Energie-Glossar · K

KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

Die EU-Empfehlung 2003/361 definiert kleine und mittlere Unternehmen anhand von Beschäftigung, Umsatz oder Bilanzsumme und Unternehmensverflechtungen. Diese Definition ist für zahlreiche Förderprogramme und einzelne Energiepflichten maßgeblich.

Belegt durch:eur-lex.europa.eu 1gesetze-im-internet.de 2gesetze-im-internet.de 3

KMU-Klassifizierung (EU)

Kleinstunternehmen< 10 MA
Kleine Unternehmen< 50 MA
Mittlere Unternehmen< 250 MA

Beschäftigung in Jahresarbeitseinheiten; zusätzlich Umsatz- oder Bilanzgrenze und Beteiligungen prüfen.

KMU-Klassifizierung (EU): Kleinstunternehmen < 10 MA, Kleine Unternehmen < 50 MA, Mittlere Unternehmen < 250 MA.[1]

Die wichtigsten Informationen zu KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

  • Kleinstunternehmen: unter 10 Mitarbeitende, höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
  • Kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeitende, höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
  • Mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeitende, höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Die Mitarbeiterzahl ist immer zwingend einzuhalten, bei Umsatz oder Bilanzsumme genügt eines der beiden Kriterien
  • Bei gewöhnlichem Wachstum gilt grundsätzlich eine Zwei-Jahres-Regel; Beteiligungsänderungen sind gesondert zu prüfen.

Wie ist ein KMU nach der EU-Definition genau abgegrenzt?

Die EU-Empfehlung unterscheidet Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, kleine Unternehmen mit weniger als 50 und höchstens 10 Millionen Euro sowie mittlere Unternehmen mit weniger als 250 und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Beschäftigung wird in Jahresarbeitseinheiten gemessen; Teilzeit und unterjährige Beschäftigung zählen anteilig. Die Beschäftigtengrenze und mindestens eine finanzielle Grenze müssen eingehalten werden. Andere Gesetze können abweichende Größenklassen verwenden.

Wie wird der KMU-Status festgestellt und wann ändert er sich?

Maßgeblich sind die Daten des letzten Rechnungsabschlusses. Partnerunternehmen werden grundsätzlich anteilig, verbundene Unternehmen vollständig berücksichtigt. Bei gewöhnlichen Schwankungen gilt für das Über- oder Unterschreiten die Zwei-Jahres-Regel. Änderungen der Beteiligungsstruktur sind gesondert zu prüfen und können den Status unmittelbar beeinflussen. Auch öffentliche Beteiligungen können den KMU-Status ausschließen; die EU-Empfehlung enthält hierfür Ausnahmen.

Warum ist der KMU-Status für die Energiepolitik von Unternehmen relevant?

Das EDL-G knüpft die regelmäßige Energieauditpflicht grundsätzlich an den Nicht-KMU-Status; Verbrauchsausnahmen und Befreiungen sind zusätzlich zu prüfen. Das EnEfG verwendet dagegen Verbrauchsschwellen: Die Pflicht zum Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 betrifft Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem jährlichem Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. KMU-Status allein befreit davon nicht. Förderprogramme können eigene Bedingungen und Zuschläge für KMU vorsehen.

Was sollten Hausverwaltungen und mittelständische Unternehmen dabei beachten?

Für Hausverwaltungen und mittelständische Unternehmen sollten Beschäftigung, Finanzkennzahlen und Beteiligungen gemeinsam dokumentiert werden. Wachstum, Übernahmen und Konzernverflechtungen können die Einstufung verändern. Vor einem Förderantrag oder einer Prüfung von Energiepflichten ist festzustellen, auf welche Definition das jeweilige Programm oder Gesetz tatsächlich verweist.

Quellen & Verweise

  1. Europäische Kommission — Empfehlung 2003/361/EG: KMU-Definition. eur-lex.europa.eu · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz — § 8 EDL-G. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz — § 8 EnEfG. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Zählt die Mitarbeiterzahl von Tochterunternehmen zum eigenen KMU-Status?

Bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen müssen Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen anteilig oder vollständig konsolidiert werden. Das kann dazu führen, dass ein eigenständig kleines Unternehmen durch Beteiligungen den KMU-Status verliert.

Sind alle KMU von der Energieauditpflicht befreit?

Die Auditpflicht des EDL-G betrifft grundsätzlich Nicht-KMU. Verbrauchsabhängige Pflichten nach dem EnEfG können dagegen auch KMU treffen; Förderprogramme können weitere Anforderungen vorsehen.

Verliere ich meinen KMU-Status sofort, wenn ich einmalig die Umsatzgrenze überschreite?

Bei gewöhnlichen jährlichen Schwankungen greift grundsätzlich die Zwei-Jahres-Regel. Eine Änderung von Eigentum oder Unternehmensverflechtungen ist gesondert zu prüfen und kann früher wirken.

Muss ich Umsatz und Bilanzsumme gleichzeitig erfüllen?

Nein, bei den finanziellen Kriterien genügt es, wenn eines der beiden Kriterien – Jahresumsatz oder Bilanzsumme – innerhalb der jeweiligen Grenze liegt. Die Mitarbeiterzahl muss dagegen zwingend eingehalten werden.

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