren. Rechnen Sie Investitionen deshalb mit mehreren CO2-Preisszenarien und berücksichtigen Sie Effizienz, Brennstoffbedarf und Förderbedingungen. EU-ETS-2-Kosten dürfen nicht einfach als zweiter voller CO2-Aufschlag zusätzlich zum abgelösten nationalen Preis angesetzt werden.

Bei vermieteten Wohngebäuden richtet sich die CO2-Kostenaufteilung nach dem anwendbaren CO2KostAufG unter anderem nach den Emissionen je Quadratmeter. Ein höherer Zertifikatspreis erhöht bei gleichem Verbrauch gegebenenfalls die Eurobeträge, nicht automatisch den prozentualen Vermieteranteil. Für Nichtwohngebäude und gesetzliche Ausnahmen gelten eigene Regeln.

Unternehmen sollten Brennstoffbedarf, Vertragsklauseln und alternative Techniken vergleichen. Entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit über die Nutzungsdauer; eine jedes Jahr zwangsläufig steigende Zertifikatsnotierung lässt sich nicht vorhersagen.

Quellen & Verweise

  1. Europäische Kommission — ETS2: Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. climate.ec.europa.eu · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 10 BEHG. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 16 BEHV. gesetze-im-internet.de · Abruf
  4. Bundesministerium der Justiz — Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu EU-ETS 2

Ab wann gilt EU-ETS 2 verbindlich?

Die volle Betriebsphase beginnt 2028. Lieferanten unterliegen bereits vorher Überwachungs- und Berichtspflichten; Beginn der Abgabepflicht und Berichtsfristen sind davon getrennt zu betrachten.

Müssen Verbraucher selbst Emissionszertifikate kaufen?

Nein, verpflichtet sind Brennstoffinverkehrbringer wie Öl-, Gas- und Kraftstoffhändler. Verbraucher spüren die Kosten indirekt über höhere Kraftstoff- und Heizkostenpreise.

Gibt es einen festen Preisdeckel für EU-ETS-2-Zertifikate?

Es gibt keinen starren Preisdeckel, aber einen Preisstabilisierungsmechanismus: Bei anhaltend hohen Preisen über 45 Euro pro Tonne (Basis 2020) werden zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben.

Was passiert mit dem deutschen nationalen Emissionshandel (BEHG)?

Das nationale System regelt den Übergang und gegebenenfalls verbleibende Anwendungsbereiche. Der gesetzliche Korridor 55 bis 65 Euro gilt für 2026; für 2027 sieht § 16 BEHV eine gesonderte Preisbildung vor. Eine vollständige und pauschale Ablösung aller BEHG-Fälle sollte daraus nicht abgeleitet werden.

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