Energie-Glossar · C
CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus)
CBAM ist der CO₂-Grenzausgleich der EU für bestimmte Einfuhren. Seit 2026 gilt die Regelphase. Erfasste Waren werden anhand ihrer Warennummer und Herkunft eingeordnet; Zulassung, Emissionsdaten und Zertifikatspflichten sind getrennt zu prüfen.
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CBAM: Zeitplan
- 2023EU-Verordnung 2023/956
- 2025Vereinfachungsnovelle
- 2026Reguläre Phase startet
- 20271. Zertifikatsabgabe
Die wichtigsten Informationen zu CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus)
- Erfasste Bereiche: Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
- 50-Tonnen-Schwelle für die erfassten massenbezogenen Waren; nicht für Strom und Wasserstoff.
- Für 2026 sind Erklärung und Zertifikatsabgabe erstmals bis 30. September 2027 vorgesehen.
- Die spätere Zertifikatsabgabe verschiebt keine bereits geltende Importpflicht.
Welche Einfuhren sind betroffen?
Prüfen Sie die KN-Codes gegen den Anhang der CBAM-Verordnung. Nicht jedes Produkt einer genannten Branche fällt automatisch darunter. Die massenbezogene Ausnahme gilt, wenn die jährliche kumulierte Nettomasse je Importeur die Schwelle von 50 Tonnen nicht überschreitet. Für Strom und Wasserstoff gilt diese Ausnahme nicht.
Was muss ein Unternehmen organisieren?
Zulassungsstatus, Einfuhrdaten und Emissionsdaten gehören in einen abgestimmten Zollprozess. Für tatsächliche Emissionswerte sind die vorgesehenen Verifizierungsanforderungen zu beachten; alternativ kommen zulässige Standardwerte infrage. Die für 2026 erstmals 2027 abzugebende Erklärung ist kein Grund, die Datensammlung aufzuschieben.
Was bestimmt die Kosten?
Die Zahl der abzugebenden Zertifikate folgt den anwendbaren Berechnungs- und Anrechnungsregeln. Zertifikatspreise orientieren sich am EU-Emissionshandel. Bei Angebotsvergleichen sollten Sie festhalten, wer Daten liefert und wie vereinbarte CBAM-Kosten weitergegeben werden.
Quellen & Verweise
- Europäische Kommission — CBAM: Regelphase. taxation-customs.ec.europa.eu · Abruf
- Europäische Kommission — CBAM: Mitteilungen und Umsetzung. taxation-customs.ec.europa.eu · Abruf
- Europäische Union — CBAM-Verordnung konsolidiert. eur-lex.europa.eu · Abruf
Häufige Fragen zu CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus)
Gilt die 50-Tonnen-Ausnahme für Wasserstoff?
Nein. Ebenso wenig für Strom.
Wann ist die erste Jahreserklärung fällig?
Bis 30. September 2027 für die Einfuhren des Jahres 2026.
Reicht die Branchenbezeichnung zur Prüfung?
Nein. Maßgeblich sind unter anderem die konkrete Warennummer und die Voraussetzungen der Verordnung.
