Energie-Glossar · D

DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle)

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Definition

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Sie vollzieht in Deutschland zentrale Aufgaben zu Emissionshandel und weiteren marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumenten.

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DEHSt: Aufgaben im Emissionshandel

Europäischer EmissionshandelEU-ETS
Nationaler BrennstoffemissionshandelnEHS
Deutsche zuständige BehördeCBAM
Die Zuständigkeit umfasst unterschiedliche nationale und europäische Systeme.[1]

Die wichtigsten Informationen zu DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle)

  • Zuständigkeitsfelder umfassen EU- und nationalen Emissionshandel.
  • Bearbeitet Strompreiskompensation und Carbon-Leakage-Themen.
  • Ist auch für deutsche CBAM-Verfahren relevant.
  • Veröffentlicht Verfahrenshinweise, Fristen und Registerinformationen.

Welche Unternehmen kommen mit ihr in Kontakt?

Dazu zählen unter anderem Verpflichtete des Emissionshandels, Antragsteller für einschlägige Beihilfen und betroffene Importeure im CBAM. Ob ein Unternehmen direkt verpflichtet ist, folgt aus dem jeweiligen Regelwerk und nicht allein aus seiner Größe.

Welche Register sind zu unterscheiden?

Der europäische Emissionshandel nutzt das Unionsregister; daneben bestehen Register und Verfahren des nationalen Emissionshandels. Für eine Anmeldung muss das passende System gewählt werden. Die DEHSt veröffentlicht hierzu Hinweise und Ansprechpartner.

Was bedeutet das für den betrieblichen Ablauf?

Ordnen Sie Verantwortlichkeiten für Emissionsdaten, Nachweise und Fristen eindeutig zu. Preiswirkungen auf bezogene Energie bedeuten nicht automatisch eigene Berichtspflichten. Umgekehrt kann direkte Betroffenheit bestehen, auch wenn ein Unternehmen keine große Energieerzeugungsanlage betreibt.

Quellen & Verweise

  1. Umweltbundesamt / DEHSt — Aufgaben und Themen der DEHSt. dehst.de · Abruf

Häufige Fragen zu DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle)

Ist die DEHSt eine getrennte Bundesbehörde?

Sie ist organisatorisch im Umweltbundesamt angesiedelt.

Setzt sie den Börsenpreis von Emissionsberechtigungen fest?

Nein. Vollzug und Marktpreisbildung sind unterschiedliche Aufgaben.

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