Arbeitsweise

So arbeiten wir

Kurz gesagt

Rechts-, Frist- und Förderaussagen belegen wir mit Primärquellen. KI hilft uns bei Recherche und Quellenabgleich, veröffentlicht wird aber erst nach Prüfung durch einen Menschen. Wer ENVA bezahlt, hängt von der Leistung ab; das steht unten offen.

Quellen

Welche Quellen nutzt ENVA?

Für Rechts-, Frist- und Förderaussagen nutzen wir Primärquellen: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de sowie Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, des BAFA, der KfW und der Verbraucherzentralen. Ergänzend ziehen wir Behörden und Institute wie das Umweltbundesamt und die dena heran.

Seiten von Energieanbietern oder Wettbewerbern verwenden wir nicht als Beleg für Rechts- oder Marktaussagen. Aussagen über ENVA-Leistungen stützen sich nur auf freigegebene interne Beschreibungen.

Die Quelle steht direkt hinter der Aussage, nicht nur gesammelt am Seitenende. Zahlen nennen Bezugsgröße, Einheit, Zeitraum und Quelle.

KI-Einsatz

Wofür setzt ENVA KI ein?

KI-Werkzeuge unterstützen uns bei Recherche, Entwürfen und beim Abgleich von Aussagen mit den Quellen. Artikel und Glossarbeiträge, bei denen das so war, tragen den Hinweis „Quellenabgleich mit KI-Unterstützung“.

Bevor ein KI-Entwurf erscheint, prüft ihn ein Mensch. Das gilt auch für Seitentitel, Beschreibungen, Bildtexte und strukturierte Daten. Fristen, Paragraphen und Zahlen prüfen wir dabei am Primärtext.

Prüfung

Wer prüft die Inhalte?

Jona Langenwalder trägt die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte (siehe Impressum). Als Fachprüfer nennen wir ihn nur dort, wo er den Inhalt tatsächlich geprüft hat.

Am Artikel weisen wir Verantwortung, KI-Unterstützung und Fachprüfung getrennt aus. Autoren und Fachprüfer stellen sich auf der Seite Über uns vor.

Aktualisierung

Wie hält ENVA Inhalte aktuell?

Artikel zu Fristen, Preisen und Rechtslage prüfen wir alle sechs Monate fachlich. Ändert sich ein Gesetz, prüfen wir die betroffenen Artikel zusätzlich aus diesem Anlass.

Das Datum der letzten Prüfung steht in der Prüfzeile des Artikels. Das Datum „Stand“ ändert sich nur, wenn sich der Inhalt wesentlich ändert; eine Prüfung ohne Änderung setzt es nicht neu.

Vergütung

Wer bezahlt ENVA?

Das hängt von der Leistung ab. Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei. ENVA ist selbst kein Energieversorger.

Energiebeschaffung: Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Weitere Leistungen: Diese Leistung ist kostenpflichtig; Sie erhalten nach einem Erstgespräch ein Angebot.

Privatkunden: Für Sie kostenlos. Wenn Sie über ENVA einen neuen Vertrag abschließen, erhält ENVA vom Versorger eine Provision.

Bei Privatkunden wird ENVA nicht nur bei einem Wechsel bezahlt, sondern auch für die laufende Betreuung, wenn kein Wechsel stattfindet. Diesen Interessenkonflikt nennen wir offen.

Korrekturen

Wie melden Sie einen Fehler?

Schreiben Sie an service@enva.online, am besten mit dem Link zur Seite und, wenn möglich, einer Quelle.

Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren den Inhalt, wenn er zutrifft.

Kostenloses Erstgespräch