Energie-Glossar · E

EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) setzt den europäischen Rahmen für Energieeinsparung, Energieaudits und Energiemanagement. Sie richtet Vorgaben an die Mitgliedstaaten; für deutsche Unternehmen sind die einschlägigen nationalen Gesetze zusätzlich entscheidend.

Belegt durch:eur-lex.europa.eu 1gesetze-im-internet.de 2gesetze-im-internet.de 3

EED: EU-Rahmen und nationale Umsetzung

EffizienzrahmenEU-Ebene
Umsetzung und VollzugMitgliedstaat
Anwendbare Pflichten prüfenUnternehmen
Eine EU-Richtlinie ist von den konkreten Pflichten im nationalen Recht zu unterscheiden.[1]

Die wichtigsten Informationen zu EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie)

  • Artikel 11 knüpft EU-Unternehmensvorgaben an den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Über 85 TJ: Energiemanagementsystem nach der Richtlinie.
  • Über 10 TJ ohne Energiemanagementsystem: Energieaudit nach der Richtlinie.
  • EnEfG und EDL-G dürfen nicht durch die EU-Schwellen ersetzt werden.

Welche EU-Schwellen gelten?

85 TJ entsprechen rund 23,6 GWh, 10 TJ rund 2,8 GWh. Artikel 11 berücksichtigt alle Energieträger und den Durchschnitt der drei Vorjahre. Die Richtlinie nennt für die erstmalige Erfüllung den 11. Oktober 2027 beim Managementsystem und den 11. Oktober 2026 beim Audit; Folgeaudits sind mindestens alle vier Jahre vorgesehen.

Was gilt in Deutschland?

Die deutschen Pflichten müssen anhand von EnEfG und EDL-G geprüft werden. Das am Prüftag abrufbare EDL-G enthält weiterhin einen Anwendungsbereich für Nicht-KMU. Die Aussage, erst oberhalb 23,6 GWh könne eine deutsche Managementpflicht entstehen oder jedes kleinere Unternehmen müsse ein Audit machen, wäre deshalb falsch.

Wie wird die Prüfung vorbereitet?

Erfassen Sie die zur rechtlichen Einheit gehörenden Energieverbräuche mit nachvollziehbarer Abgrenzung. Prüfen Sie dann Anwendungsbereich, Schwellen, Ausnahmen und Fristen des jeweils geltenden nationalen Regelwerks. Eine Portfolio- oder Konzernsumme darf nicht ohne diese Abgrenzung verwendet werden.

Quellen & Verweise

  1. Europäische Union — Energieeffizienzrichtlinie: konsolidierte Fassung. eur-lex.europa.eu · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EDL-G § 1: Anwendungsbereich. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — EDL-G § 8: Energieaudits. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie)

Sind 85 TJ die allgemeine deutsche Freigrenze?

Nein. Für Deutschland müssen die nationalen Pflichten gesondert geprüft werden.

Reicht der Stromverbrauch?

Nein. Der relevante Gesamtenergieverbrauch umfasst die einzubeziehenden Energieträger.

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