Energie-Glossar · E

EMAS (Umweltmanagementsystem)

Stand: Lesezeit ca. 2 Min.Verantwortlicher Fachprüfer: Jona LangenwalderQuellenabgleich mit KI-Unterstützung

Definition

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem der EU nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, das auf ISO 14001 aufbaut und zusätzlich eine veröffentlichte, extern validierte Umwelterklärung verlangt. Unternehmen mit EMAS-Registrierung gelten in der Regel als von der separaten Energieaudit-Pflicht nach EDL-G befreit.

Belegt durch:umweltbundesamt.de 1gesetze-im-internet.de 2gesetze-im-internet.de 3

EMAS vs. ISO 14001

ISO 14001

TypUmweltmanagementsystem
Umwelterklärungnicht vorgeschrieben

EMAS

Typbaut auf ISO 14001 auf
Umwelterklärungvalidiert & veröffentlicht
EDL-G-AuditBefreiung unter Voraussetzungen
EMAS vs. ISO 14001: ISO 14001: Typ Umweltmanagementsystem, Umwelterklärung nicht vorgeschrieben; EMAS: Typ baut auf ISO 14001 auf, Umwelterklärung validiert &…[1]

Die wichtigsten Informationen zu EMAS (Umweltmanagementsystem)

  • Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 der EU, seit Januar 2010 in Kraft
  • Baut strukturell auf ISO 14001 auf – EMAS enthält die in der Verordnung übernommenen ISO-14001-Anforderungen
  • Zusätzlich zu ISO 14001 verlangt EMAS eine veröffentlichte Umwelterklärung mit konkreten Umweltdaten des Unternehmens
  • Die Umwelterklärung muss von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter geprüft und validiert werden
  • EMAS-registrierte Unternehmen sind von der separaten Energieaudit-Pflicht nach EDL-G in der Regel befreit

Was unterscheidet EMAS von ISO 14001?

EMAS baut strukturell auf ISO 14001 auf: Der Aufbau des Umweltmanagementsystems und die grundlegenden Abläufe entsprechen seit 2001 der ISO-Norm, wobei die in der EMAS-Verordnung übernommenen ISO-Anforderungen maßgeblich sind. Eine gesonderte ISO-Zertifizierung entsteht dadurch nicht automatisch. Der entscheidende Unterschied liegt in zwei zusätzlichen Anforderungen: der Pflicht zur Veröffentlichung einer Umwelterklärung und der verpflichtenden Einbeziehung der Beschäftigten in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Während ISO 14001 dem Unternehmen freistellt, ob und wie es mit der Öffentlichkeit über seine Umweltleistung kommuniziert, verlangt die EMAS-Verordnung zwingend eine Umwelterklärung, die konkrete umweltrelevante Kennzahlen und Tätigkeiten offenlegt und öffentlich zugänglich gemacht wird.

Was muss ein Unternehmen für die EMAS-Registrierung leisten?

Ein Unternehmen muss zunächst ein Umweltmanagementsystem nach den EMAS-Anforderungen einführen, das systematisch Umweltaspekte erfasst, bewertet und Verbesserungsziele festlegt. Anschließend erstellt es eine Umwelterklärung, die von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter geprüft und für gültig erklärt werden muss – dieser Gutachter überprüft im Rahmen der regelmäßigen Revalidierung auch, ob das System weiterhin den Anforderungen entspricht.

Nach erfolgreicher Validierung kann die Eintragung für den geprüften Geltungsbereich beantragt werden; die Registrierungsstelle prüft weitere Voraussetzungen und darf das EMAS-Logo führen. Die Umwelterklärung muss danach regelmäßig aktualisiert und erneut validiert werden, sodass EMAS ein fortlaufender Prozess und keine einmalige Zertifizierung ist.

Welchen Vorteil bietet EMAS gegenüber der separaten Energieaudit-Pflicht?

Unternehmen, die EMAS betreiben, sind von der separaten Energieaudit-Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) regelmäßig befreit, da EMAS die Energieeffizienzanforderungen bereits über sein umfassenderes Umweltmanagementsystem abdeckt. Für Unternehmen, die ohnehin über die Auditpflicht-Schwelle wachsen, kann sich der Aufbau eines EMAS-Systems deshalb doppelt lohnen: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann es die separate Auditpflicht ersetzen und Daten für andere Berichte liefern. Für den EDL-G-Nachweis muss die EMAS-Eintragung mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs abdecken; weitere Nachweisfristen sind zu beachten.

Was bedeutet das für mittelständische Unternehmen?

Für mittelständische Unternehmen ist EMAS meist dann attraktiv, wenn Umweltleistung ohnehin nach außen kommuniziert werden soll – etwa gegenüber Kunden, Investoren oder im Rahmen von Ausschreibungen, die ein Umweltmanagementsystem voraussetzen. Der zusätzliche Aufwand der Umwelterklärung und der externen Validierung ist höher als bei ISO 14001 allein, wird aber durch die Doppelnutzung für Auditpflicht-Befreiung und Außenkommunikation häufig aufgewogen. Wer den administrativen Mehraufwand scheut, entscheidet sich häufig zunächst für ISO 14001 oder ISO 50001 und prüft eine EMAS-Erweiterung erst später.

In der Praxis empfiehlt sich, die Einführung von EMAS mit ohnehin anstehenden Berichtspflichten zu verzahnen: Wer bereits im Rahmen der CSRD Umweltkennzahlen erheben muss, kann die dafür aufgebauten Datenstrukturen häufig direkt für die EMAS-Umwelterklärung weiterverwenden und so den Mehraufwand der Doppelerhebung reduzieren. Auch bei der Vorbereitung auf künftige Lieferkettenanfragen großer Geschäftspartner zahlt sich eine belastbare, extern validierte Umweltdokumentation regelmäßig aus.

Nicht zuletzt kann eine frühzeitige EMAS-Einführung auch die interne Akzeptanz von Umweltmaßnahmen verbessern, da die Norm eine aktive Einbindung der Beschäftigten in den Verbesserungsprozess verlangt und damit über eine reine Dokumentationsübung hinausgeht.

Quellen & Verweise

  1. Umweltbundesamt — EMAS - Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union. umweltbundesamt.de · Abruf
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — EDL-G § 8. gesetze-im-internet.de · Abruf
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — EDL-G – Nachweisführung. gesetze-im-internet.de · Abruf

Häufige Fragen zu EMAS (Umweltmanagementsystem)

Ist EMAS eine Erweiterung von ISO 14001 oder ein eigenständiges System?

EMAS ist rechtlich ein eigenständiges EU-System nach Verordnung (EG) 1221/2009, das aber inhaltlich auf ISO 14001 aufbaut. EMAS enthält die in seiner Verordnung übernommenen Anforderungen der ISO 14001; eine eigene ISO-Zertifizierung ist davon zu unterscheiden.

Muss die Umwelterklärung wirklich öffentlich zugänglich sein?

Ja, das ist eine zentrale EMAS-Anforderung: Die validierte Umwelterklärung muss veröffentlicht werden, Eine identische validierte EMAS-Umwelterklärung ist in ISO 14001 nicht vorgeschrieben.

Wer darf die Umwelterklärung validieren?

Nur zugelassene, unabhängige Umweltgutachter dürfen die Umwelterklärung prüfen und für gültig erklären. Diese Gutachter sind staatlich akkreditiert und überprüfen das System auch im Rahmen der wiederkehrenden Revalidierung.

Befreit EMAS von allen Berichtspflichten wie CSRD?

Nein, EMAS befreit nicht automatisch von der CSRD-Berichtspflicht, kann aber als strukturierte Datenbasis für Umweltkennzahlen innerhalb der CSRD-Berichterstattung dienen und den Aufwand dafür reduzieren.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe mit E

E-FuelsE-Fuels sind strombasierte Kraftstoffe. Häufig wird zunächst Wasserstoff per Elektrolyse hergestellt und anschließend zu weiteren Kraftstoffen verarbeitet. Ob ein Produkt als erneuerbar angerechnet werden darf, hängt von seiner Herstellung und den erforderlichen Nachweisen ab.ECC (European Commodity Clearing)Die European Commodity Clearing AG (ECC) ist ein Clearinghaus der EEX Group. Als zentrale Gegenpartei tritt sie bei zum Clearing angenommenen Geschäften zwischen Käufer und Verkäufer und organisiert die finanzielle beziehungsweise physische Abwicklung nach ihren Clearingbedingungen.EDIFACT-MarktkommunikationEDIFACT-Marktkommunikation bezeichnet den elektronischen Datenaustausch im deutschen Energiemarkt auf Basis des internationalen EDIFACT-Standards. Über standardisierte Nachrichten wickeln Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber viele Marktprozesse ab – vom Lieferantenwechsel bis zur Abrechnung.EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)Das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet Unternehmen, die nach § 1 Nummer 4 keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, grundsätzlich zu wiederkehrenden Energieaudits. Befreiungen und eine vereinfachte Erfüllung bei geringem Verbrauch regelt § 8 EDL-G.EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie)Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) setzt den europäischen Rahmen für Energieeinsparung, Energieaudits und Energiemanagement. Sie richtet Vorgaben an die Mitgliedstaaten; für deutsche Unternehmen sind die einschlägigen nationalen Gesetze zusätzlich entscheidend.EEGDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt in Deutschland unter anderem Netzanschluss, Abnahme und finanzielle Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Förderform, Höhe und Dauer hängen von Anlagentyp, Leistung, Inbetriebnahme und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Erstgespräch