Energie-Glossar · A
Ausfallarbeit
Ausfallarbeit ist die rechnerisch bestimmte Energiemenge, die eine Anlage infolge einer angeordneten Leistungsreduzierung nicht eingespeist hat. Im Redispatch dient sie unter anderem der Bilanzierung und der Ermittlung des Ausgleichs.
Belegt durch:gesetze-im-internet.de 1gesetze-im-internet.de 2
Energiemenge ist noch kein Geldbetrag
Die wichtigsten Informationen zu Ausfallarbeit
- Ausfallarbeit ist eine Energiemenge; die reduzierte Leistung ist eine andere Größe.
- Die ohne Eingriff mögliche Einspeisung muss anhand eines geeigneten Verfahrens bestimmt werden.
- Bilanzieller Ausgleich und finanzieller Ausgleich sind unterschiedliche Schritte.
- Die Energiemenge darf nicht pauschal mit einer 95-Prozent-Erstattung bewertet werden.
Warum ist eine Berechnung erforderlich?
Die tatsächlich nicht eingespeiste Energie kann nicht unmittelbar am Einspeisezähler abgelesen werden. Für den Vergleich wird ein Verlauf benötigt, der die mögliche Einspeisung ohne Maßnahme beschreibt. Zeitreihen, Anlagenzustand und das anzuwendende Verfahren bestimmen die Grundlage; eine pauschale Fortschreibung ist nicht für jede Anlage und Situation passend.
Was regelt das Gesetz zum Ausgleich?
§ 13a Absatz 1a EnWG regelt einen bilanziellen Ausgleich. Absatz 2 behandelt den finanziellen Ausgleich und dessen wirtschaftliche Angemessenheit. Die beiden Vorgänge dürfen nicht doppelt als vollständiger Erlösersatz gezählt werden. Zu beachten sind unter anderem zusätzliche und ersparte Aufwendungen sowie die gesetzlichen Besonderheiten der jeweiligen Vermarktung.
Welche Daten sollten Betreiber prüfen?
Vergleichen Sie Start und Ende der Maßnahme, Steuerungsprotokolle, verfügbare Anlagenleistung und die für die Berechnung verwendeten Werte. Prüfen Sie, ob technische Ausfälle oder Wartungszeiten bereits berücksichtigt wurden. Eine Anlage, die ohnehin nicht hätte erzeugen können, darf nicht wie eine voll verfügbare Anlage behandelt werden.
Wer übernimmt die Abwicklung?
Klären Sie mit den beteiligten Netz- und Marktpartnern, welches Verfahren im konkreten Fall gilt, wer Daten liefert und wer Abweichungen bearbeitet. Die Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den anwendbaren Marktprozessen und Verträgen; sie lassen sich nicht allein aus dem Wort Ausfallarbeit ableiten.
Was gilt übergangsweise im Verteilernetz?
Bis Ende 2031 gelten für den bilanziellen Ausgleich durch Verteilernetzbetreiber die besonderen Voraussetzungen des § 14 Absätze 1 bis 1b EnWG und der darauf beruhenden Festlegung. Soweit der gezielte bilanzielle Ausgleich nicht entsprechend anzuwenden ist, sieht die Vorschrift einen angemessenen Aufwendungsersatz für den Ausgleich durch den Bilanzkreisverantwortlichen vor. Für Anlagen in der EEG-Einspeisevergütung enthält sie eine Ausnahme. Netzebene und Vermarktungsform sind deshalb gesondert zu prüfen.
Quellen & Verweise
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 13a EnWG – Erzeugungsanpassung und Ausgleich. gesetze-im-internet.de · Abruf
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — § 14 EnWG – Verteilernetze und Übergangsregeln. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Ausfallarbeit
Ist Ausfallarbeit dasselbe wie eine Entschädigung?
Nein. Sie ist zunächst eine Energiemenge. Eine Zahlung setzt zusätzlich die passende rechtliche und vertragliche Grundlage voraus.
Kann die Zählerdifferenz allein die Ausfallarbeit zeigen?
Nein. Sie zeigt den tatsächlichen Energiefluss, nicht ohne Weiteres die mögliche Einspeisung ohne Maßnahme.
