Energie-Glossar · B
Balkonkraftwerk
Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Steckersolargerät, das Solarstrom für den eigenen Haushalt erzeugt. Die EEG-Sonderregeln gelten bis insgesamt 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung hinter einer Entnahmestelle. Davon zu unterscheiden sind die technischen Anforderungen an das Gerät und seinen Anschluss.
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Balkonkraftwerk: Leistungsgrenzen
Die wichtigsten Informationen zu Balkonkraftwerk
- EEG-Sonderregeln: bis 2.000 Wp Module und 800 VA Wechselrichter
- Bei Haushaltsstecker setzt die Produktnorm zusätzlich höchstens 960 Wp Modulleistung voraus
- Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt erforderlich
- Montage, Zustimmung und sichere elektrische Installation vorab klären
Welche Leistungsgrenzen gelten?
Die Bundesnetzagentur unterscheidet die vereinfachten EEG-Regeln von technischen Sicherheitsanforderungen. Mehrere Geräte hinter derselben Entnahmestelle werden für die Leistungsgrenzen zusammengerechnet. Die Sonderregelung ist daher kein Freibrief, beliebig viele einzelne 800-VA-Geräte anzuschließen.
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 sieht bei Haushaltssteckern höchstens 960 Wp Modulleistung sowie zusätzliche Schutzanforderungen vor. Mit spezieller Energiesteckvorrichtung sind unter den Normbedingungen bis 2000 Wp vorgesehen. Maßgeblich ist das passende Gesamtsystem einschließlich Hausinstallation.
Was ist bei Anmeldung und Zustimmung zu beachten?
Für Geräte unter den EEG-Sonderregeln in unentgeltlicher Abnahme genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister; eine zusätzliche Netzbetreiberanmeldung entfällt. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um den erforderlichen Zählertausch. Übergangsweise darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein alter rückwärtslaufender Zähler verwendet werden.
Mieter können nach § 554 BGB grundsätzlich die Erlaubnis für eine entsprechende bauliche Veränderung verlangen; eine Zumutbarkeitsabwägung bleibt vorgesehen. Zustimmung und konkrete Montage sollten vor Umsetzung geklärt werden. Wohnungseigentümer müssen zusätzlich das Beschlussverfahren ihrer Gemeinschaft beachten.
Wovon hängt der Nutzen ab?
Wirtschaftlich zählt vor allem der zeitgleich selbst genutzte Solarstrom. In der unentgeltlichen Abnahme erhält überschüssige Einspeisung keine Vergütung. Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisation hängen von Standort, Verschattung, Verbrauch, Kaufpreis und Stromtarif ab; eine feste Ertrags- oder Sparzusage wäre nicht belastbar.
Verwenden Sie die vorgesehene Anschlussart und eine sichere Befestigung nach Herstellerangaben. Bei unklarer Elektroinstallation oder Montage an der Fassade ist fachliche Prüfung sinnvoll. Ein Speicher verändert Kosten, Nutzen und technische Anforderungen und sollte gesondert bewertet werden.
Quellen & Verweise
- Bundesnetzagentur — Balkon-Solaranlagen. bundesnetzagentur.de · Abruf
- VDE FNN — Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss und Anmeldung. vde.com · Abruf
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — BGB § 554. gesetze-im-internet.de · Abruf
Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk
Sind 2.000 Wp an jeder Haushaltssteckdose erlaubt?
Nein. Die EEG-Grenze ist von der Produktnorm zu unterscheiden. Für den Haushaltsstecker sieht die Produktnorm höchstens 960 Wp und weitere Sicherheitsanforderungen vor.
Wird überschüssiger Strom bezahlt?
In der vereinfachten unentgeltlichen Abnahme nicht. Wer eine andere Vermarktungsform wählt, muss deren zusätzliche Voraussetzungen klären.
Muss der Zähler zuerst getauscht werden?
Unter den gesetzlichen Sonderregeln kann der Betrieb übergangsweise vor dem erforderlichen Zählertausch beginnen. Die Registrierung bleibt erforderlich.
