Energie-Glossar · E

Einsatzverantwortlicher (EIV)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Der Einsatzverantwortliche (EIV) übernimmt im Redispatch die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource sowie die Übermittlung ihrer Fahrpläne. Der Anlagenbetreiber nimmt diese Rolle selbst wahr, soweit er keinen Dritten beauftragt.

Belegt durch:bundesnetzagentur.de 1gesetze-im-internet.de 2

Redispatch: zwei Rollen

EinsatzverantwortlicherEIV
Betreiber der technischen RessourceBTR
Aufgaben und Datenwege festlegenZuordnung
Die Rollen können durch denselben Dienstleister wahrgenommen werden, bleiben aber fachlich verschieden.[1]

Die wichtigsten Informationen zu Einsatzverantwortlicher (EIV)

  • EIV: Planung, Einsatzführung und Fahrplanübermittlung.
  • BTR: Betreiber der technischen Ressource.
  • Eine steuerbare Ressource ist genau einem EIV zugeordnet.
  • Im Aufforderungsfall setzt der EIV die Anforderung um; im Duldungsfall steuert der Netzbetreiber.

Wie unterscheiden sich die Rollen?

Der EIV ist nicht lediglich eine Poststelle für Stammdaten. Zu seiner Rolle gehört die Einsatzführung. Im Aufforderungsfall fordert der Netzbetreiber ihn zur Änderung der Leistung auf; im Duldungsfall übernimmt der Netzbetreiber die Steuerung. Der BTR bezeichnet den Betreiber der technischen Ressource. Beide Rollen können beim selben Unternehmen liegen, müssen es aber nicht.

Welche Daten werden benötigt?

Die Festlegung unterscheidet Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten. Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt unter anderem von Leistungsklasse, Anlage und Bilanzierungsmodell ab. Eine pauschale Aussage, jeder EIV müsse dieselben Istwerte und Nachrichtenformate liefern, greift daher zu kurz.

Welche Anlagen sind betroffen?

§ 13a EnWG nennt Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die ein Netzbetreiber jederzeit fernsteuern kann. Die konkrete Informationsbereitstellung und Rollenorganisation sind anhand der anwendbaren Festlegungen und Anschlussprozesse zu prüfen. Eine kleine PV-Anlage ist weder allein wegen ihrer Größe stets ausgeschlossen noch automatisch mit allen Datenpflichten einer Großanlage belastet.

Was gehört in die Beauftragung?

Anlagenbetreiber sollten Ressourcenkennungen, Datenverantwortung, Erreichbarkeit, Meldefristen, Umgang mit Wartung und Störungen sowie den Wechsel des Dienstleisters vereinbaren. Besonders wichtig ist, wer eine Anforderung empfängt, technisch ausführt und ihren Verlauf dokumentiert. Eine Delegation beseitigt die eigenen gesetzlichen Betreiberpflichten nicht automatisch.

Quellen & Verweise

  1. Bundesnetzagentur — Informationsbereitstellung für Redispatch. bundesnetzagentur.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz — § 13a EnWG. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu Einsatzverantwortlicher (EIV)

Ist der Direktvermarkter automatisch EIV?

Nein. Die Rolle muss tatsächlich übernommen und im Prozess zugeordnet sein; sie folgt nicht allein aus einem Stromvermarktungsvertrag.

Wer steuert bei einer Maßnahme?

Im Aufforderungsfall wird der EIV zur Leistungsänderung aufgefordert. Im Duldungsfall führt der Netzbetreiber die Steuerung durch.

Reicht die Benennung einer Kontaktperson?

Nein. Die Rolle muss die erforderlichen Daten- und Einsatzprozesse tatsächlich abdecken.

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